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Wie genau möchte Vodafone langjährige Geschäftskunden halten?
Schck
Smart-Analyzer
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Ich frage mich gerade wie genau man sich das im Service vorstellt, langjährige Geschäftskunden zu behalten, wenn sich bei dem nagelneuen und nicht gerade günstigen Gerät, dass man zur Vertragsverlängerung auswählt, nach 10 Tagen der Deckel über dem Akku wölbt und das (keine Ahnung wie lange gebrauchte...) Austauschgerät so aussieht, wenn man es aus der Packung nimmt?

Und man dann nur einen weiteren Tausch gegen ein (wieder gebrauchtes) Gerät nächste Woche anbietet, obwohl ich für ein neues Gerät bezahlt habe? 🤔

 

8 Antworten 8
MasterScorpion
SuperUser
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Fehler kommen vor ... sollten nicht - kann aber passieren.
Mav1976
SuperUser
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Ich würde reklamieren und um Zusendung eines neuen Gerätes bitten. Wobei Geräte, denen Kunden zugesandt wurden und diese nach Sichtung, Prüfung wieder zurückgesandt haben, auch noch als neu gelten.

Austauschgeräte würde ich mir bei Inanspruchnahme der Gewährleistung nach einer gewissen Nutzungszeit (z.B. 6 Monate oder 12 Monate) gefallen lassen aber nicht bei einem Gerät, was erst 10 Tage alt war.

Notfalls deine Rücktrittsrechte prüfen (lassen).

Keine Frage, dass Fehler vorkommen, aber sowas fällt doch bei einer "Qualitätskontrolle" auf, sonst hat diese den Namen einfach nicht verdient.
Die Mitarbeiterin bei der Hotline meinte, Austausch geht nur mit "refurbished"-Geräten (btw, wie genau finde ich raus, wie lange das schon genutzt wurde? Der als "developer" erstellte Fehlerbericht zeigt es mir leider nicht an.),ich bekomme nur ein Neues, wenn mit meinem ersten Gerät nicht länger als 30min telefoniert wurde... Lachender Smiley

 

Ob das so rechtlich haltbar ist, wage ich zu bezweifeln, hat hier zufällig jemand Erfahrung mit so etwas?

 

Werde sonst nächste Woche mal einen Anwalt bemühen, Rechtsschutz ist vorhanden.

Montag kommt dann das dritte Gerät, falls da wieder ein Defekt auftritt, kann ich wohl zurücktreten. (Ich hoffe dann mal, dass er auftritt, bevor ich länger als 30min damit telefoniert habe.. ^^)


@Schckschrieb:

Keine Frage, dass Fehler vorkommen, aber sowas fällt doch bei einer "Qualitätskontrolle" auf, sonst hat diese den Namen einfach nicht verdient.


 

das sollte dann eher an den Hersteller gerichtet werden, denn Vodafone als Netzbetreiber wird ganz sicher keine eigene und erneute Qualitätskontrolle der vom Hersteller eingepackten Geräte durchführen.

Irgendwie wundert mich die teilweise maximal laienhafte Argumentation eines "langjährigen Geschäftskunden" doch etwas.  So elementare Sachen wie


@Schck schrieb:

Montag kommt dann das dritte Gerät, falls da wieder ein Defekt auftritt, kann ich wohl zurücktreten.


sollte man eigentlich durchaus wissen/kennen (Vertragsrecht Grundkenntisse, werden zum Teil schon in der Schule vermittelt...) und nicht nur mehr oder weniger darüber mutmaßen.

 

Aber unter der Prämisse


@Schck schrieb:

Werde sonst nächste Woche mal einen Anwalt bemühen, Rechtsschutz ist vorhanden.


brauchen wir uns ja hier nicht weiter damit befassen, denn wenn ein Anwalt involviert ist/wird, dann gibt es hier im Forum sowieso keine Unterstützung mehr.  Auch nicht für "langjährige Geschäftskunden".

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Danke, mir ist klar, dass nicht die Mitarbeiter von der Hotline die Qualitätskontrolle durchführen ^^, sondern dass das sehr wahrscheinlich an einen externen Dienstleister ausgelagert ist. Außer "Finalcheck"- und "Qualitätskontrolle durchgeführt Prüfplatz 11"-Aufklebern kann ich aber nicht erkennen, wo das passiert ist, geliefert wird es von Vodafone in einer roten Vodafone-Box. Auch lustig, dass mir hier einerseits geraten wird, mich zum Thema meiner Rechte beraten zu lassen, dann der nächste User wieder meckert, wenn man sich von einem Anwalt zum Thema Vertragsrecht beraten lässt. Aber auch hier gibt es wohl richtige Profis, Der Ritter kann mir sicher genau erklären, wo genau zwischen §433 und 440 im BGB das Behauptete steht. Falls Du Absatz 2 im 440 meinst: dass eine Nachbesserung im Regelfall „nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen“ angesehen werden kann, so ergibt sich daraus keine Pflicht, als Käufer zwei Versuche zur Nachbesserung bei einem Mangel zu akzeptieren. Da in diesem Fall die Mangelbeseitigung objektiv nicht außerordentlich schwierig ist, muss man nicht endlose Nachbesserungsversuche hinnehmen. (ebd) Wenn ich mich nach §439 dafür entscheide, die Nachlieferung einer neuen und mangelfreien Sache zu wählen, und bei einem Telefon, welches nur kurz genutzt wurde, ein gebrauchtes Austauschgerät geliefert bekomme, das seit ca. 9 Monaten auf dem Markt ist und bei dem ich nicht nachprüfen kann, wie lange es davor genutzt wurde im Vergleich zu meinem Neugerät, dann ist die Nacherfüllung meiner Meinung nach nicht ausreichend. (So ein Mist, dass ich auch wirklich in der Schule und Uni aufgepasst habe, oder? Aber danke für die Polemik, Der Ritter!)

Wie wurde eigentlich der erste Austausch in die Wege geleitet ? 


@Schck schrieb:
(...) dann der nächste User wieder meckert, wenn man sich von einem Anwalt zum Thema Vertragsrecht beraten lässt.

Sie wurden von mir lediglich darauf hingewiesen, daß Ihnen hier in der Community durch die Moderatoren nicht mehr geholfen werden kann/darf/wird, wenn Sie einen Anwalt involvieren.  Dann erfolgt die gesamte Korrespondenz nur noch und ausschließlich auf dieser Ebene.  Wo genau Sie da ein "Meckern" hineininterpretieren wollen, ist mir nicht ganz klar, aber letztendlich irgendwie auch ziemlich egal.  Sie als "langjähriger Geschäftskunde" werden schon wissen, was Sie machen.

 

Und wenn Sie über die Auslegung oder Anwendung des BGB diskutieren wollen, dann ist das hier eher der falsche Ort.  Dafür gibt es andere sinnvollere Foren.

 

 


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