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Widerruf wurde abgelehnt da Handy zu spät zurückgeschickt wurde
lumpofgold
Smart-Analyzer
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Hallo, ich habe im Januar Telefonisch ein Vertrag abgeschlossen, habe am 10 Januar das Handy bekommen und am 23 Januar widerrufen unter Widerruf@Vodafone.com. Habe dies auch bestätigt bekommen. ( Nur durch ein besseres Angebot, habe ich widerrufen, also bin ich noch Kunde ). Leider hab ich aus Beruflichen Gründen usw. das Handy erst ca. 4 - 5 Wochen später zurück geschickt. Der Widerruf wurde dann abgelehnt, da gesagt wird Handy hat gebrauchtspuren und Verpackung beschädigt, was ich nicht bestätigen kann ( Ich habe ein Recht auf funktionsprüfung und Testung des Handys ) Das Handy wurde ca. 1 std ausprobiert und wieder ins Paket gepackt und lag dann ca. 4 Wochen bei mir rum. ( Handy wurde wieder zu mir geschickt ohne die sim ). Das Problem ist das der Widerruf des 2 Vertrages zum 28.03 ausläuft, Handy wurde benutzt, ich finde das lächerlich das ich bei Vodafone niemanden Telefonisch erreichen kann der mir weiter helfen kann. Ich möchte das der erste verteuerte vertrag storniert wird... Bereue jetzt schon den Wechsel von Telekom zu Vodafone. Und es ist auch nicht so wie ein Kundenberater zu mir sagte das daß Handy innerhalb der 14 Tage Widerruf zurück geschickt werden muss... Gesetzlich geregelt ist 14 tägiges Widerrufsrecht schriftlich online und endgerät zurück schicken schnellst möglichst, steht auch nichts im den AGB... Bitte um Hilfe Danke Mfg

 

Edit: Verschoben aus "Über Gott und die Welt" und Betreff erweitert @lumpofgold Bitte Forenregeln beachten!

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Mav1976
SuperUser
SuperUser
Die Verpackung ist kein Grund, einen Widerruf abzulehnen. Doch sind Geräte nach Widerruf unverzüglich zurückzusenden. 4-5 Wochen sind nicht unverzüglich. Hier hat du gegen deine Pflicht verstoßen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

Das Widerrufsrecht bleibt lt diesem Artikel hier aber dennoch bestehen. Jedoch kann VF eventuell Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises verlangen.
https://www.it-recht-kanzlei.de/nichtruecksendung-ware-14-tage-konsequenzen.html
lumpofgold
Smart-Analyzer
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Danke für die Antwort! ((( Sendet der Verbraucher die Kaufsache nach dem Widerruf nicht innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurück, verstößt er gegen § 357 Abs. 1 BGB. Allerdings bleibt der Verstoß (wohl) weitestgehend folgen- und damit sanktionslos. Immerhin kann der Händler dann die Rückzahlung des vom Verbraucher bereits gezahlten Kaufpreises so lange verweigern (§ 357 Abs. 4 BGB) , bis der Verbraucher die Ware zurückschickt, so dass der Händler aus wirtschaftlicher Sicht keinen großen Nachteil hat. Die nicht (fristgemäße) Rücksendung der Ware führt allerdings nicht zum Verlust des (vom Verbraucher bereits ausgeübten) Widerrufsrechts. Der Händler muss also auch eine zu spät zurückgesendete Widerrufsware entgegennehmen. ))) Also Widerruf bleibt bestehen? Werde das Handy nächste Woche wieder zurück schicken und auf mein Widerruf bestehen. Das witzige ist ja, das ich jetzt das gleiche Handy und den gleichen Tarif habe, außer günstiger...

also ich finde, hier steht es eindeutig:

"Widerruf eines Kaufvertrags und einer Dienstleistung mit Handy oder Zubehör
Haben Sie mit einem Dienstleistungsvertrag vergünstigte Geräte oder Zubehör gekauft, müssen Sie beide Verträge gleichzeitig widerrufen.
Haben Sie einen Kaufvertrag abgeschlossen, ist der Widerruf nur wirksam, wenn Sie das Gerät innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückschicken."

lumpofgold
Smart-Analyzer
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Darf ein Händler nach Ausübung des Widerrufsrechts den Verbraucher darüber informieren, dass er für die Rücksendung der Ware von nun an 14 Tage Zeit hat und verspätete Rücksendungen nicht mehr angenommen werden?
Der Hinweis an den Verbraucher, dass er den widerrufenen Artikel spätestens 14 Tage nach dem Widerruf zurücksenden muss, ist zulässig.

Nicht zulässig ist hingegen der Hinweis, dass die verspätete Rücksendung nicht mehr angenommen werde. Denn der Händler ist dazu verpflichtet, auch einen verspätet zurückgesandten Artikel anzunehmen. Er kann dann jedoch Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch die verspätete Rücksendung entstanden ist, wenn den Verbraucher für die verspätete Rücksendung ein Verschulden trifft. Der Schaden kann etwa in dem Wertverlust bestehen, den die Ware durch den Zeitablauf erlitten hat.

Die Erstattung des Kaufpreises und der Kosten der Hinsendung darf der Händler im Rahmen eines Zurückbehaltungsrechts so lange hinauszögern, bis der Verbraucher den Artikel tatsächlich an ihn zurückgesendet hat oder ihm die Rücksendung zumindest nachweist. Sendet der Verbraucher den Artikel über einen sehr langen Zeitraum nicht zurück (beispielsweise mehrere Monate oder gar Jahre), so kann – je nach den Umständen des Einzelfalls – der Verbraucher seinen Anspruch auf die Rückzahlung des Kaufpreises und der Hinsendekosten verwirkt haben.
lumpofgold
Smart-Analyzer
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Das mir am Telefon gesagt wird, wird die Verpackung geöffnet ist der Widerruf vorbei, dann wieder wenn SIM Karte mehr als 24 Stunden im Gerät war. Traurig traurig
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@lumpofgold Die CA´s an der hotline sind sicher keine rechtlich geschulten Mitarbeiter, aber man sollte ihnen wenigstens Unterlagen an die Hand geben, die die wichtigsten Fragen auch korrekt beantworten. So habe ich das Gefühl, jeder darf erzählen was er meint, irgendwann mal gehört zu haben. Den Nachteil haben diejengen Kunden, die das Gesagte für bare Münze nehmen und nich nachfragen


@Gelöschter User schrieb:

@lumpofgold Die CA´s an der hotline sind sicher keine rechtlich geschulten Mitarbeiter, aber man sollte ihnen wenigstens Unterlagen an die Hand geben, die die wichtigsten Fragen auch korrekt beantworten. So habe ich das Gefühl, jeder darf erzählen was er meint, irgendwann mal gehört zu haben. Den Nachteil haben diejengen Kunden, die das Gesagte für bare Münze nehmen und nich nachfragen


Ich denke auch nicht, dass die Anrufe im Fall des TE notwendig sind. Es ist eindeutig, dass er die Fristen nicht eingehalten hat. Offensichtlich hat er auch keine Widerrufsbelehrung gelesen, so wie sie bei meinem letzten Gerät dabei war. In dieser steht ziemlich genau, was man zu tun hat und dass das Gerät innerhalb von 14 Tagen zurück bei Arvato sein muss.

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

@lumpofgold schrieb:
Das mir am Telefon gesagt wird, wird die Verpackung geöffnet ist der Widerruf vorbei, dann wieder wenn SIM Karte mehr als 24 Stunden im Gerät war. Traurig traurig

Was das angeht, so gibt es sicherlich mehr als einen Grund für die Mitarbeiter von Arvato die Entgegennahme von zurück gesendeten Geräten zu verweigern und das Gerät an den Absender zurück zu senden.

 

Prüfen, wie im Ladengeschäft, oder wie hier beschrieben "Dies gilt aber nicht, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware notwendig war. Das heißt, Sie dürfen die Ware auspacken und testen." ist für mich auch nicht wirklich eindeutig.

 

Dieses Urteil dreht sich leider um einen Katalysator, ist also nur bedingt aussagekräftig.

 

Ich persönlich sehe das so. Wenn ich in ein Geschäft gehe, so liegen dort Geräte aus. Diese kann ich mir ansehen. Gefällt mir, was ich sehe, so kaufe ich es, oder eben nicht. Das Handy kann ich in die Hand nehmen und mich oberflächlich durchs Menü klicken und entscheiden, ob es für mich angenehm ist, oder eben nicht.

 

Was ich im Geschäft nicht machen kann ist, die Verpackung aufreißen, meine eigene Simkarte einlegen, einen Tag lang mit dem Gerät telefonieren und dann entscheiden, dass ich das Gerät nicht möchte.

 

Das mit dem Aufreißen der Verpackung sehe ich daher so, dass ich durchaus vorsichtig das Gerät auspacken darf, dieses auch einschalten darf, selbstverstehend mit sauberen Händen und ohne die Schutzfolien abzureißen. Bis dahin sehe ich persönlich noch eine Parallele zu den Möglichkeiten in einem Laden.

 

Gegenstände zu benutzen und dann zu erwarten, dass diese anstandslos zurück genommen werden, entspricht nicht meiner Vorstellung des Grundgedankens des Widerrufs im Rahmen des Fernabsatzgesetzes.

 

Warum? Kann ich euch sagen. Der letzte Pulli, den ich auspackte (ich lasse den OnlineShop einmal unbenannt) roch nach Zigaretten. Wäre ich noch Raucher, wäre mir das wohl egal, bin ich aber nicht. Ich war sauer. Hier hat der Online Shop den Artikel zwar offensichtlich trotzdem anstandslos zurück genommen, der Leid tragende war ich als der nächste Kunde.

 

So sehe ich das auch beim Handy. Bestelle ich mir ein neues Handy, dann möchte ich kein Gerät, dass bereits benutzt wurde, sondern ein einwandfreies niegelnagel neues Gerät.

 

Somit haben wir hier den Fall, dass Meinungen durchaus auseinander gehen können.

 

Was die rechtliche Seite angeht, so wäre ich ebenfalls vorsichtig mit Behauptungen, wie der, dass Vodafone nun das verspätet zurück gesendete Gerät, das unter Umständen sogar benutzt wurde, zurück nehmen muss.

 

Es ist also zu erwarten, dass das Gerät, wird es erneut, ohne ausdrückliche Zustimmung Vodafones, bzw. ein entsprechend beigelegtes Schreiben von Vodafone, an Arvato versendet, dass es umgehend wieder an den TE zurück geht. Das Spielchen kann auch mehrmals exerziert werden.

 

Die Forderung sollte also doch eher heißen "Vodafone, kannst du es mir bitte ermöglichen trotzdem noch zu widerrufen" und nicht "Vodafone, du bist ja so gemein, du musst mir jetzt entgegen kommen".

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo @Helferlein, wir wollen ja hier kein Rechtsforum aufmachen, aber es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass der bereits wirksam erfolgte Widerruf "unwirksam" wird, nur weil der Kunde gegen seine Pflicht zur 14-tägigen Rücksendung verstieß. (Die Frage benutzt oder nicht etc. soll hier nicht erörtert werden.) Die Frage lautet tatsächlich, was hat denn der Händler rechtlich für Möglichkeiten, wenn der Kunde zu lange wartet. Viele eröffnet ihm der § 357 BGB nicht, aber es kann schon sein, dass es für den Kunden nicht so ganz einfach wird, sein Recht zu bekommen.. Denn wie gesagt: Rechtswirksam widerrufen wurde ohne Zweifel, was bleibt sind evtl. Auseinandersetzungen über Wertersatz etc.

Recht hast du natürlich, dass es nicht Sinn des Widerrufsrechts ist, im Versand bestellte Waren umfangreich auf Funktionstüchtigkeit o.ä. zu testen. Hier greifen ja im Zweifelsfall Gewährleistungsrechte, die man auch hat, wenn man vor Ort kauft.