Frage
Antwort
Lösung
am
24.03.2018
13:57
- zuletzt bearbeitet am
24.03.2018
14:15
von
Jojo111
Hallo, ich habe im Januar Telefonisch ein Vertrag abgeschlossen, habe am 10 Januar das Handy bekommen und am 23 Januar widerrufen unter Widerruf@Vodafone.com. Habe dies auch bestätigt bekommen. ( Nur durch ein besseres Angebot, habe ich widerrufen, also bin ich noch Kunde ). Leider hab ich aus Beruflichen Gründen usw. das Handy erst ca. 4 - 5 Wochen später zurück geschickt. Der Widerruf wurde dann abgelehnt, da gesagt wird Handy hat gebrauchtspuren und Verpackung beschädigt, was ich nicht bestätigen kann ( Ich habe ein Recht auf funktionsprüfung und Testung des Handys ) Das Handy wurde ca. 1 std ausprobiert und wieder ins Paket gepackt und lag dann ca. 4 Wochen bei mir rum. ( Handy wurde wieder zu mir geschickt ohne die sim ). Das Problem ist das der Widerruf des 2 Vertrages zum 28.03 ausläuft, Handy wurde benutzt, ich finde das lächerlich das ich bei Vodafone niemanden Telefonisch erreichen kann der mir weiter helfen kann. Ich möchte das der erste verteuerte vertrag storniert wird... Bereue jetzt schon den Wechsel von Telekom zu Vodafone. Und es ist auch nicht so wie ein Kundenberater zu mir sagte das daß Handy innerhalb der 14 Tage Widerruf zurück geschickt werden muss... Gesetzlich geregelt ist 14 tägiges Widerrufsrecht schriftlich online und endgerät zurück schicken schnellst möglichst, steht auch nichts im den AGB... Bitte um Hilfe Danke Mfg
Edit: Verschoben aus "Über Gott und die Welt" und Betreff erweitert @lumpofgold Bitte Forenregeln beachten!
am 24.03.2018 14:49
am 24.03.2018 15:21
am 26.03.2018 10:28
also ich finde, hier steht es eindeutig:
"Widerruf eines Kaufvertrags und einer Dienstleistung mit Handy oder Zubehör
Haben Sie mit einem Dienstleistungsvertrag vergünstigte Geräte oder Zubehör gekauft, müssen Sie beide Verträge gleichzeitig widerrufen.
Haben Sie einen Kaufvertrag abgeschlossen, ist der Widerruf nur wirksam, wenn Sie das Gerät innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückschicken."
am 26.03.2018 18:38
am 26.03.2018 18:47
am 26.03.2018 19:01
@lumpofgold Die CA´s an der hotline sind sicher keine rechtlich geschulten Mitarbeiter, aber man sollte ihnen wenigstens Unterlagen an die Hand geben, die die wichtigsten Fragen auch korrekt beantworten. So habe ich das Gefühl, jeder darf erzählen was er meint, irgendwann mal gehört zu haben. Den Nachteil haben diejengen Kunden, die das Gesagte für bare Münze nehmen und nich nachfragen
am 27.03.2018 15:14
@Gelöschter User schrieb:
@lumpofgold Die CA´s an der hotline sind sicher keine rechtlich geschulten Mitarbeiter, aber man sollte ihnen wenigstens Unterlagen an die Hand geben, die die wichtigsten Fragen auch korrekt beantworten. So habe ich das Gefühl, jeder darf erzählen was er meint, irgendwann mal gehört zu haben. Den Nachteil haben diejengen Kunden, die das Gesagte für bare Münze nehmen und nich nachfragen
Ich denke auch nicht, dass die Anrufe im Fall des TE notwendig sind. Es ist eindeutig, dass er die Fristen nicht eingehalten hat. Offensichtlich hat er auch keine Widerrufsbelehrung gelesen, so wie sie bei meinem letzten Gerät dabei war. In dieser steht ziemlich genau, was man zu tun hat und dass das Gerät innerhalb von 14 Tagen zurück bei Arvato sein muss.
am 27.03.2018 15:45
@lumpofgold schrieb:
Das mir am Telefon gesagt wird, wird die Verpackung geöffnet ist der Widerruf vorbei, dann wieder wenn SIM Karte mehr als 24 Stunden im Gerät war. Traurig traurig
Was das angeht, so gibt es sicherlich mehr als einen Grund für die Mitarbeiter von Arvato die Entgegennahme von zurück gesendeten Geräten zu verweigern und das Gerät an den Absender zurück zu senden.
Prüfen, wie im Ladengeschäft, oder wie hier beschrieben "Dies gilt aber nicht, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware notwendig war. Das heißt, Sie dürfen die Ware auspacken und testen." ist für mich auch nicht wirklich eindeutig.
Dieses Urteil dreht sich leider um einen Katalysator, ist also nur bedingt aussagekräftig.
Ich persönlich sehe das so. Wenn ich in ein Geschäft gehe, so liegen dort Geräte aus. Diese kann ich mir ansehen. Gefällt mir, was ich sehe, so kaufe ich es, oder eben nicht. Das Handy kann ich in die Hand nehmen und mich oberflächlich durchs Menü klicken und entscheiden, ob es für mich angenehm ist, oder eben nicht.
Was ich im Geschäft nicht machen kann ist, die Verpackung aufreißen, meine eigene Simkarte einlegen, einen Tag lang mit dem Gerät telefonieren und dann entscheiden, dass ich das Gerät nicht möchte.
Das mit dem Aufreißen der Verpackung sehe ich daher so, dass ich durchaus vorsichtig das Gerät auspacken darf, dieses auch einschalten darf, selbstverstehend mit sauberen Händen und ohne die Schutzfolien abzureißen. Bis dahin sehe ich persönlich noch eine Parallele zu den Möglichkeiten in einem Laden.
Gegenstände zu benutzen und dann zu erwarten, dass diese anstandslos zurück genommen werden, entspricht nicht meiner Vorstellung des Grundgedankens des Widerrufs im Rahmen des Fernabsatzgesetzes.
Warum? Kann ich euch sagen. Der letzte Pulli, den ich auspackte (ich lasse den OnlineShop einmal unbenannt) roch nach Zigaretten. Wäre ich noch Raucher, wäre mir das wohl egal, bin ich aber nicht. Ich war sauer. Hier hat der Online Shop den Artikel zwar offensichtlich trotzdem anstandslos zurück genommen, der Leid tragende war ich als der nächste Kunde.
So sehe ich das auch beim Handy. Bestelle ich mir ein neues Handy, dann möchte ich kein Gerät, dass bereits benutzt wurde, sondern ein einwandfreies niegelnagel neues Gerät.
Somit haben wir hier den Fall, dass Meinungen durchaus auseinander gehen können.
Was die rechtliche Seite angeht, so wäre ich ebenfalls vorsichtig mit Behauptungen, wie der, dass Vodafone nun das verspätet zurück gesendete Gerät, das unter Umständen sogar benutzt wurde, zurück nehmen muss.
Es ist also zu erwarten, dass das Gerät, wird es erneut, ohne ausdrückliche Zustimmung Vodafones, bzw. ein entsprechend beigelegtes Schreiben von Vodafone, an Arvato versendet, dass es umgehend wieder an den TE zurück geht. Das Spielchen kann auch mehrmals exerziert werden.
Die Forderung sollte also doch eher heißen "Vodafone, kannst du es mir bitte ermöglichen trotzdem noch zu widerrufen" und nicht "Vodafone, du bist ja so gemein, du musst mir jetzt entgegen kommen".
am 27.03.2018 17:24
Hallo @Helferlein, wir wollen ja hier kein Rechtsforum aufmachen, aber es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass der bereits wirksam erfolgte Widerruf "unwirksam" wird, nur weil der Kunde gegen seine Pflicht zur 14-tägigen Rücksendung verstieß. (Die Frage benutzt oder nicht etc. soll hier nicht erörtert werden.) Die Frage lautet tatsächlich, was hat denn der Händler rechtlich für Möglichkeiten, wenn der Kunde zu lange wartet. Viele eröffnet ihm der § 357 BGB nicht, aber es kann schon sein, dass es für den Kunden nicht so ganz einfach wird, sein Recht zu bekommen.. Denn wie gesagt: Rechtswirksam widerrufen wurde ohne Zweifel, was bleibt sind evtl. Auseinandersetzungen über Wertersatz etc.
Recht hast du natürlich, dass es nicht Sinn des Widerrufsrechts ist, im Versand bestellte Waren umfangreich auf Funktionstüchtigkeit o.ä. zu testen. Hier greifen ja im Zweifelsfall Gewährleistungsrechte, die man auch hat, wenn man vor Ort kauft.