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Lösung
am 13.11.2018 12:43
am 13.11.2018 13:06
Hi @Erona
@Erona@ schrieb:
Der Service von Vodafone kann mir da überhaupt nicht helfen, da ich nichts beweisen kann.
Nicht der Schuldner, sondern der Glübiger ist beweispflichtig. Heißt: Wenn jemand eine Forderung an mich stellt, muss er nachweisen, dass diese Forderung auch rechtmäßig ist, wenn ich ihn dazu auffordere.
Ais diesem Grund gibt es aber auch Auftragsbestätigungen.
am 13.11.2018 13:22
am 13.11.2018 13:45
Normale user hier, so wie ich, werden da keine Hilfe bieten können.
Auch ein Moderator wird da keinen großen Spielraum haben.
Und ob es sich lohnt, sich profesionielle Rechtsberatung zu holen, ist schon auch sehr fraglich.
Wenn in der Auftragsbestätigung schon das steht, was du jetzt auch bezahlen sollst, wird es eng.
Große Hoffnung, wenn es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass hier etwas "mißverstanden" wurde, hätte ich nicht.
am 13.11.2018 13:51
am 14.11.2018 08:25
Hi Erona,
Unstimmigkeiten können leider vorkommen. Nicht schön, jedoch kann sich niemand von Fehlern freisprechen, denke ich. Möglicherweise kam es auch zu Missverständnissen in der Absprache. Wie @Ramirez sehr richtig sagte, dafür gibt es die Auftragsbestätigung. Du sagst selbst, Du hast die Auftragsbestätigung erhalten. Die Möglichkeit der zeitnahen Feststellung einer Unstimmigkeit und derer Klärung, ist somit in deiner Hand gewesen. Dass Du zeitlich dann nicht dazu gekommen bist, aus welchen Gründen auch immer, ist jedoch nicht in der Verantwortung des jeweiligen Mitarbeiters.
Wenn bereits die Prüfung der Aufnahme erfolglos verlaufen ist und der einzige Nachweis die Auftragsbestätigung ist, welche nicht rechtzeitig beachtet und geprüft wurde, wird hier eine Änderung nicht möglich sein.
Viele Grüß
Der-Peter
am 14.11.2018 09:20
am 14.11.2018 14:28
Hi Erona,
wo genau habe ich Dir etwas unterstellt? Ich habe lediglich festgestellt, dass Du selbst sagst, eine Auftragsbestätigung erhalten zu haben. Somit war die Möglichkeit gegeben, zeitnah die Unstimmigkeit anzusprechen.
Solltest Du daraus eine Unterstellung ableiten, tut es mir leid. Das ist definitiv nicht so gemeint. Ich versuche lediglich Dir klarzumachen, dass ein direkter Vorwurf nicht berechtigt ist. Es ändert auch nichts an der Grundlage, dass die Aufklärung hätte zeitnah erfolgen können.
Schick mir eine PN mit den betroffenen Kundendaten, Rufnummer und Kundenkennwort. Ich schaue, ob ich was anderes sehen kann. Möglicherweise wurde ja was übersehen. Angesichts Deiner Schilderung, mache ich Dir aber keine Hoffnung.
Viele Grüße
Der-Peter
am 14.11.2018 14:53
am 15.11.2018 08:36
Hi Erona,
für mich gehören Missverständnisse zum Menschsein und die Erfahrung zeigt, dass es durchaus auch zu solchen kommen kann. Auch jetzt kam es zwischen uns dazu. Das sollte kein Angriff und keine Unterstellung sein. Ich ziehe lediglich jede Möglichkeit in Betracht, ganz neutral. Das Du das so aufgefasst hast, tut mir leid. Ich möchte Dir nichts böses!
Das Angebot, mir eine PN zu senden, biete ich Dir natürlich auch weiterhin an. Wie gesagt, ich schau mir das gern genauer für Dich an. Möglicherweise finde ich ja doch etwas in den Tiefen der Systeme oder eine alternative Lösung. Ist auch schon vorgekommen. Ich möchte halt nur nicht vorab leere Versprechungen machen und dadurch Hoffnung wecken. Dann gehe ich lieber vom aktuellen Stand der Dinge aus und freue mich, wenn ich Dich dann doch noch positiv überraschen kann.
Die PN selbst schadet ja nicht, wir können es ja auf einen Versuch ankommen lassen. Die Entscheidung liegt natürlich bei Dir. Die Zeit in eine PN zu investieren, bringt jedenfalls schneller eine Klarheit, als wenn wir uns hier weiterhin öffentlich hin und herschreiben.
Viele Grüße
Der-Peter