Vertrags vorzeitig Kündigen?
Chaosheld
Daten-Fan
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Hallo, ich hatte letzten Monat mein Vertrag verlängert und habe jetzt leider, sowohl was das Datanvolumen angeht, als auch was den Preis angeht was völlig anderes bekommen als das was am Telefon besprochen wurde. Da ich jetzt seit 2014 bei Vodafone Kunde bin und nicht einmal das bekommen habe, was mir versprochen wurde und der Preis diesmal mehr als das doppelte beträgt als das was besprochen wurde, habe ich mich dazu entschlossen den Vertrag jetzt vorzeitig zu beenden. Ich wollte eigentlich nur Fragen über welchen weg ich dies jetzt versuchen sollte gibt es da eine Email oder sollte ich ein Brief per einschreiben schicken? 

 

LG.

5 Antworten 5
mktr7
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@Chaosheld Ich glaube kaum, dass Vodafone sich auf eine vorzeitige Kündigung einlässt, du hattest ja 14 Tage nach dem Telefonat Zeit, es rückgängig zu machen. Du kannst aber versuchen, entweder über das Kontaktformular oder per Post nach einer Kulanzlösung zu fragen. Schildere den Fall, vielleicht ist sogar das Gespräch aufgezeichnet worden, bitte darum, dass man sich den Mitschnitt anhören soll und bitte darum, dass man das zu Deiner Zufriedenheit löst. Ansonsten hast Du nur den Weg der normalen Kündigung.

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) hast du einen Anspruch auf Herausgabe der aufgezeichneten Daten fuer das erfolgte Vertragsgespraech.

 

Vielleicht findet sich ja eine unkomplizierte Kulanzloesung. 

 

 

Ok, dann werde ich das erstmal so versuchen ich aus erfahrung bezweifle allerdings, dass das weiterhelfen wird. Ja das gespräch wurde aufgezeichnet. Und die 14 Tage bringen einem ja nichts, wenn man die erste Rechnung erst nach 15+ Tagen bekommt. Meines wissens nach hat man troztdem das recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragsanbieter nicht die vereinbarte Leistung erbringt (natürlich wird es einem dabei nicht leicht gemacht). Aber ich versuchs jetzt erstmal par Kontaktformular, danke für die Antwort. 

 

Beim 14tägigen Widerrufsrecht kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs der Auftragsbestätigung mit der Widerrufsbelehrung an. Hast du erst durch die Rechnung von fehlerhaften Vertragsbuchungen erfahren, waere das ein fehlerhafter Ablauf.

Su
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Hi Chaosheld,

 

halt uns hier gern auf dem Laufenden.

 

Gruß

Su

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