Frage
Antwort
Lösung
am 10.08.2018 15:38
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 14.08.2018 12:06
Hey @MashiRod,
gerne geschehen!
@ALL: Ich habe mehrere Faktoren geprüft und daher dem Kunden und seiner Frau die ursprünglich eingetragene Kündigung wieder zugesagt/eingetragen.
Generell gilt:
Bei Vertragsübernahme wird die Kündigung des vorherigen Vertragspartner gelöscht. Von dem neuen Kunden haben wir ja keine Kündigung vorliegen.
Sollte bei der Übernahme die Kündigungsfrist verstrichen sein, ist es eine Verlängerung von 12 Monaten auf das ursprüngliche Kündigungsdatum.
Bei @MashiRod wäre keine Vertragsübernahme nötig gewesen und das hat mich unter anderem dazu bewogen, die Kündigung einzutragen wie zuvor.
Beste Grüße
Su
am 10.08.2018 15:45
Also zumindest an der Kündigung ändert sich definitiv etwas, denn diese entfällt durch die Vertragsübernahme und muß dann (wenn gewünscht) fristgerecht vom neuen Vertragsinhaber erneut ausgesprochen/mitgeteilt werden. Steht aber m.W. auch so in dem entsprechenden Formular.
Eine Verlängerung auf die volle Laufzeit erfolgt m.W. nur dann, wenn der neue Inhaber z.B. zusammen mit der Übernahme auch einen Wechsel in einen "kleineren" Tarif beauftragt. Ist das hier u.U. passiert?
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 10.08.2018 16:00
10.08.2018 21:22 - bearbeitet 10.08.2018 21:25
Dann reklamiere die Buchung des Asiapaketes und fordere den Nachweis der aktiven Buchung, Wunsch dieser Option. Eine Kopie der Vertragsübernahme hast du sicherlich in deinen Unterlagen, um nachzuweisen, dass eine 1:1 Übernahme erfolgte?
Wenn in der Übernahme drinsteht, dass die Kündigung entfällt, dann würde der Vertrag sich nur um 12 Monate verlängern. Kündigen musst du diesen dann aktiv als Vertragsinhaber.
Aber warum übernimmt man denn einen gekündigten Vertrag, wenn die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist?
am 10.08.2018 23:03
11.08.2018 00:19 - bearbeitet 11.08.2018 00:27
@MashiRod@ schrieb:
Ich verstehe nur nicht warum mir bei der Hotline etwas erzählt wird und am Ende kommt es genau so wie man es befürchtet hat. Da war ich wohl zu naiv!
Also in der Regel reicht es, wenn man aufmerksam liest, was man unterschreibt. Die Lösung wäre gewesen, den Vertrag nach Abschaltung in eine CallYa Karte umwandeln zu lassen und diese dann zu übernehmen.
Im InfoDok299 steht eindeutig:
Mitunter wünsche ich mir, dass erwachsene Menschen zumindest teilweise auch ihren eigenen Anteil an solchen Situationen sehen und nicht nur ausschließlich mit dem Finger auf das Gegenüber zeigen.
Eine Vertragsübernahme kann nicht rückgängig gemacht werden.
Befand sich der Vertrag zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme bereits in der Kündigungsfrist, verlängert sich die Laufzeit, wie von @Mav1976 völlig richtig erwähnt, um 12 Monate.
am 11.08.2018 01:06
am 11.08.2018 03:25
Das ändert nichts daran, dass ich meine Unterschrift nicht unter einen solchen Passus setzen würde, da geht bei mir Schrift vor Wort, allein was die Nachweisbarkeit angeht.
Person A hat ein Vertragsverhältnis mit Unternehmen X und hat dieses fristgerecht gekündigt.
Person B signalisiert durch die Vertragsübernahme, den besagten Vertrag von Person A übernehmen zu wollen.
Die Willenserklärung (Kündigung) durch Person A wird durch die Zustimmung zur Übernahme genau so hinfällig, wie die Verpflichtung von Person A den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit weiter zu führen und den Basispreis zu zahlen.
Ich bin gespannt, ob sich hier ein Moderator meldet und bestätigt, dass sich hier rechtlich etwas geändert hat. Mich persönlich würde das sehr wundern, weil das meinem logischen Grundverständnis widerspricht, aber ich bin ja auch kein Jurist.
Ach Moment, das sind die Callcenter Mitarbeiter ja auch nicht, die Formulare dagegen werden höchstwahrscheinlich von der Rechtsabteilung von Vodafone geprüft und "freigegeben".
am 13.08.2018 11:17
am 13.08.2018 11:41
Tja, da ist halt wieder die Frage, ob eine Kündighung zurückgenommen werden kann. Grundsätzlich nicht, und die Telecom setzt das Kündigungsdatum wieder ein, wenn man hartnäckig bleibt.
Wäre sehr interessant, wie Verbrauerschützer oder Gerichte das beurteilen. Nicht alles, was man unterschreibt (und nicht verhandelbar ist) läßt sich mit geltendem Recht vereinbaren.