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Antwort
Lösung
am 15.08.2018 18:00
Hallo,
ich habe meinen gekündigten Vodafonevertrag, der bis mitte Juli Restlaufzeit hatte am 20.04.2018 über Sparhandy verlängern lassen. Dieser neue Vertrag beinhaltete dann aber andere Konditionen als telefonisch vereinbart wurden. Dies lies mir nur den Schritt zur Stornierung (mit dem Hinweis, die vorher durchgeführte Kündigung wieder zu aktivieren), da diese Konditionen, laut Sparhandy, nicht veränderbar waren. Am 07.06.2018 bekam ich dann auch die schriftliche Mitteilung seitens Sparhandy, dass der Vertrag storniert wurde. Nun Anfang August wurde mein Vertrag plötzlich von Vodafone um ein Jahr verlängert. Obwohl eine rechtzeitige Kündigung bestand. Als ich am Donnerstag telefonisch nachfragte, warum dies so sei konnte mir leider nicht geholfen werden. Dafür wurde aber mein Vertrag OHNE meine Zustimmung nochmal um ein Jahr verlängert...
Auf meine Nachricht über das Kontaktformular bekam ich noch nicht einmal eine Eingansbestätigung.
Ich hoffe hier kann mir geholfen werden. Vielen Dank
am 15.08.2018 18:46
Hallo @KaKau!
Alleiniger Ansprechpartner, was die fehlende Reaktivierung der Kündigung betrifft ist Sparhandy.
15.08.2018 20:24 - bearbeitet 15.08.2018 20:37
Danke für die schnelle Antwort
Ok werde mich abermals an Sparhandy wenden.
Aber was sagen Sie zu dem Umstand, dass der Vodafonemitarbeiter meinen Vertrag ohne meine Zustimmung einfach verlängert und dies als Geschenk abtut?
am 15.08.2018 21:40
Vorab: Im Forum sind wir per "Du". Ich schreibe als Kunde/User.
@KaKau@ schrieb:
Aber was sagen Sie zu dem Umstand, dass der Vodafonemitarbeiter meinen Vertrag ohne meine Zustimmung einfach verlängert und dies als Geschenk abtut?
Was meinst du mit "ohne Zustimmung verlängert"? Ich hatte dich so verstanden, daß der Vertrag einfach in der automatischen Verlängerung von 12 Monaten ist. Das erklärt sich durch die nicht wieder aktivierte Kündigung. Ungekündigte Verträge verlängern sich automatisch um 12 Monate.
Nachdem Sparhandy die Kündigung mit der VVL "gelöscht" hat, hätten Sparhandy die Kündigung im Rahmen des Widerrufs wieder aktivieren müssen. Deshalb mein Hinweis sich zunächst an sie zu wenden.