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Ungewünschte Verträge vorzeitig beenden
Lili93
Rookie
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Hallo Leute,
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Meine Oma hat im Mai 2 Verträge (Mobil und Datenflat für ein "geschenktes" Tablett) in einem Shop abgeschlossen.
Die Verträge haben nicht dem entsprochen was sie wollte, was ein Komplettpaket gewesen wäre (TV, Festnetz, Internet).
Sie wollte von der Telekom weg, welche ihr zu teuer geworden ist.
Sie hat nur eine sehr kleine Rente.
Im Shop wurde ihr gesagt sie hätte jetzt alles was sie braucht und das alles nur für 50 Euro.
Ihre alten Verträge bei der Telekom würden für sie gekündigt werden.
Sprich ihr ist leider Mist verkauft worden.
Sie ist 75 und teils etwas verwirrt. Sie hat dann behauptet einen Schreiben bekommen zu haben, dass sie den Auftrag nicht annehmen können.
Daraufhin schloss sie nochmal 2 Verträge über die Hotline ab.
Diese konnte man Gott sei Dank noch stornieren.
Jedenfalls flatterte dann neben mehreren Rechnungen auch die Stornierungsbestatigungen ins Haus. Sie dachte dass damit alles gekündigt ist.
Es kam wie es kommen musste, Mahnungen etc.
Leider wurde ich zu spät in das Trieben eingeweiht.
Am Telefon sagte man uns nur, dass man im Shop kein Widerrufsrecht hat.
Man müsse sich an den Shop wenden. Dieser war auch nicht kooperativ.
Jetzt kam der Inkassobescheid.
Vertrag gekündigt, die Kosten über 2 Jahre Laufzeit sind auf einmal zu zahlen. Ca. 1000 Euro.
Für meine Oma mit ihrer kleinen Rente schlicht nicht zu stemmen.
Ich habe heute nun an den Standort in Ratingen geschrieben.
Ich frage mich ob man mit Vodafone noch zu einer Einigung kommen kann, damit der Betrag geringer ausfällt oder ob wir auf diesen Kosten sitzen bleiben werden?
Das wäre wirklich furchtbar für meine Oma.
Sie ist alt und diese Vertragsdschungel sind ja für junge Leute schon kompliziert genug.
Ich ärgere mich, dass ihre Unkenntnis ausgenutzt wurde.
Weiß irgendjemand wie es sich mit diesen Inkassounternehmen verhält?

 

Edit: Betreff geändert. Ursprünglich: "Rechnungen" nicht sehr informativ

1 Antwort 1
hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Hallo, Lili93,

es ist lobenswert, dass Sie sich um die Angelegenheit Ihrer Großmutter kümmern. Dies ist nicht selbstverständlich!

Leider sind die Fakten wenig erfreulich. Der im Shop geschlossene Vertrag ist bindend. Ohne Zustimmung des Shopbetreibers kommt man da nicht mehr raus. Ob Vodafone da eine Brücke bauen wird muss man bei Vodafone entscheiden. Dazu haben Sie sich bereits schriftlich an Vodafone gewandt.

Für mich nicht nachvollziehbar ist, dass vor dem Inkasso Rechnungen und Mahnungen offenbar ignoriert wurden. Hier hätte Ihre Großmutter, die mit 75 Jahren wohl weder senil noch entmündigt ist, reagieren und sich frühzeitig Hilfe holen müssen. Auch wenn Menschen den Vertragsinhalt nicht in Gänze durchschauen ist der Vertrag bindend.

Damit nicht weitere Inkassokosten entstehen sollten Sie das Inkassobüro schriftlich um einen Mahnstop bitten. Dies gibt Ihnen Zeit, den Sachverhalt mit Vodafone bzw. dem Shop zu erörtern.

Was hat den Shop davon abgehalten Ihrer Großmutter den gewünschten Tarif zu verkaufen? Auch daran hätte der Shop Geld verdient. So etwas verstehe ich nicht.

Was hat der Shop für Verträge abgeschlossen (Tarifbezeichnung, Preis!)? Was wäre denn gewünscht gewesen(Tarifbezeichnung, Preis)? Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, mit dem Shop die Stornierung der Verträge zu erreichen in dem man das bucht, was benötigt wird. Vielleicht kann jemand aus der Familie die abgeschlossenen Tarife verwenden? Kann man das Tablet ggf. verkaufen/versteigern? So kommt ggf. ein Teilbetrag zusammen. (Erst, wenn Vodafone eine Rückmeldung gegeben hat)

Hat Ihre Großmutter überhaupt Rechnungen (eventuell Online - siehe Vertrag) und Mahnungen erhalten? Hat Sie ggf. Simkarten bekommen? Was wurde genutzt? Viele, viele Fragen - leider ergibt Ihr Text kaum ein nachvollziehbares Bild.

Eine Beratung (Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung) kann ggf. helfen. Bei einem geringen Einkommen und kein Vermögen gibt es eine Pfändungsgrenze. Auch dies käme als letzter Ausweg in Betracht.

Erstellen Sie einfach mal eine (chronologische) Übersicht zu dem Sachverhalt und ordnen die dazu vorhandenen Unterlagen zu.

Sollte Ihre Großmutter einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, so muss innerhalb der 14 tätigen Widerspruchsfrist bei Gericht dieser erklärt sein. Dies nur als Hinweis!

Ach ja, was berechnet das Inkassobüro genau?


Gruß

Hafe