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Umzug ins Ausland: Mobilfunkvertrag mitnehmen?
JoachimB
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Guten  Mittag,

 

den Forenbeiträgen hier nach bin Ich nicht der einzige mit einem Umzug ins Europäische Ausland mit einem noch laufenden Mobilfunkvertrag. Dabei sind alle interessiert an Sonderkündigungsrechten etc. Als Grund hierfür wird häufiger angeführt dass irgendwelche Kosten im Ausland höher seien.

 

Ich werde von Deutschland nach Polen ziehen und hatte intuitiv vor, meinen Mobilfunkvertrag (der noch einige Zeit läuft) mitzunehmen.

Nun bin ich verunsichert: Was spricht dagegen? Welche Kosten sollen das sein, die steigen? Bei vorangegangen Auslandsaufenthalten (zuletzt im Januar in Polen) ist mir nichts aufgefallen, ich habe jedoch auch nicht gesucht.

 

Darüber hinaus: Erlaubt Vodafone überhaupt die Weiternutzung meines Mobilfunkvertrags im Ausland (konkret in Polen)? In Urlauben war das nie ein Problem, aber auch die Rechnungsadresse würde sich bei Umzug zu einer polnischen ändern.

 

Viele Grüße aus Hamburg

Joachim

1 Akzeptierte Lösung

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ttwa2011
SuperUser
SuperUser

Hallo @JoachimB !

 

Du kannst deinen Mobilfunkvertrag problemlos auch in Polen weiterhin nutzen. 

 

Es ist im Rahmen des EU Roaming lediglich zu beachten, dass regulierte Aufschläge pro Dienst erhoben werden können, wenn Du in einem zusammenhängenden Zeitraum von vier Monaten mehr Zeit in einem ausländischen EU-Netz verbracht hast als im deutschen Vodafone-Netz. Siehe dazu hier.

 

Zu den Aufschlägen siehe hier S.15:

Mehr anzeigen
" Was gilt für die Nutzung Ihres Tarifs im EU-Ausland?
Sie nutzen Ihren Vodafone-Inlandstarif jetzt auch ohne Zusatzkosten im EU-Ausland wie zuhause. Das gilt für ankommende und abgehende Anrufe innerhalb der EU und nach Deutschland, für SMS und MMS sowie fürs Surfen. Gespräche zu Sonderrufnummern sowie Anrufe und SMS von Deutschland in das EU-Ausland sind nicht eingeschlossen. Nach Verbrauch Ihrer Highspeed-MB können Sie, wie in Deutschland, zusätzliches Datenvolumen erhalten, z.B. über Vodafone SpeedGo. Das zusätzliche Volumen gilt dann im besuchten Land und Deutschland. Die Nutzung Ihres Tarifs ohne Zusatzkosten gilt lediglich für vorübergehende Reisen im EUAusland. Entsprechend der gültigen Vorgaben der EU-Roaming-Verordnung ist Vodafone berechtigt, regulierte Aufschläge pro Dienst zu erheben, nachdem Sie in einem zusammenhängenden Zeitraum von vier Monaten mehr Tage in einem ausländischen EU-Netz als im deutschen Vodafone-Netz angemeldet waren und der überwiegende Teil der Nutzung im EU-Ausland stattgefunden hat. Die Aufschläge betragen derzeit 3,8 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 1,01 Cent pro Minute für eingehende Anrufe,  1,19 Cent pro SMS und 0,53 Cent pro MB fürs Surfen. Sie werden mindestens zwei Wochen vor Erhebung der Aufschläge per SMS benachrichtigt und erhalten die Möglichkeit, innerhalb der zwei Wochen Ihr Nutzungsverhalten entsprechend den oberen Kriterien anzupassen, um eine Abrechnung der regulierten Aufschläge zu verhindern. Falls eine Änderung des Nutzungsverhaltens später erfolgt, entfallen die Aufschläge, sobald das Nutzungsverhalten sich entsprechend der oberen Kriterien geändert hat.

 

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ttwa2011
SuperUser
SuperUser

Hallo @JoachimB !

 

Du kannst deinen Mobilfunkvertrag problemlos auch in Polen weiterhin nutzen. 

 

Es ist im Rahmen des EU Roaming lediglich zu beachten, dass regulierte Aufschläge pro Dienst erhoben werden können, wenn Du in einem zusammenhängenden Zeitraum von vier Monaten mehr Zeit in einem ausländischen EU-Netz verbracht hast als im deutschen Vodafone-Netz. Siehe dazu hier.

 

Zu den Aufschlägen siehe hier S.15:

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" Was gilt für die Nutzung Ihres Tarifs im EU-Ausland?
Sie nutzen Ihren Vodafone-Inlandstarif jetzt auch ohne Zusatzkosten im EU-Ausland wie zuhause. Das gilt für ankommende und abgehende Anrufe innerhalb der EU und nach Deutschland, für SMS und MMS sowie fürs Surfen. Gespräche zu Sonderrufnummern sowie Anrufe und SMS von Deutschland in das EU-Ausland sind nicht eingeschlossen. Nach Verbrauch Ihrer Highspeed-MB können Sie, wie in Deutschland, zusätzliches Datenvolumen erhalten, z.B. über Vodafone SpeedGo. Das zusätzliche Volumen gilt dann im besuchten Land und Deutschland. Die Nutzung Ihres Tarifs ohne Zusatzkosten gilt lediglich für vorübergehende Reisen im EUAusland. Entsprechend der gültigen Vorgaben der EU-Roaming-Verordnung ist Vodafone berechtigt, regulierte Aufschläge pro Dienst zu erheben, nachdem Sie in einem zusammenhängenden Zeitraum von vier Monaten mehr Tage in einem ausländischen EU-Netz als im deutschen Vodafone-Netz angemeldet waren und der überwiegende Teil der Nutzung im EU-Ausland stattgefunden hat. Die Aufschläge betragen derzeit 3,8 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 1,01 Cent pro Minute für eingehende Anrufe,  1,19 Cent pro SMS und 0,53 Cent pro MB fürs Surfen. Sie werden mindestens zwei Wochen vor Erhebung der Aufschläge per SMS benachrichtigt und erhalten die Möglichkeit, innerhalb der zwei Wochen Ihr Nutzungsverhalten entsprechend den oberen Kriterien anzupassen, um eine Abrechnung der regulierten Aufschläge zu verhindern. Falls eine Änderung des Nutzungsverhaltens später erfolgt, entfallen die Aufschläge, sobald das Nutzungsverhalten sich entsprechend der oberen Kriterien geändert hat.

 

Hallo @ttwa2011 ,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort und entschuldige meine verspätete Reaktion.

Ich hatte ständig versucht mich mit meinem Anzeigenamen JoachimB hier wieder anzumelden statt des "Benutzernamens", das funktionierte natürlich nicht, also zurücksetzen wollen, Kundenkennwort futsch, eben beim Vodafone-Store gewesen, Kundenkennwort neu erfragt...

 

Long story short: Da ich schonmal da war, deine Antwort hatte ich ja noch im Kopf, wollte ich das eben schnell mit dem Kollegen vor Ort verifizieren. Das tat er auch, sagte aber auch etwas davon dass Vodafone zusätzlich dazu nach 6 Monaten reinen Roamings ein außerordentliches Kündigungsrecht bekommt. Weißt du diesbezüglich zufälligerweise etwas?

Er empfahl mir zur Sicherheit einfach die Hotline anzurufen, bei der war ich wegen der Kennwortsache bereits und würde zukünftig gerne drauf verzichten (wegen der unsäglichen Warteschleifenmelodie und der extrem lauten Hintergrundgeräusche aus dem scheinbar 100-Personen-Großraumbüro des sehr netten Servicemitarbeiters). Oder würdest du mir das auch empfehlen?

 

Entschuldige den vielen Text und Viele Grüße

Joachim

@JoachimB 


@JoachimB  schrieb:

Long story short: Da ich schonmal da war, deine Antwort hatte ich ja noch im Kopf, wollte ich das eben schnell mit dem Kollegen vor Ort verifizieren.

Wieso verifizieren? Ich hatte dir oben offizielle Seiten und Infodokumente von Vodafone zitiert bzw. verlinkt. Auf diese kannst du durchaus vertrauen...Smiley (zwinkernd)

 


@JoachimB  schrieb:

Das tat er auch, sagte aber auch etwas davon dass Vodafone zusätzlich dazu nach 6 Monaten reinen Roamings ein außerordentliches Kündigungsrecht bekommt.

Nein, ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht weder aufgrund des Umzugs ins Ausland noch bei überwiegender Nutzung im Ausland.

Hi @ttwa2011 ,

ich drücks anders aus: ich wollte die Wartezeit mit Smalltalk überbrücken, deshalb erzählte ich dem Herrn vor Ort davon wie es überhaupt dazu kam, dass ich das Internet-Passwort brauchte.

 

Ich habe mir die Links selbstverständlich fleißig durchgelesen, habe aber nur mittelmäßig Vertrauen in die Vodafone-Hilfe-Website. Grund dafür wieder das Kundenkennwort. Unter "Hilfe zu: Kennwörter & Zugangsdaten", Punkt 4 steht explizit:

Gut zu wissen: Dein Kunden-Kennwort muss aus mindestens 8 und höchstens 20 Zeichen bestehen. Es darf nur Buchstaben und Ziffern enthalten. Ä, Ö, Ü und ß sind nicht zulässig.

 

Mein frisch vom Store abgeholtes (und laut Hotline richtiges!) "Kundenkennwort" ist 4 Zeichen lang. Entweder ist der Begriff doppelt besetzt oder Hilfe ...denn sie wissen nicht, was sie tun!

 

Das erzähle ich gerade übrigens nur um das "verifizieren" zu rechtfertigen 😛

Vielen Dank für die Hilfe, deiner deutlichen Antwort vertraue ich.

Viele Grüße