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am 08.12.2018 09:33
am 08.12.2018 10:02
Hallo @ChristinaS,
um zunächst die Hauptfrage zu klären die Tonbandaufnahme ist unerreichbar.
Rabatte werden für maximal 24 Monate gebucht, wenn also vorzeitig verlängert wird, endet die Laufzeit der Rabatte ab Tag der Buchung der Rabatte nach 24 Monaten.
Ein Konzept, dass ich persönlich nicht befürworte, da ich es sauberer fände, wenn diese automatisch das Ende der neuen Laufzeit als Entfalldatum erhielten, aber ich kann nichts über die Systeme und Möglichkeiten sagen, mit denen bei Vodafone gearbeitet wird.
Im Grunde läuft es dann darauf hinaus, dass man dann halt regelmäßig vorzeitig wieder verlängert, dann fällt es nicht auf.
Eine Zeitlang griffen die Rabatte erst zu Beginn der Neulaufzeit, während der Tarifwechsel sofort erfolgte, das war auch nicht der Hit.
Was die fehlenden 5 Euro angeht, kann ich deinen Ärger verstehen. Ohne zu wissen, was genau da im Hintergrund passiert ist (bestehender Rabatt entfällt bei Tarifwechsel, da nicht kombinierbar?) und wie hoch die aktuellen Rabatte sind, wenn eine Buchung des Rabatts abgelehnt wird, dann bleibt dir am Ende leider nur der Widerruf. Die Buchung zu erzwingen ist nicht möglich.
am 08.12.2018 10:24
am 08.12.2018 10:29
am 08.12.2018 10:55
Wie gesagt, deine Enttäuschung und dein Ärger sind für mich durchaus nachvollziehbar. Leider kann ich dir sagen, dass es sich mit den, nennen wir es "Sonderkonditionen nach Kündigung" bei allen Anbieter so verhält, dass es regelmäßig Ärger gibt. Ich höre es in meinem Bekannten und Kollegenkreis immer wieder. Konditonen sind nicht wie besprochen, Absprachen werden nicht eingehalten, da ist die Wiese leider überall grün.
Wie schön wäre es, wenn wir einfach nur online den Wunschtarif anklicken könnten, der zu uns passt. Das würde wohl Unternehmen und Kunden viel Zeit, Geld und Nerven sparen.
Leider wird sich ein über Jahrzehnte manifestiertes System nicht von heute auf morgen ändern lassen.
am 08.12.2018 12:39
am 08.12.2018 13:12
am 08.12.2018 14:00
@hafe@ schrieb:
Ich frage mich weshalb dies nicht Jeder macht, sofern Verträge telefonisch geschlossen werden?
Vielleicht, weil es Unsinn ist. Geht es um Forderungen, ist es Sache des Gläubigers, die Rechtmäßigkeit zu beweisen. Da brauche ich meine Aufzeichnung nicht.
Und wegen eines handyvertrags, die Vertragserfüllung auf dem Rechtsweg durchzusetzen, halte ich für etwas überzogen.
Wobei alles, was irgendwie bedeutsam ist, sowieso schriftlich erfolgen soll.
am 08.12.2018 16:48
am 10.12.2018 17:15