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Telefonische Vertragsverlängerung - Falsche Vertragskonditionen
Kunde_91
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Sehr geehrtes Vodafone-Team,

 

da mir Ihr Kundenservice bisher nicht weitergeholfen hat, wende ich mich nun auf diesem Wege mit dem nachfolgend dargelegten Anliegen an Sie.

 

Am 14.10.2019 habe ich telefonisch meinen Vodafone-Mobilfunkvertrag verlängert. Dabei haben der zuständige Sachbearbeiter und ich für den Kauf eines Samsung Galaxy S10 eine Einmahlzahlung i. H. v. 1 € und eine monatliche Ratenzahlung über 24 Monate i. H. v. 30 € vereinbart, wobei ich über 24 Monate eine Gutschrift i. H. v. 30 € auf meinen Basispreis erhalten sollte. 

 

Am 22.10.2019 habe ich dann eine Rechnung datiert vom 16.10.2019 für das Samsung Galaxy S10 erhalten. Darin ist das Handy mit einer Einmalzahlung i. H. v. 79,89 € anstatt mit der vereinbarten Einmalzahlung i. H. v. 1 € berechnet. Zudem ist in der Rechnung eine monatliche Ratenzahlung über 24 Monate i. H. v. 25 € angegeben, wobei ich über 24 Monate eine Gutschrift i. H. v. 25 € auf meinen Basispreis erhalten soll. Die Einmalzahlung i. H. v. 79, 89 € wurde dementsprechend auch am 22.10.2019 von meinem Konto abgebucht. 

 

Nach einem Telefonat mit dem Kundenservice habe ich daraufhin am 22.10.2019 eine E-Mail an den Kundenservice geschrieben, in der ich darum gebeten habe, den Telefonmitschnitt des Vertragsgesprächs zu kontrollieren und mir die Differenz zwischen der telefonisch vereinbarten Einmalzahlung i. H. v. 1 € und der in der Rechnung angegebenen und von meinem Konto abgebuchten Einmalzahlung i. H. v. 79,89 € zurück zu überweisen. Zudem habe ich beantragt, mir den Telefonmittschnitt zukommen zu lassen. 

 

Auf diese E-Mail habe ich keine inhaltliche Antwort erhalten, bis ich am 3.11.2019 selbst telefonisch den Kundenservice kontaktiert habe. Die zuständige Sachbearbeiterin hat mir dann mitgeteilt, dass der Telefonmittschnitt abgehört worden sei und die 79,89 € zurecht berechnet worden seien. Daraufhin habe ich die Sachbearbeiterin nochmal darum gebeten, mir den Telefonmitschnitt zukommen zu lassen. Die Sachbearbeiterin meinte dann, dass dies nicht vorgesehen sei und ich mich bei weiteren Fragen erneut schriftlich an den Kundenservice wenden solle. Schließlich habe ich die Sachbearbeiterin darum gebeten, mir zumindest eine schriftliche Stellungnahme seitens Vodafone zu dem angeblich abgehörten telefonischen Vertragsgespräch zukommen zu lassen. Dies ist bis heute nicht erfolgt. 

 

Da in dem telefonischen Vertragsgespräch eine Einmahlzahlung i. H. v. 1 € und nicht i. H. v. 79,89 € für das Samsung Galaxy S10 vereinbart worden ist, wende ich mich mit der Bitte an Sie, erneut (oder erstmalig?) die Aufzeichnung des telefonischen Vertragsgesprächs zu überprüfen und mir die zuviel von meinem Konto abgebuchten 78,89 € zurück zu überweisen.

 

Unabhängig davon bitte, ich Sie mir

- eine schriftliche Stellungnahme seitens Vodafone hinsichtlich des Ergebnisses der Überprüfung des telefonischen Vertragsgesprächs sowie

- die Aufzeichnung des telefonischen Vertragsgesprächs

zukommen zu lassen.

 

Viele Grüße

4 Antworten 4
Der-Peter
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Kunde_91,

 

vielen Dank für die Schilderung. Leider werde ich da aber nichts für Dich tun können. Da eine Bearbeitung von mehreren Stellen nicht vorgesehen ist, bitte ich Dich, den Kontakt dort wieder aufzunehmen. Die Kollegen sind bereits im Thema und haben ja auch schon die Bandaufzeichnung dazu. Antworte ihnen bitte einfach auf die letzte Nachricht. Wenn die zuständige Fachabteilung schon an dem Fall dran ist, sind wir ohnehin raus.

 

Halt uns hier aber gern auf dem Laufenden dazu.

 

Besten Gruß

Der-Peter

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Hallo Der-Peter,

 

ich kann dem Kundenservice leider nicht auf seine letzte Nachricht antworten, da ich vom Kundenservice keinerlei schriftliche Stellungnahme erhalten habe. Ich habe lediglich eine Aussage am Telefon von einer Mitarbeiterin erhalten. Das war ja überhaupt erst der Grund wieso ich mich auf diesem Wege an Vodafone gerichtete habe...

 

 

Der-Peter
Moderator:in
Moderator:in

Hi Kunde_91,

 

Du hattest erwähnt, dass Du eine E-Mail geschrieben und darauf keine inhaltliche Antwort erhalten hast? Klingt für mich, als hättest Du eine Antwort erhalten, mit dessen Inhalt Du nicht einverstanden warst oder mit dem Du nichts anfangen konntest.

 

Wenn es da Näheres zu klären gibt, dann stehen die Kollegen dort auch gern weiter zur Seite. Den gleichen Fall hier neu aufnehmen, der dort bereits zur Klärung vorliegt, wird zu keinem anderen Ergebnis führen. Zumal die Kollegen ja auch schon mit relevanten Fachbereichen für Dich in Kontakt stehen.  

 

Besten Gruß

Der-Peter

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Hallo Der-Peter,

 

was ist das denn bitte für eine abstruse Interpretation des Ausdrucks "keine inhaltliche Antwort"??? Ich meinte damit, dass ich leidiglich die automatisierte Eingangsbestätigung auf meine E-Mail erhalten habe.

 

Aber vielen Dank für die Hilfe!