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Sonderkündigungsrecht bei Tarifumstellung
_asterix
Smart-Analyzer
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Hallo,

 

da ich mit einer einseitigen Tarifumstellung durch Vodafone nicht einverstanden bin, die Frage, ob aufgrund dieser Tarifumstellung ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht?

 

VG

Bernd.

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

@_asterix  schrieb:

Danke für die klare Aussage!

 

Bleibt die Frage nach der Vertragslaufzeit. Hat diese sich durch die in der Anlage benannten Tarifumstellung geändert? Wenn ja, würde ich dies für einen Nachteil halten.


Nein. Das war, so wie sich das liest, eine MIgration der alten Tarife in eunen neuen. Dadurch verlängert sich nichts.

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet. 



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11 Antworten 11
Mav1976
SuperUser
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Bitte mehr Infos.
Jojo111
SuperUser
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Ist es jetzt teurer oder fehlen Leistungen?

Welche Infos genau benötigt werden, weiß ich leider nicht.

 

Die "automatische" Tarifumstellung beeinhaltet etwas mehr Leistungen (GB, die ich nicht benötige) und der monatliche Preis ist nicht gestiegen. Grundsätzlich gibt es für mich darüber nichts zu meckern, mich hat vor allem diese "einseitige" Aktion gewundert. Zudem ist der Text im Anschreiben etwas mißverständlich. Siehe Anlage.

 

Lt. telefonischer Auskunft und auch so in der Vodafone-App zu sehen, beginnt keine neue Vertragslaufzeit. Der bisherige Tarif/mein Vertrag lief bisher am 31.03.2020 aus. Aufgrund des Schreibens kann dies meiner Meinung anders gedeutet werden?

siehe untenstehende Ergänzung mit Anlage von mir. Danke!

@_asterix Also telefonische Aussagen sind vollkommen wertlos. In der Tat ist das Schreiben missverständlich. Allerdings ist es ja so, dass eine einseitige Vertragsänderung, die dir Nachteile bringt, nicht zulässig ist. Vielleicht kann ein Moderator Klarheit schaffen.

Hallo,

Nachteile im eigentlichen Sinne, was die Leistungen und den Preis betrifft, liegen nicht vor. Das Datenvolumen wurde sogar erhöht und der Preis bleibt gleich. Einzig die Laufzeit ist mir nicht ganz klar. Die Aussagen in dem Schreiben sind für mich missverständlich. Ein neue/längere Vertragslaufzeit möchte ich aktuell (noch) nicht.

Dies ist der Hauptknackpunkt - und wie gesagt, dass Kunden "einfach" angeschrieben und informiert werden. Der neue Tarif gilt als akzeptiert wenn kein Widerruf erfolgt. Umgekehrt, dass der Kunde aktiv einer Änderung zustimmen muss, wäre mir lieber.

Natürlich ist mir bekannt, dass immer wieder neue, veränderte Tarife auf den Markt kommen und die alten/bisherigen nicht mehr  verfügbar sind bzw. auslaufen.

 

 

dasdensch
SuperUser
SuperUser

@_asterix  schrieb:

Hallo,

 

da ich mit einer einseitigen Tarifumstellung durch Vodafone nicht einverstanden bin, die Frage, ob aufgrund dieser Tarifumstellung ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht?

 

VG

Bernd.


Klipp und klar: NEIN.

 

Du kannst der Umstellung widersprechen. Das zu tun, wäre aber nicht von hoher Intelligenz. Du hast nämlich im neuen Tarif mehr für das gleiche Geld....

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet. 



Danke für die klare Aussage!

 

Bleibt die Frage nach der Vertragslaufzeit. Hat diese sich durch die in der Anlage benannten Tarifumstellung geändert? Wenn ja, würde ich dies für einen Nachteil halten.

@_asterix Auf die neue Laufzeit deutet der Text hin, und das ist das, was ich mit Nachteil meinte. Wie wurde denn darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch möglich ist und in welcher Frist er zu erfolgen hat? Ehrlich gesagt, habe ich erhebliche Zweifel, dass dieses Vorgehen, sofern damit eine neue MVLZ verbunden ist, rechtlich Bestand hätte. 

Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Auch eine außerordentliche Kündigung halte ich für wenig erfolgversprechend, aberr letzendlich würde ein Richter darüber entscheiden. Käme halt drauf an, welche Argumente man als "wichtigen Grund" vortrüge.