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Sonderkündigung durch Umzug ins Ausland
jakubczyz
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo liebe Community,

 

ich würde hier mal um ein Rat fragen, weil ich mich von Vodafone etwas angelogen fühle.

 

Da sich mein Wohnsitz ab dem 1. Dezember 2020 nach Frankreich verlagert, würde ich gerne mein Mobilfunkvertrag in Deutschland kündigen. So wie ich das durch meine Recherche im Internet verstanden habe, steht mir ein Recht zur Sonderkündigung zu.

 

Also habe ich erst bei Vodafone angerufen und dann wurde ich mit der Sonderkündigung verwiesen, dass ich eine E-Mail an kontakt@vodafone.de schreiben muss. Das habe ich auch zweimal gemacht, bis sich dann jemand nach ein paar Tagen bei mir telefonisch gemeldet hat.

Die von dem Mitarbeiter vorgeschlagene Lösung war nur, dass ich keine Sonderkündigung habe und ich mein Vertrag auch innerhalb von Frankreich ganz normal nutzen kann wie in Deutschland. 

Der Meinung bin ich nicht so ganz, weil ich mein Vertrag habe um ohne Zusatzkosten (Flatrate) jeden anrufen kann. Wenn ich in Frankreich wohne, dann stellt sich auch mein Leben um und ich telefoniere zu französischen Rufnummern, womit sich dann hohe Telefonkosten für mich ergeben. Das ist mir schon klar, dass ich weiterhin nach Deutschland anrufen kann, aber irgendwie ist das für mich das selbe.

Was mir auch aufgefallen ist, dass ich nichtmal selbst meine Adresse unter MeinVodafone ändern kann. Das Feld Land ist ausgegraut und als Hinweis steht dabei "Nur mit einem Wohnsitzland aus Deutschland möglich".

 

Zudem wollte ich dann auch mit einem anderem Mitarbeiter (am besten einem über ihm gestelltem) darüber reden und das wäre scheinbar nicht möglich. Der Mitarbeiter, den ich am Telefon hatte behauptete er sei der einzige und Teamleiter der Abteilung. Da habe ich mich dann richtig angelogen gefühlt bei so einem großem Unternehmen.

 

Wie ist so euere Meinung, was meine Möglichkeiten sind?

Würde mich gerne über ein paar Antworten freuen!

 

Viele Grüße

Jakub

18 Antworten 18

@ttwa2011 

 

Pass Leistung Inland = unlimited

Pass Leistung Ausland = Fair-Use-Flat (GB Begrenzung)

 

Telefon/SMS/MMS Inland = unlimited

Telefon/SMS/MMS Ausland = Fair-Use-Flat ( Begrenzung)

 

=! vertraglich vereinbarte Leistung im EU-Ausland genau so nutzbar wie im Inland

 

Du vermischt hier vieles. EU-Roaming ist nicht für den dauerhaften Umzug gedacht, sondern für den vorrübergehenden Auslandsaufenthalt.

Na bestens, da du ja vorgeblich im Thema stehst, kannst du sicher dem TE konkret mitteilen, was jetzt zu tun ist.

Na das doch einfach...

 

Kündigung an Vodafone schreiben (Einschreiben) , darin den Umzug und das Umzugsdatum nennen, auf den § 46 TKG verweisen, Kündigungsdatum ist Umzugsdatum + drei Monate.

 

Mögliche Szenarien:

1) Vodafone erkennt die Kündigung an und lässt dich zum Umzugsdatum + drei Monate aus dem Vertrag

2) Vodafone erkennt die Kündigung nicht an...

da müsstest du @jakubczyz entscheiden, was du machen willst.  Du musst für dich entscheiden, ob du dir einen Anwalt nehmen willst und ggf. die Kündigung vor Gericht erstreiten, oder halt weiterzahlen. Da solltest du halt gucken, was die Gesamtkosten zum regulären Kündigungstermin sind und ob es die möglichen Kosten für Anwalt und Prozess übersteigt. Das Prozessrisiko trägst du alleine.

Vielen Dank @starlight2 ! 

Das werde ich auch so versuchen mit der Kündigung.

 

Mein Vertrag läuft jetzt genau noch ein Jahr lang. Wenn meine Kündigung per Einschreiben weiterhin abgelehnt wird, dann lasse ich das wahrscheinlich erstmal laufen und sobald die ersten Probleme in Frankreich auftreten und Vodafone mein Vertrag nicht erfüllen kann, werde ich an meine abgelehnte Kündigung verweisen und so lang nerven bis die mich rauslassen. 🙂

 

@ttwa2011 Ich glaube du hast das Roaming nicht so ganz verstanden. Die Auszüge und Links widersprechen sich mit dem, was du dann geschrieben hast.


  • Du kannst im Rahmen der EU Roaming Regulierung für mindestens 4 Monate deinen Vodafone Vertrag ohne weitere Aufschläge in Frankreich nutzen. Dies beinhaltet auch Gespräch innerhalb Frankreichs auf eine französiche Rufnummer.
  • Wenn nach 4 Monaten eine überwiegende Nutzung im EU Ausland erfolgt ist und du eine SMS zu dieser Nutzung erhälst, hast du 2 Wochen Zeit, dein Nutzungsverhalten zu ändern. Erst dann können die im Spoiler genannten Aufschläge anfallen. Eine Nutzung ist also jederzeit möglich.
  • Ein vollständiges Geoblocking existiert seit 2018 innerhalb der EU/EWR nicht mehr. In gewissem Umfang kann so auch auf deutsche Inhalte zugegriffen werden. Dies wurde u.a. auch von deutschen Pay TV Anbietern so umgesetzt.

Da schreibst du schon 4 Monate kann ich mein Vertrag ohne Aufschläge nutzen. Und was passiert dann? Bei mir sind das dann 12 Monate. Und der Satz: "Dies beinhaltet auch Gespräch innerhalb Frankreichs auf eine französiche Rufnummer." stimmt nicht! Innerhalb der EU zahle ich nur für die Gespräche nach Deutschland nicht. Das steht sogar unterstrichen in deinem Spoiler.

 

Siehe dazu hier.


Und schaue mal bitte selbst in den Link nach. Da steht deutlich, dass das auf 39 GB beschränkt wird. Hier in Deutschland habe ich keine Beschränkung. Also wird mein Vertrag nicht ganz erfüllt!

 

Viele Grüße

Jakub 

Das klingt nach Inkasso mit Ansage, bestes Gelingen.

Boris
Moderator:in
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Hallo @jakubczyz,

 

so leid es mir tut, aber bei Mobilfunkverträgen gibt es kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Ausland.

Da ist es auch egal ob dauerhaft oder nur vorrübergehend.
 

Das sieht bei Internetverträgen anders aus und darauf bezieht sich auch die Rechtssprechung im TKG.

Ich fürchte, da bleibt Dir nur der Biss in den sauren Apfel und dieses Jahr noch in Kauf zu nehmen.

Gruß

Boris ^bkd

 

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@jakubczyz 

Der Vollständigkeit halber, da du mich erwähnt hast....

 

Was und in welchem Fall nach 4 Monaten überwiegender Nutzung im EU-Ausland hinsichtlich Aufschlägen auf dich zukommen kann, findest du bereits oben ausführlich im Spoiler. 

 


@jakubczyz  schrieb:

Und der Satz: "Dies beinhaltet auch Gespräch innerhalb Frankreichs auf eine französiche Rufnummer." stimmt nicht! Innerhalb der EU zahle ich nur für die Gespräche nach Deutschland nicht. Das steht sogar unterstrichen in deinem Spoiler.

Was steht da? Dann schauen wir nochmal was vor dem "und"steht..... 

Mehr anzeigen
"Das gilt für ankommende und abgehende Anrufe innerhalb der EU und nach Deutschland, für SMS und MMS sowie fürs Surfen. Gespräche zu Sonderrufnummern sowie Anrufe
und SMS von Deutschland in das EU-Ausland sind nicht eingeschlossen."

@jakubczyz  schrieb:

Siehe dazu hier.


Und schaue mal bitte selbst in den Link nach. Da steht deutlich, dass das auf 39 GB beschränkt wird. Hier in Deutschland habe ich keine Beschränkung. Also wird mein Vertrag nicht ganz erfüllt!

Ja.... Eine mit der EU Roaming Verordnung völlig konforme Beschränkung des Datenvolumens bei Nutzung im EU Ausland, die schon mit Wohnsitz in Deutschland Vertragsinhalt war (Im Inland unbegrenzt, im EU Ausland konform beschränkt. Telefonie ebenfalls konform mit der EU Verordnung nach Fair Use Policy). Diese Vertragsinhalte ändern sich nicht durch einen Umzug nach Frankreich. 

 

Somit wird die "vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte" erbracht.

 

Für weiteren Infobedarf zur EU Roaming Verordnung insbesondere zu Verträgen mit unlimitiertem Datenvolumen und "Fair Use Policy" hilft vielleicht ein Blick hier.

Bin gespannt wie das ausgeht, bitte auf den laufenden halten.

 

Für mich ist die Sache eindeutig. Bei Vertragsabschluss wird schon geregelt und akzeptiert wie sich die Nutzung im Ausland gestaltet. Also ändert sich am Vertrag durch den Umzug nichts. Der Vertrag kann am neuen Wohnort genauso genutzt werden, wie es vereinbart wurde.

 

Aber vielleicht entscheidet Vodafone doch zu Gunsten des Kunden.

 

Warum man eine Kündigung allerdings notfalls vor Gericht erwirken lassen soll verstehe ich nicht. Geht das überhaupt? Entweder ist die Kündigung rechtskräftig oder nicht. Wenn man der Meinung ist, sie ist rechtskräftig, spricht man sie aus und hört entsprechend auf zu zahlen. Soll Vodafone doch das Geld notfalls gerichtlich eintreiben. Dann wird sich schon klären ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht. Ist natürlich sehr risikoreich.

 

 

Ich kann nicht so ganz verstehen, warum @ttwa2011 hier noch weiter postet, und zwar immer das selbe was damit nichts zu tun hat.

 

1. diskutiere(n) ich/wir hier über eine Sonderkündigung bei Umzug ins Ausland im Allgemeinen, nicht über einen Einzelfall (siehe Verbot von Rechtsberatung in Foren). Auch soll hier keine Rechtsberatung für irgendjemanden stattfinden. Bitte für Rechtsberatung immer einen Anwalt kontaktieren.

 

Meine Meinung zu Sonderkündigung von Mobilfunkverträgen..

- handelt es sich bei einem Mobilfunkvertrag um eine Telekommunikationsdienstleistung ? Ich sage ja, siehe §3 Nr. 24 TGK

- Sonderkündigungsmöglichkeit: theoretisch ja, siehe § 46 Abs 8 TKG

- Bedingungen erfüllt? ich sage ja, da sich der § 46 Abs 8 TKG auf die vereinbarten Leistungen am ursprünglichen Wohnsitz bezieht. Diese werden im Ausland nur teilweise erfüllt (z.B. Fair Use Flat (Pässe, Kontigente für SMS/MMS/Telefon), nur eine bestimmte Zeit überhaupt).

 

Was ich zu dem Thema noch gefunden habe:

https://www.service-schey.de/aktuell/handyvertrag-umzug-ins-ausland/