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Sonderkündigung durch Umzug ins Ausland
jakubczyz
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo liebe Community,

 

ich würde hier mal um ein Rat fragen, weil ich mich von Vodafone etwas angelogen fühle.

 

Da sich mein Wohnsitz ab dem 1. Dezember 2020 nach Frankreich verlagert, würde ich gerne mein Mobilfunkvertrag in Deutschland kündigen. So wie ich das durch meine Recherche im Internet verstanden habe, steht mir ein Recht zur Sonderkündigung zu.

 

Also habe ich erst bei Vodafone angerufen und dann wurde ich mit der Sonderkündigung verwiesen, dass ich eine E-Mail an kontakt@vodafone.de schreiben muss. Das habe ich auch zweimal gemacht, bis sich dann jemand nach ein paar Tagen bei mir telefonisch gemeldet hat.

Die von dem Mitarbeiter vorgeschlagene Lösung war nur, dass ich keine Sonderkündigung habe und ich mein Vertrag auch innerhalb von Frankreich ganz normal nutzen kann wie in Deutschland. 

Der Meinung bin ich nicht so ganz, weil ich mein Vertrag habe um ohne Zusatzkosten (Flatrate) jeden anrufen kann. Wenn ich in Frankreich wohne, dann stellt sich auch mein Leben um und ich telefoniere zu französischen Rufnummern, womit sich dann hohe Telefonkosten für mich ergeben. Das ist mir schon klar, dass ich weiterhin nach Deutschland anrufen kann, aber irgendwie ist das für mich das selbe.

Was mir auch aufgefallen ist, dass ich nichtmal selbst meine Adresse unter MeinVodafone ändern kann. Das Feld Land ist ausgegraut und als Hinweis steht dabei "Nur mit einem Wohnsitzland aus Deutschland möglich".

 

Zudem wollte ich dann auch mit einem anderem Mitarbeiter (am besten einem über ihm gestelltem) darüber reden und das wäre scheinbar nicht möglich. Der Mitarbeiter, den ich am Telefon hatte behauptete er sei der einzige und Teamleiter der Abteilung. Da habe ich mich dann richtig angelogen gefühlt bei so einem großem Unternehmen.

 

Wie ist so euere Meinung, was meine Möglichkeiten sind?

Würde mich gerne über ein paar Antworten freuen!

 

Viele Grüße

Jakub

18 Antworten 18
ThomasE
SuperUser
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@jakubczyz 

 

die Aussage von der Kundenbetreuung ist richtig, bei einem Mobilfunkvertrag gibt

es keine Sonderkündigung weil man diesen ja fast in allen Ländern nutzen kann.

Bei einem Festnetzanschluss sieht das anders aus. 

Man kann zu dem Mobilfunktarif günstig Optionen hinzubuchen damit man auch 

in Fremdnetze telefonieren kann.

"Macht immer das Beste aus der jeweiligen Situation !"

Hi @ThomasE ,

vielen Dank für deine Rückmeldung!

 

kann das aber sein, dass das Thema ziemlich umstritten ist? Wenn ich im Internet nach dem Thema suche, dann bekomme ich solche Texte auf Verbraucherschutz Seiten zu sehen:

 

Kündigung muss auch bei Umzug innerhalb der EU wirksam sein

Beim Umzug innerhalb der EU ist dies nur auf den ersten Blick anders. Hier sollen Sie Ihren Mobilfunkvertrag zwar dank der Roaming-Verordnung zu denselben Preisen wie im Inland nutzen können. Dies gilt aber nur, solange die Nutzung nicht „missbräuchlich“ ist. Aus diesem Grund unterbinden Telefonanbieter die Nutzung des Vertrags in der Regel nach einer Weile. Unabhängig davon möchten Sie auch Anrufe entgegennehmen. Deutsche Telefonnummern aber werden von Behörden oder Geschäftspartnern auch im EU-Ausland meistens nicht akzeptiert. Und den (neuen) Freunden und Bekannten im Ausland möchten Sie einen Anruf zu einer solchen Nummer sicher auch nicht zumuten, denn diese müssen dann höhere Preise bezahlen.

 

Ergebnis: Der Zugang per Roaming nach einem Umzug innerhalb der EU entspricht nicht der ursprünglich vereinbarten Leistung, da dieser eher behelfsmäßig nutzbar ist. Die vorzeitige Kündigung muss daher auch in diesen Fällen wirksam sein. 


Ich meine einer meiner Gründe wieso ich vor einiger Zeit zu Vodafone bin, war die Netzqualität. Und das war es mir auch Wert mehr für ein Vertrag zu zahlen. Nun werde ich dauerhaft mit Roaming unterwegs sein, und bekomme nicht mein versprochenes Netz. Zudem kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das für Vodafone gut sein kann, wenn ich dauerhaft Roaming nutze ...

 

Hättest du mir vielleicht auch ein Link zu den AGB´s von Vodafone und den Absatz, wo darüber etwas steht?

 

Viele Grüße

Jakub

@ThomasE 

 

Das EU-Roaming ist aber nur für einen NICHT DAUERHAFTEN Aufenthalt gedacht. In der Regel ist es so, dass man bei vielen Anbietern spätestens nach 90 Tagen das Land wechseln muss, ansonsten funktioniert das Roaming nicht mehr. Dadurch will man verhindern, dass im EU-Ausland günstige Verträge abgeschlossen werden, die dann woanders genutzt werden und die Anbieter permanent mit Roaming "kosten" belastet sind.

 

Hinzukommt, dass aufgrund von GEOrestriktionen viele Dienste nicht funktionieren (z.B. viele PayTV und öffentlich rechtliche Dienste). Auch hat man bei einigen Anbietern Restriktionen in Form von "Fair-Use-Flats", welche im Inland nicht gelten.

 

Ein Sonderkündigungsrecht hast du aber nur, wenn der Umzug wirklich dauerhaft ist. Wenn es sich um einen befristeten Umzug handelt, werden in der Regel die Beiträge pausiert und der Vertrag läuft dann weiter, wenn du wieder da bist. Aber das muss Vodafone natürlich im Einzelfall selber entscheiden.

Danke @starlight2 ! So sehe ich das auch. 

 

Bei mir handelt es sich um einen dauerhaften Umzug nach Frankreich, weil ich da ein Haus gebaut habe und mein Leben dahin verlagere. In Deutschland bin ich ab Dezember 2020 nirgends mehr gemeldet. Also ich habe auch kein zweiten Wohnsitz oder so...

 

@ThomasE Da fällt mir noch ein. Ich habe in meinem Vertrag einen kostenlosen Musik Pass aktiv. Den kann ich im Ausland nicht wie gewohnt innerhalb von Deutschland nutzen. Wie sieht das damit aus? 

@jakubczyz 

Unabhängig davon, wie die Sichtweise einer "Verbraucherzentrale" ist und unabhängig davon ob ein Umzug dauerhaft oder nur vorübergehend ist:

 

Wie dir brereits von der Kundenbetreuung und auch hier genannt: Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags bei Wegzug ins Ausland.

 

Frage:

Wann endet denn aktuell die Mindestlaufzeit deines Mobilfunkvertrags?

 

Ansonsten:


@jakubczyz  schrieb:

Wenn ich in Frankreich wohne, dann stellt sich auch mein Leben um und ich telefoniere zu französischen Rufnummern, womit sich dann hohe Telefonkosten für mich ergeben. Das ist mir schon klar, dass ich weiterhin nach Deutschland anrufen kann, aber irgendwie ist das für mich das selbe.

Das triff so nicht zu. 

 

Es gilt (siehe hier S.64): 

Mehr anzeigen
"Was gilt für das Roaming im EU-Ausland?
Sie nutzen Ihren Vodafone-Inlandstarif jetzt auch ohne Zusatzkosten im EU-Ausland wie zuhause. Das gilt für ankommende und abgehende Anrufe innerhalb der EU und nach Deutschland, für SMS und MMS sowie fürs Surfen. Gespräche zu Sonderrufnummern sowie Anrufe
und SMS von Deutschland in das EU-Ausland sind nicht eingeschlossen. Nach Verbrauch Ihrer Highspeed-MB können Sie, wie in Deutschland, zusätzliches Datenvolumen erhalten, z.B. über Vodafone SpeedGo. Das zusätzliche Volumen gilt dann im besuchten Land und Deutschland. Die Nutzung Ihres Tarifs ohne Zusatzkosten gilt lediglich für vorübergehende Reisen im EU-Ausland. Entsprechend der gültigen Vorgaben der EU-Roaming-Verordnung ist Vodafone berechtigt,
regulierte Aufschläge pro Dienst zu erheben, nachdem Sie in einem zusammenhängenden Zeitraum von vier Monaten mehr Tage in einem ausländischen EU-Netz
als im deutschen Vodafone-Netz angemeldet waren und der überwiegende Teil der Nutzung im EU-Ausland stattgefunden hat. Die Aufschläge betragen derzeit
3,8 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 0,94 Cent pro Minute für eingehende Anrufe, 1,19 Cent pro SMS und 0,41 Cent pro MB fürs Surfen. Sie werden
mindestens zwei Wochen vor Erhebung der Aufschläge per SMS benachrichtigt und erhalten die Möglichkeit, innerhalb der zwei Wochen Ihr Nutzungsverhalten
entsprechend den oberen Kriterien anzupassen, um eine Abrechnung der regulierten Aufschläge zu verhindern. Falls eine Änderung des Nutzungsverhaltens später
erfolgt, entfallen die Aufschläge, sobald das Nutzungsverhalten sich entsprechend der oberen Kriterien geändert hat.

Bedeutet für dich:

  • Du kannst im Rahmen der EU Roaming Regulierung für mindestens 4 Monate deinen Vodafone Vertrag ohne weitere Aufschläge in Frankreich nutzen. Dies beinhaltet auch Gespräch innerhalb Frankreichs auf eine französiche Rufnummer.
  • Wenn nach 4 Monaten eine überwiegende Nutzung im EU Ausland erfolgt ist und du eine SMS zu dieser Nutzung erhälst, hast du 2 Wochen Zeit, dein Nutzungsverhalten zu ändern. Erst dann können die im Spoiler genannten Aufschläge anfallen. Eine Nutzung ist also jederzeit möglich.
  • Ein vollständiges Geoblocking existiert seit 2018 innerhalb der EU/EWR nicht mehr. In gewissem Umfang kann so auch auf deutsche Inhalte zugegriffen werden. Dies wurde u.a. auch von deutschen Pay TV Anbietern so umgesetzt.

@jakubczyz  schrieb:

Ich habe in meinem Vertrag einen kostenlosen Musik Pass aktiv. Den kann ich im Ausland nicht wie gewohnt innerhalb von Deutschland nutzen. Wie sieht das damit aus? 


Siehe dazu hier.

@ttwa2011 

 

Musst du eigentlich überall deinen Senf dazu geben?

 

Ließ mal § 46 TKG, besonders Absatz 8.

 

(8) 1Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. 2Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. 3Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. 4In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

 

 

EU Roaming =! Inlandsleistung... besonders bei Pässen. Ob Vodafone eine Entschädigung verlangen kann bei unmöglichkeit der Leistung in Frankreich, kann ich dir nicht sagen.

 

Auch stimmt "Ein vollständiges Geoblocking existiert seit 2018 innerhalb der EU/EWR nicht mehr. In gewissem Umfang kann so auch auf deutsche Inhalte zugegriffen werden. Dies wurde u.a. auch von deutschen Pay TV Anbietern so umgesetzt." nicht.

 

Klar kannst du im EU-Ausland deutsche Dienste Nutzen. Problematisch wird es , wenn du einen ausländisches Dienst mit der deutschen Simkarte versuchst du nutzen. Versuch mal SKY GO UK mit ner deutschen Sim in England. Unmöglich.

@starlight2 

Aha, das § 46 TKG^^ dann erläuter mal dessen Auslegung in Abgrenzung der Festnetz-Verträge zu Mobilfunk-Verträgen. Ick freu mir drauf.

@Gr3g 

 

Worauf freust du dich? Mobilfunk zählt wie Festnetz, Internet etc. zu den Telekommunkationsdiensten. Der EUGH hat ja gerade letztens beschlossen, dass zumindestens Webmail keine Telekommunkationsdienste sind.

 

Ließ mal §3 TKG Nr 24

 

"Telekommunikationsdienste" in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen"

 

Willst du jetzt sagen, dass Mobilfunk kein Telekommunkationsdienst ist , oder wie? Bei einem INLAND Umzug ist es was anderes. Aber bei einem AUSLAND Umzug? Merkst du hoffentlich selber. Inlandsleistung =! EU-Roaming Leistung

 

Dazu auch:

 

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20K%F6ln&Datum=25.01.2016&Aktenzeich...

 

@starlight2 

Ich weiß ja nicht was dein Problem ist. Ich habe mit dir keines.

Es ist hier ein öffentliches Forum, dass vom Austausch der User lebt. Es ehrt dich, wenn du @jakubczyz deine Auslegungen des TKG aufzeigen möchtest. Wie auch dir steht es jedem zu, hier etwas zu posten. Ich wüsste also nicht, dass ich dich dazu um Erlaubnis fragen müsste.

 

Es gibt auch hier in der Community genügend Antworten von offizieller Seite, die sich mit der von der hier genannten der Kundenbetreuung decken. Deshalb ist es müßig, dies im Zusammenhang mit der TKG wieder neu zu diskutieren. 

 

Zu @§46 TKG:

  • Die vereinbarte Leistung des Mobilfunkvertrags wird angeboten und erbracht, auch im Ausland.
  • Die EU Roaming Bedingungen inkl der Aufschläge sind Bestandteil des Tarifs und wurden bei Vertragsschluss akzeptiert. Gleiches gilt für die Nutzbarkeit der Pässe im EU Ausland.
  • Es gibt weder eine Änderung der Vertragslaufzeit noch der Vertragsinhalte

 


@starlight2  schrieb:

Versuch mal SKY GO UK mit ner deutschen Sim in England. Unmöglich.


Wenn du meinst. Selbst wenn eine deutsche IP genutzt wird, geht das (zumindest bis zum vollzogenen Austritt Großbritanniens aus der EU) gemäß der EU Regularien.  Aber was hat das mit dem Thema zu tun?