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am 17.12.2018 11:19
17.12.2018 12:40 - bearbeitet 17.12.2018 12:41
@SanTir schrieb:
Gleichzeitig habe ich darauf bestanden die Gesprächsaufzeichnung abzuhören, da ist es ja festgehalten. Das wäre gelöscht!
Meine Nachfrage nach der Abschrift der Telefonaufzeichnung wird bisher konsequent ignoriert.
Wie soll man Ihnen eine Abschrift einer Aufzeichnung zukommen lassen können (also mal davon losgelöst, daß ich nicht davon ausgehe, daß die Inhalte der Telefonate im Nachgang "abgetippt" werden), wenn die Aufzeichnung nicht mehr existiert und wahrscheinlich auch nicht mehr existieren darf?
@SanTir schrieb:
Hat jemand Erfahrung wie man an die Telefonaufzeichnung kommt?
Nach fast sieben Monaten: Überhaupt nicht mehr.
Es stellt sich hier ganz simple Fragen, @SanTir:
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 17.12.2018 13:24
am 17.12.2018 13:38
@SanTir schrieb:
Wofür der Rabatt eingeräumt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Das würde mit mir nicht kommuniziert.
Ja, ich habe auch einen DSL-Vertrag bei Vodafone, der Gigakombi rechtfertigt.
Aha. Und die entsprechende Verknüpfung der uns weiterhin teilweise unbekannten Verträge haben Sie auch entsprechend in Auftrag gegeben/veranlaßt und dann auch kontrolliert, daß der Rabatt z.B. nicht auf dem DSL-Vertrag gebucht wurde?
@SanTir schrieb:
Vertragsunterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren.
Und das trifft auch 1:1 auf das gesprochene Wort zu? Ist ja interessant...das wußte ich noch überhaupt nicht.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 17.12.2018 15:33
am 17.12.2018 15:39
Viel kopierter Text ohne Quellenangabe und ohne Beantwortung meiner eigentlichen Frage...reife Leistung.
@SanTir schrieb:
Da nichts existiert, ist mein Vertrag zum 28.10.2018 ausgelaufen. Denn bereits im Januar hat mir Vodafone die Kündigung bestätigt.
Dann schreiben Sie das nicht ins Internet, denn da hat das keinerlei rechtlich bindende Wirkung. Das zu wissen hätte ich Ihnen schon zugetraut. So kann man sich täuschen...
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 17.12.2018 16:03
am 17.12.2018 16:08
am 17.12.2018 16:14
@SanTir schrieb:
Das habe ich mit Bedacht hier nochmal ins Internet geschrieben.
(...)
Das kann die Community gern wissen und nachlesen.
Es ist immer gut, einseitig geschilderte Vorgänge und nicht nachprüfbare Aussagen ins Internet zu schreiben. Damit schafft man für Menschen, die darauf hereinfallen, eine hervorragende Basis an Nicht-/Halbwissen.
@SanTir schrieb:
Hier der Link zu dem zitierten Text. Alles nochmal nachlesbar.
Auch hier finde ich nichts, was Ihre Behauptung im Hinblick auf die Aufbewahrungsfrist von Gesprächsmitschnitten bzw. deren implizierte Gleichstellung mit (schriftlichen) Vertragsunterlagen und den für diese Dokumente geltenden Aufbewahrungsfristen belegt.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 17.12.2018 16:55