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Lösung

Rechnungsbetrag abweichend von vereinbartem Betrag bei Vertragsverlängerung
SanTir
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Hallo,
ich hab im Januar 2018 fristgerecht meinen Vertrag gekündigt.
Am 28.5.2018 erhielt ich einen Anruf von Vodafone mit einem Angebot für Vertragsverlängerung. Tarif RED S ohne Smartphone, abzüglich meiner Kundenrabatte, sagte der junge Mann 17,49€ zu mir als Tarifpreis.
Nun werden mir jeden Monat 27,49€ in Rechnung gestellt.
Jetzt habe ich da nochmal nachgehakt - es ist nicht mehr nachvollziehbar, das und warum mir dieser Betrag angeboten wurde. Gleichzeitig habe ich darauf bestanden die Gesprächsaufzeichnung abzuhören, da ist es ja festgehalten. Das wäre gelöscht!
Meine Nachfrage nach der Abschrift der Telefonaufzeichnung wird bisher konsequent ignoriert.
Im Shop habe ich nun erfahren, das es Unstimmigkeiten gibt, denn in dem Formular, das der Kollege bei der Vertragsverlängerung ausgefüllt hat, ist Gigakombi-Vorteil angekreuzt. Man sagte mir, das bedeute, das 10€ Rabatt mtl. auf den Basispreis gegeben werden. Wird aber nicht, denn Basispreis ist 34,99€ und ich zahle 27,49€!
Das zum ersten!
Desertieren wurde dann im Juni ein Rabatt von 7,50€ eingerichtet.
Jetzt hab ich den Vertrag schon mal gekündigt, da wurde mir jetzt als Kündigungsbestätigung der 29.6.2020 mitgeteilt.
Weil irgendwer von Vodafone in meinem Vertrag rumändert, soll ich nun 25 Monate zahlen?? Denn ich habe am 28.5.2018 verlängert!! Und dann noch zu einem Preis, der nicht vereinbart war!
Hat jemand Erfahrung wie man an die Telefonaufzeichnung kommt?


22 Antworten 22
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

@SanTir  schrieb:
Gleichzeitig habe ich darauf bestanden die Gesprächsaufzeichnung abzuhören, da ist es ja festgehalten. Das wäre gelöscht!
Meine Nachfrage nach der Abschrift der Telefonaufzeichnung wird bisher konsequent ignoriert.

Wie soll man Ihnen eine Abschrift einer Aufzeichnung zukommen lassen können (also mal davon losgelöst, daß ich nicht davon ausgehe, daß die Inhalte der Telefonate im Nachgang "abgetippt" werden), wenn die Aufzeichnung nicht mehr existiert und wahrscheinlich auch nicht mehr existieren darf?

 

 


@SanTir  schrieb:
Hat jemand Erfahrung wie man an die Telefonaufzeichnung kommt?

Nach fast sieben Monaten:  Überhaupt nicht mehr.

 

 

 

Es stellt sich hier ganz simple Fragen, @SanTir:

 

  • Was haben Sie selbst in der Sache konkret(!) zwischen Juni 2018 (als es die erste möglicherweise unstimmige Rechnung gab) und Dezember 2018 (als Sie es ins Internet geschrieben haben) unternommen?
  • Sind Sie berechtigt, den Gigiakombi-Vorteil zu erhalten, sprich nutzen Sie entsprechende Tarife bei Festnetz/Internet und Mobilfunk?
  • Für was haben Sie den Rabatt im Juni denn erhalten?

 

 

 


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Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

SanTir
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Wofür der Rabatt eingeräumt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Das würde mit mir nicht kommuniziert.
Ja, ich habe auch einen DSL-Vertrag bei Vodafone, der Gigakombi rechtfertigt.
Vertragsunterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren.
Anrufe bei der 1212 bezüglich des Themas, bei denen ich die Auskunft bekam, es wird an die Reklamationsabteilung weitergegeben und die Telefonaufzeichnung abgehört. Bei wiederholtem Anruf, war das vorherige Gespräch und die Zusicherung, das man es weitergibt, nicht vermerkt - geschweige bearbeitet.
Ich bin kein Mitarbeiter bei Vodafone. Welche Rabatte usw. dem Kunden zugestanden werden müssen die Mitarbeiter der Abteilung Kundenrückgewinnung ja wissen. Und wenn Fehler unterlaufen, dann erwartet man zu Recht als Kunde, davon in Kenntnis gesetzt zu werden!

@SanTir  schrieb:
Wofür der Rabatt eingeräumt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Das würde mit mir nicht kommuniziert.
Ja, ich habe auch einen DSL-Vertrag bei Vodafone, der Gigakombi rechtfertigt.

Aha.  Und die entsprechende Verknüpfung der uns weiterhin teilweise unbekannten Verträge haben Sie auch entsprechend in Auftrag gegeben/veranlaßt und dann auch kontrolliert, daß der Rabatt z.B. nicht auf dem DSL-Vertrag gebucht wurde?

 

 


@SanTir  schrieb:
Vertragsunterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren.

Und das trifft auch 1:1 auf das gesprochene Wort zu?  Ist ja interessant...das wußte ich noch überhaupt nicht.

 

 


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SanTir
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Ich helfe Ihnen gerne auf die Sprünge .

„Doch welche Beweiskraft hätte eine derartige Gesprächsaufzeichnung, wenn der Provider als Vertragspartner sich weigert, die Versprechungen seines eigenen Callcenters oder eines offiziellen Vertriebspartners einzuhalten? Wir haben dazu bei Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke nachgefragt.

Frage: Wenn ein Verkaufsgespräch am Telefon vom Händler/Provider aufgezeichnet wurde: Hat der Verbraucher einen Rechtsanspruch darauf, dass ihm die Aufzeichnung ausgehändigt wird, falls anschließend Zweifel über den Gesprächsinhalt bestehen? Kann ein Händler/Provider vom Gericht dazu gezwungen werden, die Aufzeichnung eines Verkaufsgesprächs herauszugeben?

Solmecke: Ja, der Kunde hat einen Anspruch auf Auskunft der persönlichen Daten nach § 34 (Bundesdatenschutzgesetz) BDSG. Denn auch Aufzeichnungen sind gespeicherte personenbezogene Daten, für die das Datenschutzrecht greift. Daher kann er verlangen, entweder direkt an den Mitschnitt oder an eine schriftliche Aufzeichnung des Inhalts davon zu kommen. Sollte das Unternehmen sich weigern, so kann der Verbraucher den Vertragsschluss gegenüber dem Händler bestreiten. Dieser ist dann vor Gericht dafür beweispflichtig, dass es zum Vertragsschluss gekommen ist. Der Mitschnitt kann dann als Beweismittel vor Gericht dienen (s.u.).
Kann ein Verbraucher sich auf eine derartige Gesprächsaufzeichnung berufen, wenn der Händler/Provider die Bestellung nicht wie vereinbart umgesetzt hat und beispielsweise höhere Gebühren verlangt als versprochen?

Ja, der Verbraucher kann das Band bzw. die Abschrift für seine Zwecke verwenden.“

Und das verweigert Vodafone, da auf diesem Band zu hören wäre, das der Mitarbeiter des CallCenters einen Preis zugesichert hat, den Vodafone nicht bereit ist zu gewähren.

Da nichts existiert, ist mein Vertrag zum 28.10.2018 ausgelaufen. Denn bereits im Januar hat mir Vodafone die Kündigung bestätigt.
Den um 25 Monate zu verlängern, ohne mein Einverständnis, ist dann wohl eher fragwürdig.

Viel kopierter Text ohne Quellenangabe und ohne Beantwortung meiner eigentlichen Frage...reife Leistung.

 

 


@SanTir  schrieb:
Da nichts existiert, ist mein Vertrag zum 28.10.2018 ausgelaufen. Denn bereits im Januar hat mir Vodafone die Kündigung bestätigt.

Dann schreiben Sie das nicht ins Internet, denn da hat das keinerlei rechtlich bindende Wirkung.  Das zu wissen hätte ich Ihnen schon zugetraut.  So kann man sich täuschen...

 

 


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SanTir
Netzwerkforscher
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Das habe ich mit Bedacht hier nochmal ins Internet geschrieben.
Denn am Freitag, 7.12.2018 schrieb ich das Vodafone per E-Mail. Die Teaktion darauf war, das man mir wie am Anfang erwähnt, mitteilte, das mein Vertrag zum 29.06.2020 gekündigt sei.

Das kann die Community gern wissen und nachlesen.

Hier der Link zu dem zitierten Text. Alles nochmal nachlesbar.

https://anwaltauskunft.de/magazin/wirtschaft/dienstleistung/vertragsabschluss-am-telefon-das-sind-ih...

SanTir
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
@Der Ritter. „Aha. Und die entsprechende Verknüpfung der uns weiterhin teilweise unbekannten Verträge haben Sie auch entsprechend in Auftrag gegeben/veranlaßt und dann auch kontrolliert, daß der Rabatt z.B. nicht auf dem DSL-Vertrag gebucht wurde?“

Welche unbekannten Verträge?


@SanTir  schrieb:
Das habe ich mit Bedacht hier nochmal ins Internet geschrieben.
(...)
Das kann die Community gern wissen und nachlesen.

Es ist immer gut, einseitig geschilderte Vorgänge und nicht nachprüfbare Aussagen ins Internet zu schreiben.  Damit schafft man für Menschen, die darauf hereinfallen, eine hervorragende Basis an Nicht-/Halbwissen.

 

 


@SanTir  schrieb:
Hier der Link zu dem zitierten Text. Alles nochmal nachlesbar.

Auch hier finde ich nichts, was Ihre Behauptung im Hinblick auf die Aufbewahrungsfrist von Gesprächsmitschnitten bzw. deren implizierte Gleichstellung mit (schriftlichen) Vertragsunterlagen und den für diese Dokumente geltenden Aufbewahrungsfristen belegt.

 

 


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SanTir
Netzwerkforscher
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Es zeigt sich hier auch weiterhin ein ignorantes Verhalten.

Nur mal zum besseren Verständnis: Sie sind der Meinung, das Nachweise/Beweise für einen telefonischen Vertragsabschluss keiner Aufbewahrungsfrist unterliegen?

Dann sei es so und Vodafone hat, da es ja keinen Nachweis für das Telefonat gibt, meinen im Januar fristgerecht gekündigten Vertrag im Mai 2018 ohne meine Zustimmung um 25 Monate verlängert und vom Tarif Smart L mit Smartphone für 24,99€/mtl. zu meinen Ungunsten in Tarif RED S ohne Smartphone für 27,49€ umgestellt.

Denn eine Unterschrift liegt Vodafone nicht vor und Aufzeichnung (telefonisch oder schriftlich) existiert nicht.

Das ist kein Halbwissen, sondern sind Tatsachen, die anhand der Rechnungen belegbar sind!