Frage
Antwort
Lösung
am 16.07.2020 18:00
Thema: Mobilfunk - Hier Kündigung und Portierung/Mitnahme der Nummer
Mein Partner hat als GmbH einen Vertrag mit diversen Mobilfunkkomponenten (2 Smartphones mit Tarif, 3 Cubes etc.) bei Vodafone. Ich nutze als Teilnehmer eine Komponente dieses Vertrages (1 Smartphone mit Tarif Red S), welche nun nach fast 3 Jahren zum Ende der Laufzeit gekündigt wurde, da ich einen eigenen Vertrag mit eigener Rechnungsstellung benötige. Kann ich die Nummer portieren/mitnehmen auch wenn ein neuer Vertrag auf meinen Namen lautet, die Nummer aber bisher unter dem Namen meines Partners im Gesamtvertrag bei Vodafone lief.
am 18.07.2020 09:24
Hi @Arielle9,
Wenn Du zu einem anderen Anbieter wechseln möchtest, empfiehlt sich eine Vertragsübernahme auf Deinen Namen.
Im Zuge der Vertragsübernahme wird allerdings eine vorhandene Kündigung automatisch zurückgezogen.
Erkundige Dich doch mal bei Deinem neuen Anbieter, was er für Angaben braucht.
Viele Grüße
WolfgangF
am 19.07.2020 22:39
Hallo @Arielle9
auf welchen Namen Du den neuen Vertrag beim anderen Anbieter machst, ist für Vodafone unerheblich. Wichtig ist nur, dass der neue Anbieter mit den Daten anfragt, die bei Vodafone hinterlegt sind. Eine Vertragsübernahme ist in den meisten Fällen völlig unnötig und, wie @WolfgangF auch bereits schrieb, kontraproduktiv.
Sollte der neue Anbieter sich unwahrscheinlicherweise weigern, mit abweichenden Daten anzufragen, könntest Du immer noch den Vertrag in eine CallYa-Karte umwandeln lassen und diese dann auf Dich umschreiben lassen. Das ist kostenfrei. Und danach dann die Portierung veranlassen.
Viele Grüße
Lalapanzi
am 19.07.2020 23:06
Ich stimme @Lalapanzi hier voll und ganz zu. Wechselt nach Vertragsende in CallYa. Beauftragt dann nach Ende der Vertragslaufzeit, falls wirklich notwendig*, die Übernahme mit diesem Formular.
*Manche Anbieter bestehen noch darauf, dass der abgebende Vertragspartner identisch mit dem neuen Vertragspartner ist. Andere fragen einfach mit den Daten des aktuellen Rufnummerninhabers an. Dann entfällt eine Übernahme.