Frage
Antwort
Lösung
am
19.03.2020
21:15
- zuletzt bearbeitet am
19.03.2020
22:18
von
ttwa2011
Hallo
ich habe in meinem Vodafone Shop einen Young L Vertrag abgeschlossen mit 2 Zusatzkarten desweiterem bin ich Unitymedia Kunde 3 play 200.
Da ich noch 3 Vertäge bei Mobilecom debitel habe die zum Mai 2 Stück und einer zum Juni 2020 gekündigt sind wurden mir 6 Monate Restlaufzeit befreiung angeboten so das mir die ersten 6 Monate keine zusätzlichen Kosten entstehen aber jetzt nach 3 Monaten bekomme ich die erste Rechnung.
Ich habe die Kündigungen meiner 3 Verträge im Vodafone Shop vorgelegt und auch nach einer SMS von euch nochmals auf der Webseite hochgeladen.
was ist da schief gelaufen desweiterem sollte auch eine eMail oder SMS von Vodafone kommen damit ich die Geburtsurkunde hochladen kann zwecks Young L Tarif auch diese ist bis heute nicht bei mir eingegangen.
Bitte um Auskunft
mit freundlichen Grüßen
f1kalli
Edit: @f1kalli Betreff angepasst.
19.03.2020 22:13 - bearbeitet 19.03.2020 22:19
Hallo @f1kalli !
Vorab: Du schreibst hier in einem moderierten “Kunden helfen Kunden“ Forum. Ich schreibe dir als User/Kunde.
Was du genau mit dem Shop vereinbart hast, kann ich nicht beurteilen.
Für die Restlaufzeitbefreiung gilt (Siehe hier😞
Die Young Tarife sind von der Restlaufzeitübernahme ausgeschlossen.
Für die Red+ Allnet gilt sie ebenfalls nicht.
Hier gilt aktionsweise die Aktion "3 Monate kein Basispreis".
Wie ein Hochladen der Kündigung auf der Aktionsseite möglich gewesen sein soll, erschließt sich mir bei diesen Tarifen nicht. Solltest du in den letzten 3 Monaten bei den 3 SIM Karten keinen Basispreis bezahlt haben, muß es sich im Normalfall um eine andere Aktion handeln, die dir der Shop eingebucht hat. Das sollte aus den dir vorliegenden, unterschriebenen Vertragsunterlagen oder der Rabattbezeichnung auf deinen Rechnungen hervorgehen.
@f1kalli schrieb:
desweiterem sollte auch eine eMail oder SMS von Vodafone kommen damit ich die Geburtsurkunde hochladen kann zwecks Young L Tarif auch diese ist bis heute nicht bei mir eingegangen.
Der Abgleich im Rahmen der Young Tarife erfolgt im Normalfall direkt über das Geburtsdatum des Vertragsnehmers.
Eine Legitimation wird nur nötig, wenn z.B. ein Erziehungsberechtigter für einen Minderjährigen einen Vertrag abschliesst.