1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Kündigung für Datenvertrag nicht umgesetzt
Bianca_Braun
Youngster
Youngster

Sehr geehrte Damen und Herren,

nun versuche ich es über dieses Medium.

Am 10.12.2019 habe ich meinen Datenvertrag mit der Nummer *** fristgerecht zum 25.04.2020 postalisch gekündigt. Weder habe ich die geforderte Kündigungsbestätigung erhalten, noch ist der Vertrag gekündigt worden. Vodafone hat sich nicht gerührt und bucht den Betrag weiter fleißig ab. Da ich telefonisch keine passenden Antworten erhalten habe und mir in der Filiale immer gesagt wird, ich müsse mich telefonisch melden, bin ich langsam an dem Punkt angelangt, mir einen Rechtsbeistand zu holen, um diesen Vertrag loszuwerden. Noch bin ich mit meinem Handyvertrag zusätzlich bei Vodafone, überlege aber, diesen nun dort auch wegzuziehen, da ich das Verhalten einfach frech finde und mir in KEINSTERWEISE geholfen wird. Vielleicht liest dies ja ein ADMIN und leitet mein Anliegen weiter, sodass ich per Mail oder Post kontaktiert werde...

@Admin: ICH WILL KEINE TELEFONISCHE KONTAKTAUFNAHME, NUR SCHRIFTLICH PER POST ODER MAIL(AN DIE HINTERLEGTE MAILADRESSE!!!)

 

*** @Bianca_Braun, persönliche Daten entfernt! Bitte nicht öffentlich posten. ***

1 Antwort 1
reneromann
SuperUser
SuperUser

Hast du für dein EINGANG der Kündigung einen Nachweis? Also z.B. einen Rückschein?

Oder hast du die Kündigung per "normalem" Brief geschickt und daher keinerlei Eingangsnachweis?

Prinzipiell bist du in der Beweispflicht, dass deine Kündigung das Gegenüber erreicht hat - dieses muss dann nur die Kündigung umsetzen, eine Bestätigung der Kündigung o.ä. ist NICHT erforderlich.

 

Noch etwas: War denn die Laufzeit der Datenkarte wirklich auf den 25.04.20 begrenzt -oder- ist dies die Laufzeit der Hauptkarte (gewesen)? Weil die Zusatzkarten andere Laufzeiten als die Hauptverträge haben.

Und es darf dann natürlich auch keinerlei aktive Verlängerung oder Tarifwechsel mehr nach dem Kündigungseingang vorgenommen worden sein - denn diese würden die Kündigung rausschmeißen und als aktive Verlängerung für weitere 24 Monate gelten.

 

P.S.: Auch ein von dir gewählter Rechtsbeistand wird dich zuerst genau jene Frage nach dem Nachweis des Kündigungseingangs fragen - ohne Nachweis wird das nämlich nichts mit dem Umsetzen der Kündigung.