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am 12.03.2020 10:04
Hallo,
als langjähriger Mobilfunkkunde habe ich jetzt festgestellt: Vodafone hat einseitig Vertragsrahmenbedingunen geändert. Meine aktuelle Vertragmindestlaufzeit läuft bis 5. August 2020. Bis vor kurzer Zeit war eine Vertragsverlängerung mit neuem Premium Smartphone 13 Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit möglich. Nun wurde dies von Vodafone auf 2 Wochen (22.07.2020) vor Ende der Mindestlaufzeit geändert. Das bedeutet, die Vertragsverlängerung würde 10 Wochen nach dem möglichen Kündigungstermin liegen.
Wer soll diesen Quatsch noch verstehen?
Alle Versuche (telefonisch und schriftlich), diese Änderung über den Kundenservice rückgängig zu machen, schlugen fehl, da der Kundenservice inhaltlich das Problem ignoriert und auf die neue Tarifstruktur verweißt. Zuletzt habe ich die Mitteilung erhalten, der Vertrag könnte automatisch um 1 Jahr verlängert werden, allerdings ohne Hardware.
Ich verstehe die Vodafone Welt nicht mehr:
Es liegt eine schriftliche Aussage von Vodafone aus 2018 (SMS) vor, mein Vertrag könnte vorzeitig ab dem 29.04.2020 verlängert werden, dann neue Laufzeit bis zum 5.08.2022. Letzter Kündigungstermin wäre der 5.05.2020. Diese Zusage wird einfach ignoriert.
Es ist bis zum 29.04.2020 eigentlich noch etwas Zeit, die Erfahrung aus den vergangenen Jahren zeigt, derartige Problemstellungen sind am Telefon mit dem Kundenservice leider nicht zu klären.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt und/oder kann helfen?
Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.
am 12.03.2020 13:00
Laufzeitverträge dürfen max. 24 Monate laufen.
Eine vorzeitige Verlängerung, bei der die restliche Laufzeit und die 24 Monate addiert werden, verstoßen gegen geltendes Recht.
siehe dazu z. B. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Handy-Vertraege-duerfen-nicht-mehr-als-zwei-Jahre-ver...
Ich denke mal, dass VF daher die vorzeitige Verlängerung auf 2 Wochen verringert hat.
am 12.03.2020 17:36
Hallo Mason,
vielen Dank für Ihre Einschätzung.
In der Vergangneheit hat Vodafone das Problem der unzulässigen Vertragsverlängerungen (siehe verlinkten Bercht) auf Wunsch des Kunden dadurch gelöst, bei der Verlängerung keine Summenzeitverlängerung des Vertrages durchzuführen.
Vermutlich hat Vodafone kein Intesse an Kunden mit Red 1,5 GB Verträgen, möchte den Kunden durch das Verhalten zur Kündigung (Kündigung durch den Kunden) drängen.
Evtl. kann mal ein verantwortlicher Vodafone Manager erklären, warum einseitg innerhalb der Vertragslaufzeit getroffene (verbindliche) Zusagen heimlich zum Nutzen einer neuen Vodafone Vertriebsploitik geändert werden.
Mit freundlichen Grüßen
am 12.03.2020 18:05
@Buerger0121 schrieb:als langjähriger Mobilfunkkunde habe ich jetzt festgestellt: Vodafone hat einseitig Vertragsrahmenbedingunen geändert. Meine aktuelle Vertragmindestlaufzeit läuft bis 5. August 2020. Bis vor kurzer Zeit war eine Vertragsverlängerung mit neuem Premium Smartphone 13 Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit möglich. Nun wurde dies von Vodafone auf 2 Wochen (22.07.2020) vor Ende der Mindestlaufzeit geändert. Das bedeutet, die Vertragsverlängerung würde 10 Wochen nach dem möglichen Kündigungstermin liegen.
Wer soll diesen Quatsch noch verstehen?
was für "Vertragsrahmenbedingungen"? Du hast einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen! Die Möglichkeit vor Ablauf dieser Frist ein neues Handy zu kaufen und den Vertrag zu verlängern, ist eine reine Kulanzentscheidung von Vodafone, die der Kulanzgeber auch jederzeit nach seinem Ermessen ändern kann. Ein Recht auf vorzeitige Vertragsverlängerung besteht nicht, es ist kein Vertragsbestandteil.
am 12.03.2020 18:26
Hallo Falkenhorst,
vielen Dank für Ihre Einschätzung. Leider sind Ihre getroffenen Aussagen nicht korrekt:
1.) Es ist richtig, ich habe einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Dieser Vertrag verlängert sich jedoch automatisch um ein Jahr, wenn er nicht von einer Seite mit einer Frist 3 Monaten gekündigt wird.
2.) Eine vorzeitge Vertragsverlängerung ist keine Kulanzentscheidung, sondern in meinem Fall gibt es dazu eine verbindliche Zusage, die vor kurzer Zeit einseitig von Vodafone geändert wurde. Wenn Sie sich Ihren aktuellen Tarif in der Vodafone App oder auf der web-Oberfläche ansehen, dann stehen dort grundsätzlich folgende Angaben:
a.) Vertrag verlängern mit neuem Smartphone oder Tablet. Möglich ab: tt.mm.jjjj (dieses Datum liegt in der Regel 13 Wochen vor Ende der Mindeslaufzeit (siehe b.)
b.) Mindeslaufzeit bis tt.mm.jjjj
c.) Laufzeit verlängert sich um ein Jahr, falls du nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit kündigst.
Geregelt sind diese Dinge in den Bedingungen zum Tarif. Das hängt jetzt wirklich nichts mit Kulanz zusammen.
Trotzedem vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
am 12.03.2020 19:16
@Buerger0121 schrieb:1.) Es ist richtig, ich habe einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Dieser Vertrag verlängert sich jedoch automatisch um ein Jahr, wenn er nicht von einer Seite mit einer Frist 3 Monaten gekündigt wird.
richtig, ist auch so in den AGB festgehalten
zu 2: auch wenn das in der App oder Weboberfläsche steht, ist dies dennoch eine Kulanzregelung und keineswegs Vertragsbestandteil ! Und eine SMS ist auch keine verbindliche Zusage.
@Buerger0121 schrieb:Geregelt sind diese Dinge in den Bedingungen zum Tarif.
aha, kannst du diese "Bedingungen" dann vielleicht mal rechtskräftig, wie z.B. die AGB es sind, hier belegen?
12.03.2020 19:35 - bearbeitet 12.03.2020 19:38
@Buerger0121 schrieb:
Das bedeutet, die Vertragsverlängerung würde 10 Wochen nach dem möglichen Kündigungstermin liegen.
Wer soll diesen Quatsch noch verstehen?
Ich verstehe das Problem nicht so ganz...
Selbst wenn du kündigen würdest, kann die Kündigung bis zum Ende der Vertragslaufzeit einfach in Mein Vodafone bzw. der mein Vodafone App zurückgezogen werden. Selbst wenn die Verlängerung erst 2 Wochen vor Vertragsende möglich ist, sind dir die Konditionen vor einem möglichen Rückzug der Kündigung bekannt. Der Vertrag läuft zunächst in die automatische Verlängerung mit 12 Monaten Mindestlaufzeit. Sobald mit neuen Konditionen aktiv verlängert wird startet die 24 monatige Mindestlaufzeit neu und ersetzt die 12 monatige.
Zum Tarif selbst:
Ich würde mir zudem überlegen, ob es, selbst wenn es noch möglich wäre, Sinn macht in diesem doch inzwischen sehr veralteten Tarif zu verlängern. Die Leistungen in den aktuellen Red Tarifen mit Gigadepot, Pass, mehr Datenvolumen etc. sind deutlich umfangreicher zu vergleichbaren Konditionen. Zudem sind die höheren Einmalpreise für Smartphones durch die abweichenden Zuzahlungstufen zu beachten. Ob die bisherigen Konditionen im Red 1,5 GB weitergeführt werden könnten ist zudem fraglich. Ich würde mir also mal eher Angebote zu den aktuellen Tarifen ansehen.
am 12.03.2020 20:14
Hallo @Buerger0121,
ich weiß ich mache mich jetzt bei dir unbeliebt, aber die Sache ist selbst gemacht.
Verlängerst du vorzeitig mit einem neuen Gerät (wie du richtig erwähnt hast , früher als 14 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit), dann hängt sich regulär die neue 24 monatige Laufzeit an die alte heran. Ich weiß das, lebe damit gut und bin mir bei einer vorzeitigen Verlängerung (ab 14 Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit) dessen bewusst.
Ich persönlich empfinde das auch nicht als unfair, da es für mich eine neue Mindestlaufzeit ist. Warum sollte meine Entscheidung, mir vorzeitig ein neues Gerät zu kaufen und mich damit für eine neue Mindestlaufzeit zu verpflichten, die alte verkürzen?
Gut, der Gesetzgeber sieht das anders. Von mir aus. Aber das zwingt mich ja nicht auf mein Recht zu pochen. Aber wie gesagt, das ist nur meine subjektive Sichtweise der Umstände.
Offensichtlich hast du dieses "Heranhängen" an die alte Mindestlaufzeit nach der letzten Vertragsverlängerung reklamiert.
Vodafone ist seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen und hat deine Vertragslaufzeit auf 24 Monate ab dem tatsächlichen (nicht rechnerischen) Zeitpunkt des Gerätebezugs verkürzt.
Allerdings verpflichtet der Gesetzgeber Vodafone nicht, dir vor Ablauf der Vertragslaufzeit ein weiteres Gerät zu verkaufen.
Wann, in welchen Abständen und zu welchen Bedingungen dir dein Anbieter ein neues subventioniertes Gerät verkauft liegt einzig und allein bei ihm.
Die Lösung liegt auf der Hand:
Dann hast du 2 Möglichkeiten:
Die Entscheidung liegt allein bei dir. Genauso wie die Entscheidung vorzeitig zu verlängern und den Vertrag zu kündigen. Das klingt jetzt hart, ist aber schlicht und einfach eine Aufzählung von Fakten.
am 12.03.2020 20:20
Hallo Falkenhorst,
sehen Sie bitte doch mal selbst unter vodafone.de nach.
Beschreibungen zum Vertrag (Laufzeit/Kündigung/ Vertragsverlängerung) ==> Infodok 203
Beschreibungen zur vorzeitigen Vertragsverlängerung mit SmartPhone ==> Vodafone Ausführungen zur Verlängerung
Preise und Tarife ==> Infodok 100
Infomieren Sie sich doch mal über Inhalte der Kulanz und Abgrenzung geschlossenen Verträgen.
Rechtskräftige schriftliche Zusagen via SMS sind immer Vertragsbestandteil (und wären somit auch rechtlich einforderbar). OHNE WENN UND ABER
Weiterhin gibt es noch bei der damaligen Vertragsverlängerung eindeutigen Schriftwechsel (mit Zusagen)
Mit freundlichen Grüßen
am 12.03.2020 20:35
Hallo Helferlein,
vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung.
Ihre Aussagen gelten sicherlich für eine große Anzahl von Vodafone Verträgen, die häufig mit Summenzeitverlängerung abgeschlossen wurden.
Bei meinem Vertrag ist das jedoch nicht der Fall. Die Summenzeitverlängerung wurde 2018 explizit ausgeschlossen. Alle relevanten Eckpunkte (Mindestlaufzeit bis/vorzeitge Vertragsverlängerung/Kündigung bis) wurden von Vodafone schriftlich bestätigt. Die Praxis, bei Vertragsverlängerung die alte Mindestlaufzeit quasi zu verkürzen ist gängige Praxis im Großkundengeschäft und auch auf Nachfrage im Privatkundengeschäft.
Was mich richtig nervt ist, Vodafone ändert heimlich Zusagen und läßt den Kunden einfach auflaufen. Letzte Aussage, der Vertrag könnte automatisch um 1 Jahr verlängert werden, jedoch ohne Hardware (aber ich zahl doch monatlich für ein Premium SmartPhone).
In der Vergangenheit hat Vodafone "alte" Bestandstarife im Rahmen von Bereinigungsprogrammen meist automatisch auf neue Tarife umgestellt. In der Infodok 100 ist der Tarif Red 1,5GB immer noch aufgeführt.
Mit freundlichen Grüßen