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Lösung
am 07.06.2018 10:12
am 07.06.2018 10:17
Du hast eine Kundennummern wo es drei Karten/Rufnummern für gibt. Bei der Kündigung solltest/
musst Du erwähnen das alle mit der Rifnummer xyz gekündigt werden sollen.
Woher soll Vodafone wissen ob alle oder nur eine Karte gekündigt werden soll.
am 07.06.2018 10:24
@scootec@ schrieb:
So ist es auch logisch eine Kündigung auszusprechen. Meiner Ansicht nach.
Entscheidend ist, wie die Kündigung formuliert wurde. Also ob (jeweils frei formuliert)
geschrieben wurde. Denn im ersteren Fall wird logischerweise nur die eine Rufnummer gekündigt.
Außerdem sollte berücksichtigt werden, daß die Partnerkarten eigene Vertragsdaten und Laufzeiten haben, die nicht zwingend synchron mit dem Hauptvertrag sein müssen (je nachdem, wann die abgeschlossen wurden).
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!" ![]()
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 07.06.2018 10:34
am 07.06.2018 10:46
@scootec@ schrieb:
Für mich sieht das so Nacht bewusster Täuschung aus. 😞
Nun, das ist immer eine gute Idee...selbst null Beweise für ein eigenes korrektes Vorgehen in Händen halten, aber dem Vertragspartner sicherheitshalber mal unrechtmäßiges Handeln vorwerfen. ![]()
Wo und wie wurden Sie denn durch Vodafone bewußt getäuscht? Nur mal so interessehalber.
Und wir lassen hier mal außen vor, daß Sie sich mit so einer Unterstellung u.U. sogar deswegen oder deswegen selbst strafbar machen können.
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am 07.06.2018 11:15
am 07.06.2018 11:33
dann müstest Du jedem Anbieter an die Karre pi.... weil das bei allen gleich ist.
Es hätte genau so sein können das Du nur eine Rufnummer kündigen möchtest
und die anderen sollen bleiben, woher soll der Anbieter das wissen ![]()
am 07.06.2018 12:01
Eine Möglichkeit wäre die Verträge von jemanden übernehmen zu lassen.
Aber das wars auch schon mit den Möglichkeiten.
Für alles andere wäre es sinnvoll eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Recht haben und Recht bekommen ... 😉
am 07.06.2018 12:20
natürlich kann man sich eine Rechtsberatung holen, die Frage wäre nur ob die Kosten sich
dafür lohnen, im Kleingedruckten steht ganz klar was in deiner Kündigung stehen muss, auch
wenn man mehrere Verträge unter einer Kundennummer am laufen hat.
07.06.2018 12:24 - bearbeitet 07.06.2018 12:26
@scootec@ schrieb:
Bewusst getäuscht, dass von Anfang an nicht klar gemacht wurde, dass es sich um drei Verträge handelt.
Okay. Also so rein hypothetisch: Ich habe ein Auto. Mein Bruder auch. Da ich auf Grund meines Berufs Sonderkonditionen bei einer KFZ-Versicherung bekomme, lassen wir beide Autos auf mich zu und versichern sie auch beide über mich. Die Bezahlung erfolgt jedes Quartal in einer Summe.
Jetzt bekomme ich einen Dienst-PKW von meinem Arbeitgeber, melde daher mein Auto ab und kündige die Versicherung. Und schwupps, steht auch mein Bruder ohne Versicherungsschutz da. Richtig?
Eben. Und genau deswegen die Frage, wie die Kündigung formuliert wurde. Da Sie das aber nicht nachweisen können/wollen, sollten Sie ein wenig sanfter auftreten im Hinblick auf den Vorwurf der Täuschung.
@scootec@ schrieb:
Es wurde mir im Shop gesagt, ein Vertrag, drei Karten. Verstärkend hinzu kommt, wie bereits oben ausgeführt, dass lediglich ein Betrag (der suggeriert, dass es sich um einen Vertrag handelt) abgebucht wird.
Richtig. Ein Vertrag, sprich eine Kundennummer mit drei Rufnummern. Die Abrechnung erfolgt logischerweise auf Kundennummer-Basis. Und genau deswegen die Frage, wie die Kündigung formuliert wurde. Da Sie das aber nicht nachweisen können/wollen, sollten Sie ein wenig sanfter auftreten im Hinblick auf den Vorwurf der Täuschung.
@scootec@ schrieb:
Außerdem scheint mein Fall ja kein Einzelfall zu sein, sondern gängige Praxis, wenn man mal danach googelt.
Würde es nur mich betreffen, würde ich den Vorwurf des "unrechtmäßigen Handelns" so nie formulieren. Aber bei der Menge an Treffern.
Und weiter? Es ist zwar spannend, daß andere Menschen genau wie Sie möglicherweise bei der Formulierung der Kündigung einen Fehler gemacht haben, aber hier völlig irrelevant. Und genau deswegen die Frage, wie die Kündigung formuliert wurde. Da Sie das aber nicht nachweisen können/wollen, sollten Sie ein wenig sanfter auftreten im Hinblick auf den Vorwurf der Täuschung.
Nur so ganz am Rande: Wo hier der §307 BGB einschlägig sein soll, verstehen vermutlich nur Sie selbst.
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