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Gigakombi und Restlaufzeitübernahme bei Treueplus 2play 200 + Vodafone Smart L +
Thaly
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Guten Abend zusammen,

 

ich habe von Unitymedia als Internet-Tarif den Treueplus 2play 200 und ein gutes Angebot für den Mobilfunktarif Vodafone Smart L+.

Kann mir jemand sagen, ob die beiden Tarife für den Gigakombi-Vorteil gemeinsam berechtigt sind? Und ist bei dieser Kombination möglich die aktuelle Aktion zu nutzen, dass die Kosten bis zu 6 Monaten Restlaufzeit erstattet werden?

 

Besten Dank vorab für etwaige Rückmeldungen.

 

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
ttwa2011
SuperUser
SuperUser

Hallo @Thaly !

 

Zur Gigakombi:

Ja, der Treue Plus 200 ist berechtigt.

In Kombination mit einem Smart Tarif (ab 2013 Smart L und XL, ab 2017 L, L+ und XL) erhältst du 5€ Gigakombirabatt und 5 GB extra.


Siehe dazu z.B. 
hier oder hier.

 

Du solltest aber mal den Fachhändler fragen ob sein Angebot bzw. der angebotene Aktionsrabatt mit der Gigakombi kompatibel ist.

 

Möglicherweise entfällt der Aktionsrabatt bei Einbuchung der Gigakombi. Siehe dazu z.B. hier und hier.

 

Zur Restlaufzeitbefreiung:

Ja. Siehe hier.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

2 Antworten 2
Mav1976
SuperUser
SuperUser

Hi @Thaly,

 

der Treue Plus 2play 200 scheint ein Tarif von Unitymedia zu sein. Wenn dem so ist, dann ist aktuell noch der Support von Unitymedia für zuständig. Dieser ist noch getrennt. 

 

Nachtrag: Hätte besser recherchieren sollen. 

Ignoriere meinen Beitrag. 

ttwa2011
SuperUser
SuperUser

Hallo @Thaly !

 

Zur Gigakombi:

Ja, der Treue Plus 200 ist berechtigt.

In Kombination mit einem Smart Tarif (ab 2013 Smart L und XL, ab 2017 L, L+ und XL) erhältst du 5€ Gigakombirabatt und 5 GB extra.


Siehe dazu z.B. 
hier oder hier.

 

Du solltest aber mal den Fachhändler fragen ob sein Angebot bzw. der angebotene Aktionsrabatt mit der Gigakombi kompatibel ist.

 

Möglicherweise entfällt der Aktionsrabatt bei Einbuchung der Gigakombi. Siehe dazu z.B. hier und hier.

 

Zur Restlaufzeitbefreiung:

Ja. Siehe hier.