Frage
Antwort
Lösung
am 03.10.2019 20:42
Guten Abend,
Vor ein und halb Monaten habe ich einen Gigacube Vertrag abgeschlossen, leider erreichte dieser nicht die versprochenen Geschwindigkeiten weshalb ich auf das einmonatige Sonderkündigkeitsrecht zurückgriff.
Zufriedenheitsgarantie hieß es.
Nun. Den Cube und die Sim Karte habe ich bereits nach 4 Tagen wieder zurückgeschickt mit einer Kündigung des Vertrages im Päckchen.
Innerhalb einer Woche bekam ich einen Brief das mein Vetrag gekündigt wurde und ich mich um nichts mehr kümmern muss.
Aber was ist mit der Erstlastschrift in Höhe von 57,25 € ?
Wann wird diese zurückgebucht ? Es sind bereits über 6 Wochen seit der Vertragskündigung vergangen.
Dazu kommt noch das ich in meinem Vodafone Konto nahezu keine Aktionen durchführen kann, wie zum Beispiel die letzte Rechnung anzusehen. Grund wäre das ich keinen Vertrag am laufen habe.
Deshalb meine Frage.
Wird diese Erstlastschrift noch zurückerstattet ?
03.10.2019 21:06 - bearbeitet 03.10.2019 21:07
am 05.10.2019 01:40
Ich habe eine Kündigungsbestätigung erhalten. In der nur stand „Der Gigacube Vertrag wurde gekündigt. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern“. Das wars. Sonst keine E-Mail nichts
am 05.10.2019 17:08
Hi Backlight,
"Zufriedenheitsgarantie" heißt nicht, dass keine Kosten anfallen...
Du kannst innerhalb der Frist den GigaCube zurückgeben, wenn Du nicht zufrieden bist.
Berechnet werden dennoch:
* Anschlusspreis
* Basispreis (anteilig)
* evtl. entstandene Zusatzkosten für Nutzung
Der Einmalpreis für das Gerät wird erstattet.
Beste Grüße
Su
am 05.10.2019 23:06
Mir wurde der Gerätepreis auch noch nicht erstattet, bekomme ich den noch ?
am 06.10.2019 15:15
In diesem Fall wäre es besser gewesen vom gesetzlichen Widerrufsrecht (innerhalb von 14 Tagen) Gebrauch zu machen; dann wären Dir nicht nur die Gerätekosten sondern auch der Anschlusspreis (in voller Höhe) zurückerstattet worden.
Der Basispreis wird in diesem Falle aber auch für die 4 Tage Nutzung berechnet.
Fazit: innerhalb von 14 Tagen sollte man, wenn man den Tarif nicht nutzt, also grundsätzlich immer vom Widerrufsrecht Gebrauch machen (siehe auch hier: https://www.vodafone.de/infofaxe/220.pdf) und nicht von der Vodafone Zufriedenheitsgarantie.
am 06.10.2019 15:24
Ergänzung: das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur bei Fernabsatzverträgen (der Vertragsabschluß erfolgt bswp. online, telefonisch, in einem Chat, schriftlich per Briefübersendung) aber nicht bei Vertragsabschluß in einem Ladengeschäft (bspw. Vodafone-Shop).
am 11.10.2019 22:35
Ok. Vielen Dank für die Aufklärung, jedoch bleibt die Frage offen wann der Gerätepreis erstattet wird.
Wann wird das passieren ? Der Vertrag wurde schon vor über 7 Wochen als gekündigt bestätigt
am 12.10.2019 12:00
Warte hier mal auf eine Moderatorin/einen Moderator. Diese bitten Dich dann via persönlicher Nachricht um Deine Daten um in Dein Kundenkonto Einblick nehmen zu können.