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am 02.03.2020 11:21
Hallo,
eigentlich ist es nicht mein Stil mich über Probleme in Foren auszulassen, aber ich weiß mir gerade nicht anders zu helfen. Ich bin seit 12 Jahren Vodafone Kunde mit Mobilfunkvertrag und ich nutze einen 3 GB Surfstick für meinen Laptop. Vor kurzem wandte ich mich per Whatsapp an den Kundendienst, weil sich schon länger keine Internetverbindung mit dem Stick mehr aufbauen lässt. Ich bekam eine gute Beratung zu einem anderen Produkt und den Hinweis, dass ich fristgerecht zum XX.XX.21 kündigen kann. Das hieße, ich müsste monatlich ein weiteres Jahr für eine Leistung bezahlen, die ich gar nicht abrufen kann. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht hierfür das Recht auf eine außerordentliche Kündigung vor. Somit verfasste ich eine solche, räumte Vodafone darin eine entsprechende Frist ein, um eventuelle Hardware-Defekte zu beheben etc. und verschickte sie per Einschreiben/Rückschein.
Heute erhielt ich eine automatisch generierte E-Mail mit einer Kündigungsbestätigung für eine ordentliche Kündigung zum 24.01.2021. Der Kundenservice ist also der Ansicht, es ist rechtens und kundenfreundlich, weiterhin Forderungen zu stellen für eine Vertragsleistung, die mir nicht zur Verfügung steht? Ich bin enttäuscht...
Viele Grüße an die Community
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 05.03.2020 13:59
Update: Mir wurde angeboten, den alten Tarif den ich zusammen mit dem Surfstick nutzte, zugunsten eines attraktiveren Neuvertrages zu beenden. Für mich die kundenfreundliche Lösung, die ich mir erhofft hatte und auf die ich gerne eingewilligt habe. Daumen hoch!
am 02.03.2020 17:29
Hallo @bnitzsche86,
schick mir sehr gern mal Deine Kundendaten per PN zu, dann kann ich mir das mal anschauen.
Gruß
Boris
am 03.03.2020 10:12
Wenn das Problem an deiner Hardware liegt, dann hat dies nichts mit Vodafone (die sind ja nur dein Netzanbieter) zu tun und dementsprechend wäre das auch kein Grund für eine vorzeitige Kündigung.
In dem Fall wäre ein neuer Stick, oder noch besser, ein mobiler Router sinnvoll. Dieser muss auch nicht von Vodafone gekauft werden, du kannst den auch direkt bei Saturn, MediaMarkt etc. kaufen.
am 03.03.2020 11:35
Hallo,
dass beides grundsätzlich 2 Paar Schuhe sind, ist mir schon bewusst. Mir wurde ja ein neues vertragliches Angebot gemacht samt neuer Hardware, auf das ich auch gerne eingehen würde. Aber ich bin nicht gewillt, für beide Verträge zu zahlen, weil man mich nicht aus dem alten Tarif entlässt, zu dem ich den nunmehr defekten Surfstick bekommen habe von Vodafone.
LG
05.03.2020 04:35 - bearbeitet 05.03.2020 04:38
Ist der Stick älter als 2 Jahre hast du keine Sachmangelhaftung mehr. Davon abgesehen gibt es auch bei reinen Datenkarten nach 24 Monaten die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung mit neuer Hardware. Dann hast du auch keine Doppelbelastung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung greift hier übrigens nicht, da das gekaufte Produkt nicht standortabhängig ist und Vodafone keine 100%ige Netzabdeckung garantiert.
Was wurde dir denn angeboten?
am 05.03.2020 13:59
Update: Mir wurde angeboten, den alten Tarif den ich zusammen mit dem Surfstick nutzte, zugunsten eines attraktiveren Neuvertrages zu beenden. Für mich die kundenfreundliche Lösung, die ich mir erhofft hatte und auf die ich gerne eingewilligt habe. Daumen hoch!
am 05.03.2020 15:06
Hallo bnitzsche86,
hab ich gern gemacht 🙂 .
Dann mache ich jetzt hier auch wieder zu.
Viele Grüße
Heike