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Antwort

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Lösung

Callcenter Mitarbeiter Verpflichtung Namensangabe
CGN
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Guten Tag,

 

ich würde gerne wissen, ob die Callcentermitarbeiter verpflichtet sind ihre Namen telefonisch anzugeben. In meinem Fall hat sich einer beharrlich geweigert seinen Namen erneut zu nennen und verwies auf die Begrüßung zu Beginn des Gesprächs. Zudem legte er nach mehrfacher Aufforderung den Namen zu nennen einfach auf.

Eine entsprechende Beschwerde wurde bereits geschrieben.

 

Den Namen wollte ich eigentlich nur wissen um in meiner schriftlichen Anfrage auf seine Auskunft zu verweisen.

9 Antworten 9
isdochallesegal
Host-Legende
Host-Legende

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es eine derartige Verpflichtung gibt.

Azzari
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Moin,

 

ich glaube es gibt nichtmal das eine gestzliche Pflicht am Anfang seinen richtigen Namen zu nennen besteht...irgendwo müssen ja die ganze Schmidts/Müllers an den Hotlines herkommen 😉

 

MFG

Die Pflicht gibt es sicherlich nicht, aber es gebietet die Höflichkeit und der Respekt für den Gegenüber.

Wenn jemand seinen Namen nicht nennen will, warum auch immer, dann ist für mich das Geschäft eh hinfällig, sei es noch so lukrativ.

Wer das 1x1 der Höflichkeit nicht gelernt hat, der verdient auch meine Aufmerksamkeit nicht.
CGN
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Na dann gibts sicher technische Möglichkeiten an meine Gesprächspartner zu kommen

@CGN,

wie es tatsächlich rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen, da mir dazu die juristische Ausbildung fehlt.

 

Allerdings bringt dir der Name auch nicht wirklich viel. Nehmen wir an, bei Vodafone arbeiten 6 Wolfgang Meier wild über verschiedenen Standorte in Deutschland verteilt, dann hast du mit dem Namen nicht viel gewonnen.

 

Gibt es eine bestimmte Situation oder Veränderung in deinen Kundendaten, den Konditionen oder deinem Kundenkonto im Allgemeinen, so kannst du diese Situation (beim Unternehmen Vodafone, nicht aber beim Mitarbeiter selbst) reklamieren.

 

Vodafone kann bei Bedarf dann anhand von systeminternen Kürzeln den Mitarbeiter herausfinden. Dies können aber nur bestimmte Abteilungen, da auch der Mitarbeiter, so wurde mir das einmal erklärt, ein Recht auf Schutz seiner Daten** hat, daher dürfen und werden diese Daten, meines Wissens, nicht an einen Kunden herausgegeben.

 

**Rein logisch gesehen.... ein Mitarbeiter sollte ja auch sicher sein können, dass er z.B. nicht bei Facebook oder ähnlichen Portalen gesucht und gefunden werden kann (wenn man seinen eigenen Namen googelt, wundert man sich mitunter, was alles zum Vorschein kommt), daher kommt es sicherlich auch vor, dass hier und da nicht der richtige, oder kein Name genannt wird. Mir ist aus meinem Bekanntenkreis ein Fall bekannt, bei dem der Mitarbeiter die Anschrift des Standorts genannt hatte und dort ein Kollege nach einer Weihnachtsfeier dermaßen verprügelt wurde, dass er ins Krankenhaus musste. Danach erhielten er und seine Kollegen die Anweisung diese Daten nicht mehr an Kunden heraus zu geben. Das bedeutet jetzt nicht, dass jeder Kunde solche Hintergedanken hat, aber das Beispiel zeigt, warum auch die Mitarbeiter ein Recht auf Schutz ihrer Daten haben müssen. Smiley (zwinkernd)

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

Klingt plausibel.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass man die Mitarbeiter auch ohne ihren Namen herausfinden wird. In der heutigen Zeit wird ja alles aufgezeichnet und gespeichert. Sonst könnten ja die schwarzen Schaafe unter den Mitarbeitern ohne Ende Unsinn anstellen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

 

Ich werde wohl in Zukunft jedes Gespräch selbst aufzeichnen. Oft genug schon Ärger gehabt.

Selbst aufzeichnen ist ohne Erlaubnis des gegenüber gesetzlich verboten. 

§ 201 Strafgesetzbuch (StGB)

selbstverständlich erfolgt vor der aufnahme ein hinweis mit der möglichkeit der aufzeichnung zu widersprechen

Du weist aber das dieser Widerspruch zu jedem Zeitpunkt geltend gemacht werden kann ? 

Zb bei einer Anhörung und so. 

Einer von vielen Artikeln dazu.

 

Nur ein Schwank aus meiner Erinnerung - paar Jahre her - kann sich natürlich geändert haben 🙂

Ich möchte dazu das Augenmerk dazu auf den Punkt der Freiwilligkeit legen.

Ist das gegeben bei einem CCA bei seinem Arbeitsplatz ? 

Das war mal sone Frage die sich ein Richter stellen musste bei nem Fall in dem ich etwas beteiligt war ^^

 

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