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Bei Vertragsabschluss angelogen, xxx?
Symantax
Daten-Fan
Daten-Fan

Letzten Sommer als ich meinen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen habe sagte mir der Mitarbeiter, dass ich 2 Jahre lang 24.99 Euro zahlen muss. Das erste Jahr ist im Vertrag sowieso 10 Euro guenstiger und das zweite Jahr bekomme ich nochmal 10 Euro Rabatt von dem Vodafone Shop persoenlich. Er meinte dann, dass ich nach einem Jahr nochmal rein kommen sollte und er wuerde den Rabatt dann fuer mich aktivieren.

Das kam mir schon komisch vor. Ich fand dazu auch nichts im Vertrag. Also ging ich naechsten Tag nochmal in den Shop und fragte den Mitarbeiter erneut. Er meinte, dass ich nichts schriftlich brauch und dass ich nach einem Jahr einfach ihn ansprechen sollte, weil er ja sowieso noch da arbeitet.

 

Jetzt ist ein Jahr rumm und der Mitarbeiter arbeitet NICHT mehr in diesem Shop. Andere Mitarbeiter in dem Shop sagten mir,  dass er garnicht mehr bei Vodafone arbeitet. Zusaetzlich weiss auch keiner vom Rabatt bescheid und ich soll jetzt bald 34.99 Euro zahlen. Ich hab mehrmals angerufen, aber keiner weiss bescheid und mir kommt auch keiner entgegen.

 

Der Mitarbeiter hat mir das sogar mit Kugelschreiber in den Vertrag reingeschrieben, dass ich 2 Jahre nur 24.99 zahlen muss. Ich habe das mal fotografiert und angehangen.

8 Antworten 8
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo @Symantax, ich fürchte, das wird nichts werden. Derartige Versprechen sind überhaupt nichts wert. Hast du noch eine Auftragsbestätigung von VF bekommen?


@Gelöschter User@  schrieb:

Hallo @Symantax, ich fürchte, das wird nichts werden. Derartige Versprechen sind überhaupt nichts wert. Hast du noch eine Auftragsbestätigung von VF bekommen?


Das sehe ich anders - er hat ja immerhin schriftlich, dass er für 25 € seinen Vertrag bekommen soll.

Wenn das System von VF entwas anderes ausspuckt, als vereinbart (also 35 statt 25 Euro), dann ist der Vertrag meiner Meinung nach nie zustande gekommen [weil @Symantax ja unter der Prämisse unterschrieben hat, dass er 25 und nicht 35 Euro bezahlen muss]. Es fehlen dann also die 2 übereinstimmenden Willenserklärungen, die für einen Vertragsschluss aber notwendig sind.

 

Es gibt jetzt meiner Meinung nach nur zwei Optionen:

a) Bestehen auf den 25 Euro monatlich und jede Rechnung entsprechend anmahnen, notfalls auch mit einem Anwalt durchsetzen, dass VF den Vertrag wie geschlossen einhält [soll VF doch sehen, wie sie die restlichen 10 Euro vom Shop bekommen]

-oder-

b) Rückabwicklung des Vertrages, da keine übereinstimmenden Willenserklärungen in Bezug auf die vertraglich geschuldete monatliche Gebühr vorliegen

 

In beiden Fällen wird's aber wahrscheinlich auf eine rechtliche Auseinandersetzung mit VF hinauslaufen...

 

@Gelöschter User

Der Beratungsbogen IST Teil des Vertrages, weil auf dessen Grundlage ja überhaupt die Unterschrift geleistet wurde. Eine separate Auftragsbestätigung, also eine Zweitschrift dessen, was der Shop an VF übermittelt hat, darf nicht einfach vom Beratungsbogen abweichen - andernfalls könnte(!) ein strafbares Verhalten des Shopmitarbeiters vorliegen, weil er den Kunden durch Vortäuschung falscher Tatsachen erst zur Unterschrift gebracht hat...

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@reneromann Danke für die Erläuterung. Ich wusste nicht, dass dieses Schriftstück Bestandteil des Vertrags ist. Für mich hatte dies eher den Charakter einer unverbindlichen Auskunft, sozusagen eine "invitatio ad offerendum", also eine "Aufforderung (an den Kunden) ein Angebot abzugeben". Dies auch deshalb, weil ich keine Unterschriften, Strempel oder Kundennamen sehe. Also mit dem Zettel allein wäre nicht viel zu beweisen, aber wenn der in Kopie an VF übermittelt wurde, ist die Sache wohl anders. 

Dennoch vermute ich auch, dass VF nicht so ohne weiteres nachgeben wird, sondern immer wieder auf den shop verweist. Und auch dort ist die Beweislage sehr dünn. Bin gespannt, was uns der TE weiter berichten wird.

@Gelöschter User

Selbst wenn es nur eine "Invitatio ad offerandum" wäre, so hat VF durch den Vertragsschluss diese angenommen.

Der Kunde hat dann ja VF vorgeschlagen, einen Vertrag für 24,99 € abzuschließen - VF hätte dieses Angebot explizit ablehnen und ein Gegenangebot (über die 34,99 €) machen müssen, welches der Kunde dann auch noch unter klarer Nennung des neuen Preises hätte annehmen müssen...

 

Aber klar - VF wird in dem Fall hier wahrscheinlich nicht ohne Weiteres nachgeben und im Zweifel immer auf den Shop verweisen. Wobei es nicht Aufgabe des Kunden ist, für die Fehler des Franchisenehmers (VF-Shop) gerade zu stehen. Im Zweifel wird da aber leider nur ein Anwalt helfen können - und da ist dann die Frage: 240 € über die 24 Monate bezahlen und das ganze auf sich beruhen lassen [damit hat VF in Zukunft einen Kunden weniger] -oder- die 240 € in einen Anwalt stecken und ein Verfahren mit ungewissem Ausgang führen [bei dem man im besten Fall sowohl die Anwaltsgebühr als auch den geringeren Monatspreis bekommt, im dümmsten Fall aber außer Anwaltsspesen nichts gewonnen hat].

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Das ist schon richtig, was du schreibst. Beweisen muss es aber der Kunde - und da hab ich meine Zweifel, dass dies so ohne weiteres gelingt. Niemand weiß, was der Kunde und der Verkäufer besprochen haben, bevor die Vertragsunterschrift geleistet wurde. Also ich denke, als Lehrgeld abschreiben und zukünftig die shops meiden. 

Da ist man ja noch besser bei den Haustürverkäufern dran, weil es da wenigstens ein Widerrufsrecht gibt. 

hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Hallo,

ich rate Ihnen zunächst die Rechnung zu reklamieren und den Beratungsbogen als Nachweis mit zu senden.

Zur Beurteilung fehlt mir noch der konkrete Vertrag. Was wurde dort zum Tarif genau geschrieben. Steht dort etwas über den vereinbarten Preis?

Gruß

Hafe
hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Was hat eigentlich der Leiter im Shop gesagt? Schließlich hat der ehemalige Mitarbeiter im Namen des Shops gehandelt und der Shop hat die Provision von Vodafone erhalten. Ggf. wäre auch eine Anzeige gegen den Shop möglich. Dass der Mitarbeiter dort nicht mehr arbeitet spielt keine Rolle.

@Gelöschter User@  schrieb:

@reneromann Danke für die Erläuterung. Ich wusste nicht, dass dieses Schriftstück Bestandteil des Vertrags ist. Für mich hatte dies eher den Charakter einer unverbindlichen Auskunft


Es ist auch nicht Bestandteil des Vertrags. Ich stimme @Gelöschter User vollkommen zu. Es gibt keine Übermittlung , keine Unterschrift, keinen Stempel etc. Theoretisch können im Rahmen eines Beratungsgesprächs mehrere dieser Infoblätter ausgefüllt werden um Vertragkonstellationen zu erläutern.

Wie soll da eine rechtsverbindliche Zuordnung zu einem Vertrag erfolgen?

 

Was zählt ist doch der unterschriebene Vertrag selbst und die darin festgehaltenen Konditionen. Der Verkäufer bucht den Vertragsabschluss mit den entsprechenden Konditionen ein und legt diese im "Idealfall" in Form von Vertragsunterlagen dem Kunden zur Unterschrift vor bzw. lässt den Kunden auf einem "Tablet" unterschreiben. Es obliegt dem Kunden, falls nicht erfolgt, um Einsicht in die zu unterschreibenden Vertragsunterlagen zu bitten und ggf. fehlende Vertragsbestandteile vor der Unterschrift zu reklamieren oder die Unterschrift zu verweigern. Es zwingt mich niemand diese Bedingungen zu akzeptieren. Wenn ich aber unterschreibe, habe ich sie akzeptiert.

 

Ich denke @Symantax hat selbst erkannt, daß mündliche Zusagen für eine spätere Rabatteinbuchung mehr als fraglich sind. Die Konditionen werden sofort vertraglich fixiert. Ansonsten stimmt etwas nicht so ganz. Ein Young Tarif ist bereits rabattiert. Es ist also mehr als unrealistisch, daß ein Shopmitarbeiter nachträglich nach 12 Monaten einen zusätzlichen Rabatt einbucht anstatt dies sofort zu machen. Das hatte auch @Symantax wie ich seinen Ausführungen entnehme zu Recht zweifeln lassen. Er hat es aber anscheinend dann leider dennoch für sich akzeptiert.

 

Die Schuld/Ursache liegt meiner Meinung nach damit aber am allerwenigsten beim Provider selbst sondern im vermeintlichen Fehlverhalten eines Shopmitarbeiters und selbst das lässt sich, da mündlich, von Unbeteiligten und somit auch vom Provider nicht bzw. schwer nachvollziehen. Auch wenn ich nicht unterstellen möchte, daß diese Äußerung nicht erfolgt ist (kann ich nicht beurteilen), so könnte aufgrund angeblicher mündlicher Zusatzabsprachen jeder zusätzliche Konditionen nachträglich einfordern für die dann der Provider gerade stehen soll. Deshalb gibt es schriftliche Verträge.

 

Zudem:

Es gibt keinerlei Garantie, daß jemand in 12 Monaten noch der Ansprechpartner für eine mündliche Zusatzvereinbarung ist. Deshalb würde ich mich egal wo nie auf eine solche Vereinbarung einlassen. 

 

Der "Schaden" beläuft sich zudem nicht auf 240€ sondern auf 120€. In den ersten 12 Monaten wurden  vertraglich vereinbarte 10€ Aktionsrabatt gewährt.

 

Somit stimme ich auch hier @Gelöschter User zu, es als "Lehrgeld" zu verbuchen, auch wenn es wehtut. Was hier eine juristische Abklärung bringen soll, erschließt sich mir nicht.