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Antwort
Lösung
am 29.03.2019 18:12
Hallo,
ich habe meinen Vertrag fristgemäß gekündigt und dann kam die Kundenrückgewinnung auf mich zu und hat mir ein echt faires Angebot gemacht. Im Nachgang betrachtet habe ich einen Fehler gemacht denn jetzt wurden mir 17,68 Euro berechnet für " Ausgleich für den vorzeitigen Tarifwechsel bis zum Ende Ihrer vorherigen Vertragslaufzeit " ????
Was soll das ? Gefühlt bin ich schon seit 20 Jahren Kunde aber das verstehe ich nicht. Warum macht ihr das mit uns Treuekunden ?
Bitte um Rückmeldung
Vielen Dank
30.03.2019 16:05 - bearbeitet 30.03.2019 16:06
Hi Freezi,
entschuldige, dass es hier Unstimmigkeiten gibt.
Warum der Ausgleich anfällt, kann ich Dir pauschal leider nicht beantworten. 😞
Ich schau mir das gern an und melde mich dann bei dir.
Schick mir bitte eine PN mit Deiner Rufnummer und zur Legitimation Dein Kundenkennwort. Du kannst das Kennwort nach unserem Kontakt ändern. Weitere Infos dazu findest Du in unserem Datenschutzbeitrag.
Beste Grüße,
Norman
am 31.03.2019 21:30
PN ist raus
am 05.04.2019 22:44
am 05.04.2019 22:58
@forrester09 schrieb:
Hallo,
habe das gleiche Problem. Kundenrückgewinnung hat mich dazu gebracht, die Kündigung zurückzunehmen.
Jetzt soll ich bis zum Ende der alten Laufzeit monatlich 5,- Ausgleich zahlen. Das hat mir der Mitarneiter am Telefon definitiv nicht gesagt. Es wurde auch aufgenommen.
Was kann man da machen?
Gibt's schon eine Lösung?
Normalerweise gilt das nur, wenn du vorzeitig von einem Tarif mit Gerät in einen Tarif ohne Gerät wechselst, dann zahlst du die Smartphonezuzahlung noch bis zum Ende der Mindestlaufzeit in Form eines Zuschlags.
Alternativ steht es ja jeden frei mit der Annahme eines Angebots zu warten, bis die letzten 14 Tage der Mindestlaufzeit nach dem letzten Bezug eines Geräts beginnen.
Die Regelung gibt es noch nicht so lang, aber ich finde sie gut und fair.
am 30.04.2019 10:25
am 30.04.2019 12:02
02.04.2020 16:19 - bearbeitet 02.04.2020 16:21
@Helferlein schrieb:
Normalerweise gilt das nur, wenn du vorzeitig von einem Tarif mit Gerät in einen Tarif ohne Gerät wechselst, dann zahlst du die Smartphonezuzahlung noch bis zum Ende der Mindestlaufzeit in Form eines Zuschlags.
Dann soll es eben so heißen "Smartphonezuzahlung bis zum Ende Ihrer vorherigen Vertragslaufzeit" und nicht "Ausgleich für den vorzeitigen Tarifwechsel". Dies führt zu Irritationen.
Wahrscheinlich eine schlechte Übersetzung aus dem englischen.
Und wenn jemand bei der Kundenrückgewinnungaktion gedacht hatte, dass ihm die Restzahlung für sein Smartphone erlassen wird, dann tut es mir für ihn leid. Geschenke gibt es nur zu Weihnachten und nur von Familie.
Gruß