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am 18.05.2020 23:02
Moin,
ich brauche Hilfe. Mich erreichte ein Brief eines Inkassounternehmens, über eine nicht gezahlte Forderung für Hardware. Das hat mich erstmal erstaunt, da i) eine solche Zahlung nicht vereinbart war, und ii) es auch keine Mahnung gab.
Daraufhin habe ich in meinen Vertrag geschaut. Von einer Einmalzahlung für Hardware steht im Vertrag nichts. Den Vertag habe ich telefonisch abgeschlossen, das Band habe ich angefordert. Es scheint aber nicht mehr zu existieren. Das einzige Vertragsdokument ist der Vertrag, den ich auf Nachfrage von Vodafone erhalten habe. Dort wie gesagt keine Einmalzahlung vereinbart.
Das alleine ärgert mich schon genug. Zusätzlich jetzt auch noch rumärgern mit dem Inkassobüro, die Argumenten wie einer schriftlichen Vereinbarung wenig zugänglich sind. Und das ohne Mahnung von VF.
Um ehrlich zu sein: ich würde die Rechnung schon fast zahlen einfach um den Ärger los zu sein, jedoch nicht die zusätzlichen Gebühren des Inkasso. Und meinen Vertrag danach schon mal kündigen.
Frage an die Community: Was kann ich tun?
Vielen Dank!
am 19.05.2020 08:23
Wenn du einen Vertrag mit Handy abgeschlossen hast, gibt es IMMER eine Einmalzahlung für das Gerät - selbst wenn es nur der symbolische eine Euro ist (meist aber eher 9,99 €). Diese Gebühr muss nach Erhalt des Geräts separat bezahlt werden und wird NICHT über die Mobilfunkrechnung abgerechnet.
Kostenlose Geräte (also ohne jegliche Einmalzahlung) gibt es m.W. nicht mehr, da es hier zu Problemen bezüglich der Gewährleistung kommen kann - Hintergrund hier ist das Problem der Unterscheidung zwischen Schenkung und Kaufvertrag.
Das Rechnung zum Gerät selbst - mitsamt der Zahlungsaufforderung und wohin die Zahlung zu gehen hat - befand sich im Paket mit dem Gerät, wenn du also das Gerät erhalten hast, hast du auch die Rechnung dafür bekommen.
Eine separate Mahnung ist -entgegen der landläufigen Meinung-, sofern auf der Rechnung ein nach dem Datum bestimmtes Zahlungsziel stand und darauf hingewiesen wurde, dass man sich bei Nichtzahlung ab Ablauf der Frist in Verzug befindet, nicht erforderlich.
am 19.05.2020 08:58
Moin,
zunächst vielen Dank.
Halte ich aus mehreren Gründen für schwierig:
1) Ich habe einen Vertrag, und zwar ohne Hinweis auf Nebenabreden. Davon steht nichts von einer Einmalzahlung. Das Ganze ließe sich ja einfach klären, wenn es die Aufzeichnung der telefonischen Vertragsvereinbarung noch gäbe. Diese gibt es nicht mehr (warum eigentlich nicht?), sondern nur die von VF erstellte Vertragsversion. Ich muss mich als Kunde darauf verlassen können, dass ein Vertrag vollständig ist und Bestand hat.
2) Die Hardware habe ich erhalten, und zwar nur die Hardware. Eine Rechnung lag nicht bei. Dafür gibt es Zeugen.
Das ist leider auch der Grund weswegen die Situation so schwierig ist. Beide Seiten (mir inklusive) haben ihre Sicht, und es gibt anscheinend keinen Weg das faktenbasiert aufzulösen. Denn ich bin gerne bereit eine Rechnung zu zahlen wenn es denn vereinbart ist. Und wie gesagt, um diesen Kram hier einfach loszuwerden würde ich es wahrscheinlich sogar zahlen (nicht jedoch die INkassogebühr) einfach um das Rumgenerve hier nicht zu haben.
am 19.05.2020 10:30
Hallo @biboba,
die Rechnung kommt oft auch mit der Post. Danach wirst du noch 2 mal per E-Mail (wenn eine verifizierte E-Mail Adresse hinterlegt ist) oder per Post angemahnt. Erst nach mehr als 2 Monaten geht so ein Vorgang zum Inkasso.
Gibt es in deinem Kundenkonto eine bestätigte E-Mail Adresse? Falls nicht, ist die Anschrift im Kundenkonto aktuell? Nicht selten wird eine abweichende Lieferanschrift angegeben, aber die Anschrift im Kundenkonto ist veraltet. Das kannst du in der App prüfen.
Tatsächlich gerätst du nach 30 Tagen automatisch in Verzug.
Ich habe mal vergessen zu überweisen, weil ich dachte die Rechnung wird abgebucht (2 mal Gerät, einmal sollte ich überweisen, einmal wurde abgebucht). Damals hatte ich nach 2 oder 3 Wochen eine Zahlungserinnerung per E-Mail im Postfach. Daher wundere ich mich immer, wenn ein Inkassovorgang vermeintlich überraschend kommt.
am 19.05.2020 10:34
@reneromann schrieb:
Kostenlose Geräte (also ohne jegliche Einmalzahlung) gibt es m.W. nicht mehr, da es hier zu Problemen bezüglich der Gewährleistung kommen kann - Hintergrund hier ist das Problem der Unterscheidung zwischen Schenkung und Kaufvertrag.
Fast. Das Problem ist, wenn du ein 799€ UVP Smartphone für 0€ zum Tarif dazu gibst, will das FInanzamt die USt. auf 799€ haben, also rund 127€. Gibst du es für 1€ dazu, sind 0,16€.
Irgendwo kam mal ein findiger Finanzbeamte darauf und hat von irgendwem mehrere hunderttausend Euro nachgefordert. Seitdem is Essig mit 0€.
@biboba schrieb:
Moin,
zunächst vielen Dank.
Halte ich aus mehreren Gründen für schwierig:
1) Ich habe einen Vertrag, und zwar ohne Hinweis auf Nebenabreden. Davon steht nichts von einer Einmalzahlung. Das Ganze ließe sich ja einfach klären, wenn es die Aufzeichnung der telefonischen Vertragsvereinbarung noch gäbe. Diese gibt es nicht mehr (warum eigentlich nicht?), sondern nur die von VF erstellte Vertragsversion. Ich muss mich als Kunde darauf verlassen können, dass ein Vertrag vollständig ist und Bestand hat.
In den Unterlagen wird ein Tarif stehen und ich wette ne relativ hohe Summe, da steht irgendwas von "RED XYZ mit XYS-Smartphone".
@biboba schrieb:
2) Die Hardware habe ich erhalten, und zwar nur die Hardware. Eine Rechnung lag nicht bei. Dafür gibt es Zeugen.
Das ist leider auch der Grund weswegen die Situation so schwierig ist. Beide Seiten (mir inklusive) haben ihre Sicht, und es gibt anscheinend keinen Weg das faktenbasiert aufzulösen. Denn ich bin gerne bereit eine Rechnung zu zahlen wenn es denn vereinbart ist. Und wie gesagt, um diesen Kram hier einfach loszuwerden würde ich es wahrscheinlich sogar zahlen (nicht jedoch die INkassogebühr) einfach um das Rumgenerve hier nicht zu haben.
Hier gibt es jetzt mehrere verschiedene Varianten. Entweder ist der Lieferschein direkt die Rechnung, das ist i.d.R. so, wenn Rechnungs- und Lieferadresse identisch sind. Fällt aber einigen Kunden nicht auf und wird entsorgt.
Dann gibt es Variante zwei, wo die Rechnung seperat per Brief kommt.
Beide Varianten werden danach, wenn nicht bezahlt, angemahnt. Per Brief.
Und hier wird es jetzt interessat, denn "hab ich nicht bekommen" ist unmöglich. Vodafone nutzt den Service Premiumadress, was dafür sorgt, das die Deutsche Post prüft, ob der Empfänger an der angebenen Adresse auch anzufinden ist.
Wenn also schon ein Brief vom Inkasso kommt, gab es vorher etliceh Briefe mit Informationen dazu, die scheinbar ignoriert worden sind.
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 19.05.2020 10:52
Auch hier vielen Dank für die Antworten.
Nochmal geprüft: Es scheint wohl ein Problem mit der Addresse gegeben zu haben, da wir umgezogen waren. Die Hardware wurde an die neue, richtige Adresse geliefert. Jedoch scheint die Addresse nicht hinterlegt worden zu sein ("ship-to" abweichend von "bill-to"), so dass Post an die alte Addresse ging. Das könnte das Nicht-Erhalten von Post erklären. Inzwischen wurde die Addresse korrekt gepflegt (hat leider mehr als ein Mal Nachfragen gedauert).
Das ärgert mich wirklich: Diese Inkonsistenz in den Stammdaten führt dazu, dass der Kundenkontakt abreisst und in einer solchen Situation mündet.
Zum Vertrag:
"In den Unterlagen wird ein Tarif stehen und ich wette ne relativ hohe Summe, da steht irgendwas von "RED XYZ mit XYS-Smartphone".
Stimmt. So etwas steht da, verbunden mit Fussnoten 1-20. Und nirgendwo steht etwas von einer Einmalzahlung. Und es hat wirklich keinen Spaß gemacht, diese mehreren Seiten Kleingedrucktes zu lesen 🙂
Gibt es Ideen, wie man das einvernehmlich lösen kann?