Frage
Antwort
Lösung
am
04.02.2020
13:09
- zuletzt bearbeitet am
04.02.2020
14:12
von
Su
Guten Tag,
ich habe letztes Jahr Dezember telefonisch ein mobilen Vetrag mit Handy abgeschlossen. Das Angebot war 3 monate Zahlungspause bis der alte mobile Vetrag von andere Anbiter zu ende geht.
Leider ist am Januar 2020 eine Mobile-Rechnung mit Gebühren von Vodafone erstellt und von meine Konto abgebucht in eine Höhe die nicht vereinbart war mit dem Kundenbetreuer der mich zu dem Vetrag gebracht hat. Am 6. Januar habe nach eine schriftliche (per E-mail) außerordenliche Kündigung, die Kündigungbestätigung erhalten. Daher habe mein alten Vetrag bei den anderen Anbieter verlängert. Das Handy mit keine gebraucht Spurren zurück versendet an die Adresse die von Kundenbetreuung angegeben war. Für mich ist die Sache somit erledigt.
Mitte Januar werde ich von Vodafone Mitarbeiter Herr *** überracht das die auserordentliche Kündigung nicht akzeptiert wird mit der Begründung: "Das Gerät währe benuzt".
Das Handy hat auch keine gebrauchspurren und war nicht das kündigungs Grund, sonder die Betreuung war die sich nicht an den Vetrag gehalten hat.
Jetzt werde ich auch von die Betreuungsmitarbeiter noch beleidigt am Telefon da Sie selbt kein gutes Deutsch sprechen und mich nicht richtig verstehen. Kann mir bitte jemand hier helfen? Für jede Hilfe bin ich dankbar.
LG
ismailov-Demiri
Edit: Klarnamen entfernt / Su
am 04.02.2020 14:17
Hallo Su (SuperUser),
können Sie bitte paar schreibfehlern Korrigieren? Wenn Sie sowieso dabei sind. Danke
am 04.02.2020 18:33
So einfach geht das nicht mit der außerordentlichen Kündigung. Du musst dem Gegenüber schon die Möglichkeit zur Korrektur geben - und da hängt es ganz davon ab, was im schriftlichen Vertrag steht. Sollten im schriftlichen Vertrag oder in der Auftragsbestätigung genau die Preise gelistet sein, die jetzt auch abgebucht wurden, so gibt es kein Sonderkündigungsrecht - sollten dort andere Preise vereinbart worden sein, als auf der Rechnung auftauchen, so muss eine Korrektur der Rechnung angefordert werden.
Davon abgesehen kann dir selbst bei einer Rücksendung des Smartphones ein anteiliger Wertersatz für die Nutzung (3 Monate) berechnet werden - eine volle Rückzahlung muss hier nicht erfolgen. Und sollte das Gerät Gebrauchspuren aufweisen (Kratzer o.ä.), dann wird die Sache nicht besser.
am 04.02.2020 18:50
Ergänzend zu @reneromann :
@isde schrieb:
Guten Tag,
ich habe letztes Jahr Dezember telefonisch ein mobilen Vetrag mit Handy abgeschlossen. Das Angebot war 3 monate Zahlungspause bis der alte mobile Vetrag von andere Anbiter zu ende geht.
Es gibt so ein Angebot zur Restlaufzeitbefreiung. Sie richtet sich an Vodafone Festnetzkunden die einen Mobilfunkvertrag neu abschließen.
Es gilt:
Bist du auch Vodafone Festnetzkunde?
Wenn, ja hast du innerhalb von 14 Tagen nach Vertragschluss im Dezember die Kündigung deines Altanbieters hier hochgeladen?
Nur dann kann die Befreiung auch berücksichtigt werden.