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am 11.12.2020 18:14
Hi, ich habe ein derbes Problem wie mit einem Kunden bei Vodafone umgegangen wird und fühle mich beinahe erpresst. Folgende Situation. Ich hatte von Anfang an Schwierigkeiten mit Vodafone / Kabeldeutschland. Anfangs ging das Fernsehen nicht, so das ich übergangsweise einen Giga tv net Receiver bekommen habe (der wohl gemerkt genauso wenig funzt wie die Giga TV 4K Box).ich habe Die GigaTV net Box bereits zurück gesandt über ein retour Label von vodafone. Das selbe fand später statt als ich den Giga TV zur Kündigung zwingen musste was ich nur durch nicht Zahlung durchsetzen konnte daher mir mit sonstigen Zahlungen gedroht wurde. (Im erst für ein Produkt das ich nicht nutzen konnte musste ich 300€ Entschädigung blechen.) Mysteriöser Weise geht mein Router auch nicht mehr seit ca 5 Monaten und es hieß der Drucker ist schuld. Jetzt wollte ich die FRITZ!Box haben um meinen Anschluss wenigstens nutzen zu können und dann heist es auf einmal wieder ich müsse davor die offenen Zahlungen begleichen die wohl zustanden kommen weil ich was nicht zurück gesandt hätte (Giga net oder 4K ich weiß es nicht) ich sage auch offen das ich das nicht zahlen werde weil es eine Unverschämtheit ist eigenes verschlampen an den Kunden zu geben. Daher ja auch mit Sperrung und co gedroht word möchte ich eine sonderkündigung machen nur wie und wo? Oder kann Vodafone hier vielleicht doch noch schlichten? Wenn das so weiter geht werde ich das ganze wohl oder übel per Anwalt / Verbraucherschutz regeln. Irgendwann ist ja mal eine Grenze erreicht und bei mir liegt das schon lange über der Grenze.
danke im Voraus.
daher ich das alles recht ücke vormuliert habe nochmal die kurzfrage:
wie sollte ich mich denn am besten verhalten?
am 11.12.2020 18:53
Hast du aus dem gekündigtem Vertrag alles zurückgeschickt oder nicht?
Hast du einen Nachweis für die Rücksendungen?
am 11.12.2020 19:11
Ich habe alles zurückgesandt und habe zumindest noch 2 Augenzeugenberichte. Die Quittung ist leider nicht mehr da (und ja die nächste Hebe ich mir definitiv auf ) ich bin wirklich nur noch verärgert was das Thema angeht zumal das Rückwände Etikett ja von Vodafone selbst stammt.
am 11.12.2020 19:19
Ohne Einlieferbeleg wirst du nicht weiterkommen - denn der Einlieferbeleg ist der Nachweis für die Absendung und nur mit diesem hättest du gegenüber dem Paketdienstleister entsprechende Ansprüche.
Dein Zeuge hilft dir nicht, weil die Gefahr für den Untergang der Sendung bei der Rücksendung bei dir liegt - und den Paketdienstleister (über den die Versicherung gegen Beschädigung/Verlust läuft) interessiert dein Zeuge nicht. Der will den Einlieferbeleg...
am 11.12.2020 19:25
Aber Vodafone muss ja die Daten zur Sendung haben wenn die auch den Schein ausstellen. Ist bei Amazon und co ja genau so
am 11.12.2020 19:29
Nicht unbedingt...
am 11.12.2020 19:54
Das vamte ist fast ein Jahr her. Wenn man mir damit jetzt erst kommt muss man sich nicht wundern das nichts da ist. Die sendungsnummer liegt auch bei Vodafone und man sollte schnell checken das Vodafone für deine retour Aufträge ab dem Punkt verantwortlich ist wo ich das Paket abgebe. Ansonsten hätte ich irgendwelchen agb s zugestimmt was nicht der Fall war, ergo muss es bei Vodafone liegen.
Grüße von nem bekannten obendrein.
11.12.2020 20:17 - bearbeitet 11.12.2020 20:18
Bei über einem Jahr siehst du über die Sendungsverfolgung nichts mehr - die Daten sind in der Regel nach 90 Tagen weg.
Und nein, ohne Einlieferbeleg liegt die Verantwortung bei dir - du musst den Nachweis antreten, dass du die Sendung abgeschickt hast. Und dazu dient einzig und allein der Einlieferbeleg - denn dieser Beleg ist auch der Nachweis für Vodafone, dass im Zweifel der Versanddienstleister zahlen muss. Wenn du aber keinen Einlieferbeleg hast, dann hilft es dir nichts zu behaupten, dass du Zeugen hättest - denn ohne Beleg bleibt die Verantwortung erst einmal bei dir.
Und was die AGB anbetrifft, so steht dort folgender Satz:
4 Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
[...]
4.2 Bei der Nutzung eines für Vodafone Kabel-Produkte geeigneten Receivers, CI+ Moduls, Digital-
HD-Recorders oder einer Vodafone GigaTV Cable Box (nachstehend einheitlich Empfangsgerät genannt)
und/oder einer Smartcard sowie der Vodafone GigaTV-App gilt für den Kunden des Weiteren
Folgendes:Der Kunde ist verpflichtet,
[...]
d) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Smartcard und, im Fall der Miete oder Leihe des Empfangsgeräts, dieses unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben.
Wenn du also den Nachweis nicht antreten kannst, dass du die Sendung ordnungsgemäß abgesendet hast (-> Einlieferungsbeleg), dann wird's schwierig.
Analoge Regelungen finden sich übrigens auch bei der GigaTV.Net-Geschichte und bei der Kabel-Internet-Geschichte...
am 11.12.2020 20:24
Ok. Wenn das jetzt in die Richtung geht wende ich mich zurück an den Verbraucherschutz. Dort wurde mir leider was ganz anderes gesagt und erklärt. Ist leider schade was man hier am Kunden versucht. Das ist einfach nur dreist. Wenn Vodafone es nicht mal hinbekommt vernünftige Technik zu stellen und dann noch aus dem Musst den die verbocken versuchen Profit raus zu schlagen ist das verdammt armselig. Ich hoffe das Vodafone auch für den wirtschaftlichen Schaden aufkommen muss wenn mein Internet nicht geht. Seit fking 5 Monaten und da bezahle ich auch noch
am 11.12.2020 21:49
Nochmal zu der Amazon-Geschichte:
Es ist rechtlich ein himmelweiter Unterschied, ob du ein Gerät wegen Defekt oder Widerrufs zurückschickst -oder- ob du ein Leih-/Mietgerät am Ende der Leih-/Mietdauer zurückgeben musst. Ersters geht i.d.R. auf die Kappe des Händlers/Verkäufers, letzteres hingegen geht meist -sofern nicht explizit anders geregelt- auf die Kappe des Leihenden/Mieters.
Und ich glaube kaum, dass dir der Verbraucherschutz gesagt hat, dass du, wenn du keinen Nachweis über den Versand mehr hast, da schadenfrei raus kommst. Das ist nämlich ebenfalls ein gewaltiger Unterschied, ob man den Einlieferungsbeleg und damit den Nachweis hat -oder- ob man ihn nicht hat und nur behauptet, die Geräte abgesendet zu haben. Denn wenn du die Info mit dem fehlenden Nachweis bewusst oder unbewusst dort nicht erwähnt hast, dann ändert das den Sachverhalt nunmal komplett. Wenn es einen Nachweis gäbe (und den müsstest du bringen), dass die Sendung abgeschickt wurde, könnte man da auch von Seiten von Vodafone anders agieren, als ohne einen entsprechenden Einlieferungsbeleg. Denn deine Zeugen reichen nicht, um die Versicherung des Versandunternehmens in Anspruch zu nehmen - dafür braucht es numal zwingend den Einlieferungsbeleg.
@Vindoco schrieb:
Ich hoffe das Vodafone auch für den wirtschaftlichen Schaden aufkommen muss wenn mein Internet nicht geht. Seit fking 5 Monaten und da bezahle ich auch noch
Bei Privatkundenverträgen definitiv nein - denn dort ist die gewerbliche Nutzung explizit ausgeschlossen. Und selbst bei Business-Verträgen müsstest du den Schaden einerseits nachweisen können und bist andererseits auch zur Schadensminderung verpflichtet. Das heißt, dass du nicht einfach sagen kannst: "Ja, die Leitung ging nicht, daher kann ich nicht arbeiten und will jetzt meinen Lohn für X Monate", sondern du musst dich auch aktiv um Ersatz (z.B. LTE-Router; andere Leitung; Fahrt in's Büro oder Shared Space o.ä.) kümmern -- entsprechende Zusatzaufwände könnten dann ggfs. ersetzt werden. Aber auch dann gilt - der Schaden muss konkret bezifferbar sein und mit Rechnungen belegbar sein - hypothetischer Schaden (z.B. ein entgangener Auftrag) ist NICHT ersatzfähig.