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Lösung

Kann man den eigenen E-Mail-Account nach einer Vertragskündigung reaktivieren?
Nicht anwendbar
Guten Tag,

aufgrund eines zustehenden Sonderkündigungsrechts wurde unser Unitymedia-Anschluss am 19.06.2018 abgeschaltet. Damit verbunden war dann wohl auch die Schließung meines E-Mail-Accounts @Unity-Mail.de. Ich konnte zwar noch alle E-Mails soweit auf einem neuen Account übertragen, jedoch gibt es Seiten, bei denen die alte Adresse angegeben ist und bei denen ich eine Adressänderung nur dann veranlassen kann, wenn ich eine Mail, die auf meine alte Adresse geschickt wird bestätige. An diese Links komme ich aber nun nicht dran.

Daher meine Frage ob es irgendwie möglich ist diese E-Mail-Adresse zu reaktivieren und wenn nicht, wie lange diese zur Neuvergabe gesperrt ist. Meine Mutter ist ebenfalls Kundin von Unitymedia mit 5 E-Mail-Adressen, die sie sich nach belieben vergeben kann. Wenn nun die Sperrung meiner Adresse aufgehoben würde, könnte ich diese Adresse am Unitymedia-Account meiner Mutter neu erstellen und mir darauf dann diese Links schicken lassen.

Gruß
3 Antworten 3
Torsten
SuperUser
SuperUser

Nein, der Email-Account setzt zwingend einen aktiven UM-Vertrag voraus. Ist der beendet, gibt es auch den Email-Account nicht mehr, der wird komplett gelöscht.


Du kannst aber unter dem Account deiner Mutter wieder den Email-Account anlegen, das geht, da ist normalerweise auch nichts blockiert/gesperrt.

Nicht anwendbar
Doch, ich habe es vorhin versucht. Ich kann meine bisherige E-Mail-Adresse nicht verwenden. Es erscheint hierbei eine Fehlermeldung. Also muss die Adresse wohl doch geblockt sein. Ich weiß bei der Telekom ist es so, dass wenn man nichts anderes anklickt, eine E-Mail-Adresse, wenn man diese löscht, 90 Tage lang gesperrt ist.

Gruß
Torsten
SuperUser
SuperUser
Dann musst du beim Kundenservice nachfragen, ob die Löschung vorgezogen werden kann.