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am 24.09.2014 18:02
Hallo,
ich beabsichtige Vodafon wegen ihrer Verbraucherfeindlichen LTE-Verträge zu verklagen.
Es geht mir dabei um folgende Punkte:
1. Weshalb verfällt ein nicht aufgebrauchtes Volumen am Ende jeden Monats? Ich habe das doch bezahlt. (Bei Telefonkarten ist das auch nicht zulässig). Also entweder Rückerstattung oder Übertragung des Restvolumens in den nächsten Monat.
2. Weshalb verfällt am Ende des Monats zugebuchtes Volumen nach z.B. 1-2 Tagen? Das verstösst ja nun wohl absolut gegen jede gute Sitte. Das Volumen müßte auch übertragen werden und eine "Mindestverbrauchsdauer" haben. Siehe auch hier Telefonkarten und ähnliches.
3. Weshalb wird nach Aufbrauchen des Volumens auf eine willkürlich festgelegte Geschwindigkeit gedrosselt, die so niedrig ist, das normale Internetnutzung damit fast unmöglich und durch immer mehr Medieninhalte immer unmöglicher wird? Hiermit soll der Kunde offensichtlich nur gezwungen werden, Volumen dazu zu kaufen.
Diese Willkür zu Lasten des Internetnutzers halte ich nicht für Rechtens.
Im übrigen wiederspricht diese langsame Geschwindigkeit dem Sinn des Breitbandausbaues in Deutschland.
Eine Drosselung auf 2-3 MBit/s wäre ja noch hinnehmbar und gilt als Mindestbreitbandgeschwindigkeit. Ich habe mich in dieser Angelegenheit bereits an das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt und warte auf Stellungnahme.
Gibt es Meinungen hierzu?
Gruß Jake
am 24.09.2014 18:08
@Jake1865 schrieb:
Gibt es Meinungen hierzu?
Meine Meinung dazu: Alles direkt mit dem Anwalt klären, der dann auch Klage einreicht, und vor allem um Gottes Willen nicht im Vorfeld schon so smart sein und die möglichen Klagepunkte auch nur andeutungsweise ins Internet stellen oder anderweitig kommunizieren...sonst kann sich der zu Verklagende ja darauf einstellen und schon eine Strategie ausarbeiten.
Das wäre ja ähnlich dumm wie die Aufstellung der eigenen Fußballmannschaft direkt an Gegner zu senden.
Ups...wohl schon zu spät...
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 24.09.2014 18:28
am 24.09.2014 20:01 - zuletzt bearbeitet am 25.09.2014 02:45 von kgl
Ohman, ernsthaft? Ich versuche gerade herauszufinden, wie man in Worte fassen kann, das ich mich gerade vor lachen nicht mehr einbekomme... Glaube das hieß früher mal roflmao oder so ....
Aber Punkt 2 ist witzig. Da verklage ich ab sofort mal kurz Kaufland, weil auf deren Hackfleisch steht, ich muss es bis zum Tag X verbrauchen, sonst ist es ungenießbar. Das verstößt ja wohl gegen die gute Sitte ...
PS: Wer geht mit, ich setzt 500€ das @Jake1865 xxx das nicht durchzieht (spätestens sein Jurisprudenzler sollte ihn zurückhalten )
Edit: Forenregeln beachten!
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 24.09.2014 20:09
@dasdensch schrieb:
(spätestens sein Jurisprudenzler sollte ihn zurückhalten )
Wenn er schlau ist nicht.. dieser verdient sicht nicht immer so leicht Geld 😄 😄 😄
am 24.09.2014 21:43 - zuletzt bearbeitet am 25.09.2014 03:00 von kgl
Trolle scheint es hier ja auch genug zu geben.
Inhaltlich nichts beitragen können, aber sich Lustig machen.
Das finde ich ziemlich armselig.
Der xxx Vergleich mit dem Hackfleisch entlarvt den Schreiberling.....
Jetzt mal zu den ernsthafteren Beiträgen:
Zitat: Zu 1. Es heißt Internetflat mit einen Highspeedvolumen von bis zu x GB. Da ohnehin eine Flat besteht, was soll da übertragen werden.
Wenn eine Flatrate besteht hat das Kölner Landgericht im xxx Urteil festgestellt, das durch die Verminderung des Leistungsversprechens im Rahmen eines Pauschaltarifes wegen Störung des Äquivalenzverhältnisses und etc....eine unangemessene Benachteiligung des Kunden besteht.
Es lag eine "erhebliche" Verminderung der Datenübertragungsrate vor. Diese ist bei weitem nicht so extrem wie bei dem Vodafon LTE Vertrag. Also ist die Sachlage hier noch eindeutiger.
Zitat:
Zu 3. Die Drosselung soll unkalkulierbare Kosten für den Nutzer verhindern und auch die Berechnung entsprechend dem Kundenbedarf/Tarif ermöglichen. Gäbe es dies nicht, müssten alle Kunden einen einheitlichen und letztlich wesentlich teureren Vertrag bezahlen. Persönliche Meinung! Nicht jeder benötigt eine 100 GB Flat. Derjenige, der der Meinung ist Videos per LTE gucken zu müssen soll dies bitte auch bezahlen.
Das verstehe ich nicht. Weshalb verursacht die Drosselung mir unkalkulierbare Kosten?
Es geht mir bei diesem Punkt nur darum, das die Drosselung unangemessen ist, weil damit keien Breitbandverbindung mehr gegeben ist.
Der Sinn von LTE besteht aber darin Breitbandverbindungen "aufs Land" zu bringen wo kein brauchbares Festnetz vorhanden ist. Diese krasse Drosselung führt den Sinn von LTE ad Absurdum.
Eine Mindestverbindungsrate von 2 MBit/s wäre zur Zeit noch akzeptabel un d geht gerde noch so als Breitbandverbindung durch.
Gruß Jake
Edit: Forenregeln beachten!
24.09.2014 21:55 - bearbeitet 24.09.2014 21:56
Ach @Jake1865 es heißt schon seit weit über einem Jahr nicht mehr Internetflat ....
Grundlage deiner Klage also, naja sagen wir, weg. Verpufft. Nicht vorhanden... Kurz: Langweilig.
Anders übrigens bei wirklichen Flat Tarifen:
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 24.09.2014 22:03
Ach @Jake1865 es heißt schon seit weit über einem Jahr nicht mehr Internetflat .... Grundlage deiner Klage also, naja sagen wir, weg. Verpufft. Nicht vorhanden... Kurz: Langweilig.
Also reden wir hier von reinen Volumenverträgen. Das eignet sich ja noch viel besser für eine Klage. Danke.
Unangemessene Benachteiligung der Kunden gab es schonmal damals bei den Telefonkarten.....
von wegen Guthabenverfall und so....das läßt sich auf die Vodafonverträge gut übertragen.
Nochmals Danke.
Gruß Jake
24.09.2014 22:13 - bearbeitet 24.09.2014 22:14
Tja, auch damit wirst du nicht weiter kommen. SChade würde ich sagen.
Achja, warum sage ich dir auch: Die Deutsche Telekom GmbH (und nur die, denn nur dagegen wurde das Urteil erwirkt. Es war kein Grundsatzurteil, also gilt es als nicht bindesnd für evtl. Klagen gegen andere Anbieter ....) warb damals mit dem Slogan "Volle kostenkotrolle, ohne Vertragsbindung".
Trotzdem hatte das Guthaben ein Verfallsdatum, welches somit eine Mindestnutzung vorschrieb, trotz der Aussage, das man volle Kontrolle und keine Vertragsbindung hat.
Seitdem gibt es zwei Varianten im Prepaid-Bereich:
1. Kein Verfall des Guthabens mehr (Achtung: Abgestellt werden die Karten trotzdem, das Guthaben aber nach Mitteilung der Bankdaten ausgezahlt)
2. Keine irreführende Werbung mehr, wie sie abgemahnt und verurteilt worden ist.
Also fassen wir zusamen für LTE:
1. Du weißt genau was du für wie viel Geld für welchen Zeitraum kaufst.
2. Es wird nicht damit geworben, das dieses Volumen völlig unbegrenzt gilt
3. Es ist keine Flatrate beworben
Ich suche also weiterhin eine nette Grundlage, welche einen Richter überhaupt aufwecken würde um auch nur davon zu träumen, eine Klage zuzulassen (Ja auch das wird vorher erstmal geprüft, aber da helfen wir dir hier ja gerade schon ganz schön und das sogar ohne Bezahlung, nett oder ?
PS: Man kann auch auf "Zitieren" klicken, dann kann man die Beiträge ienfacher verstehen von dir.
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am 24.09.2014 22:33 - zuletzt bearbeitet am 25.09.2014 10:41 von dasdensch
@dasdensch schrieb:
Tja, auch damit wirst du nicht weiter kommen. SChade würde ich sagen.
Achja, warum sage ich dir auch: Die Deutsche Telekom GmbH (und nur die, denn nur dagegen wurde das Urteil erwirkt. Es war kein Grundsatzurteil, also gilt es als nicht bindesnd für evtl. Klagen gegen andere Anbieter ....) warb damals mit dem Slogan "Volle kostenkotrolle, ohne Vertragsbindung".
Trotzdem hatte das Guthaben ein Verfallsdatum, welches somit eine Mindestnutzung vorschrieb, trotz der Aussage, das man volle Kontrolle und keine Vertragsbindung hat.
Seitdem gibt es zwei Varianten im Prepaid-Bereich:
1. Kein Verfall des Guthabens mehr (Achtung: Abgestellt werden die Karten trotzdem, das Guthaben aber nach Mitteilung der Bankdaten ausgezahlt)
2. Keine irreführende Werbung mehr, wie sie abgemahnt und verurteilt worden ist.
Also fassen wir zusamen für LTE:
1. Du weißt genau was du für wie viel Geld für welchen Zeitraum kaufst.
2. Es wird nicht damit geworben, das dieses Volumen völlig unbegrenzt gilt
3. Es ist keine Flatrate beworben
Ich suche also weiterhin eine nette Grundlage, welche einen Richter überhaupt aufwecken würde um auch nur davon zu träumen, eine Klage zuzulassen (Ja auch das wird vorher erstmal geprüft, aber da helfen wir dir hier ja gerade schon ganz schön und das sogar ohne Bezahlung, nett oder ?
ich denke schon, das die Grundlage in einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden liegt. Gerade der Punkt 2 von mir, sollte jedem vernünftigen Menschen sofort einleuchten.
Interessant dabei ist, das ich bei Punkt 2 das gleiche Geld für einen nutzbaren Zeitraum von 4 Wochen oder im Extremfall für einen Tag bezahle. Da sehe ich auch einen Ansatzpunkt. Kalkulierbar ist da nichts wirklich. Das Volumen wird zum Nachteil des Kunden begrenzt und verfällt nach kürzester Zeit.
Eine Flatrate muß nicht beworben werden, aber LTE dient als Breitbandersatz. Mit der krassen Begrenzung verliert LTE genau diese Vorraussetzung.
Wir werden sehen, was dabei herauskommt und wie es das Ministerium sieht. Danke
Gruß Jake
Kurz geholfen richtig zu zitieren. Dein Text unter den Strich schreiben, dann sieht besser aus.