TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 10.12.2014 16:09
14.12.2014 12:39 - bearbeitet 14.12.2014 12:40
Ich denke, die Mühe @Saxilus , jemandem zu erklären, um was es hier eigentlich geht, der auf der ersten Threadseite noch schrieb:
"In dem Fall kann man hoffen und nun genau lesen: Dass Vodafone aus Kulanz ein Sokü einrichtet. Wenn man das dann hat, kann man auch erst davon gebrauch machen.
Genauer gesagt zahlt man ja auch nicht für eine Leistung sondern für den Zugang einen monatlichen Pauschalbetrag - dass man Geld zurück bekommt wenn es ein paar Tage (als Beispiel) nicht funktioniert ist reine Kulanzleistung."
.....ist vertane Müh. Zwar ist der Autor dieser Zeilen mächtig zurückgerudert, nachdem die Indizien für seine kolossale Fehleinschätzung erdrückend wurden. Dennoch glaube ich nicht, dass man hier einen der Thematik angemessenen Dialog führen kann.
14.12.2014 13:45 - bearbeitet 14.12.2014 13:46
So, da jetzt alles geklärt ist (@saxilus wenn du auch nur ein bisschen was von dyndns weißt, wüsstest du, das die Easybox interne Lösung für den absoluten Laien gedacht ist und richtige Experten das über viel bessere und stabilere Wege regeln....) warten wir jetzt auf @SusiW71 was sie bisher getan hat.
Als erstes, wie @Nesquik schon geschrieben hat, ist es wichtig, das man schriftlich mit einer angemessenen Frist zur Nachbesserung aufruft. Sollte dies nachweislich nicht fruchten (Achtung: Du musst belegen, das es immer noch der selbe Mangel ist der nicht behoben wird, falls es zum hier geposteten Rechtsstreit kommt kann es sogar sein, das man einen Gutachter verlangt...) kann man eine fristlose Kündigung aus wichtigen Grund einreichen.
Achtung: Auch dann ist immer noch nicht gekündigt, da eine Kündigung, egal welcher Art, beidseitiges Einverstädnis voraussetzt. Vodafone kann jetzt ebenfalls Rechtsmittel nutzen und gegen deine außerordentliche Kündigung vorgehen, z.B. mit Gutachten/Belegen, das der Grund, den du aufführst, nichtig ist.
Dann geht das alles von vorne los und endet irgendwann vor irgendeinem Gericht.
Deine Geldbörse ist bis dahin schon einige Kilo leichter.
Kurz: Hör am besten nicht auf das ganze Geschwafel der ganzen Hobby-Jurisprudenzler die sich hier rumtreiben @SusiW71. Es mag alles richtig sein, zumindst auf dem Papier, aber wenn du nicht einige Euros über hast, die du in irgendwelche Anwälte stecken kannst, kannste die Verbalakrobaten hier getrost vergessen.
Am besten einigst du dich mit Vodafone auf eine einfachere Lösung. Die gibt es und die wird auch umgesetzt. Da ich nicht weiß wo du wohnst, oder ich es einfach überlesen habe, kann ich dir da keinen genauen Tipp geben. Nesquik hat aber schon ein bisschen was ausgeführt oben.
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 14.12.2014 14:37
Einer der Hobby-Jurisprodenzler und Verbalakrobaten hat der TE bereits auf der ersten Threadseite hinreichend erklärt, wie man vorgehen kann und die TE hat ja glücklicherweise schon reagiert. Auch hier gilt: "erst lesen dann schwafeln".
Und natürlich auch noch mal von mir die Bitte an die TE: hör nicht auf die ganzen Möchtegernbesserwisser, die sich hier herumtreiben, denn die machen sich noch nicht mal die Mühe sich die Belange der Fragenden zu lesen.
Wird besonders guit schoin aud der ersten Threadseite deutlich.
Danke.
am 14.12.2014 15:18
Lass’ gut sein @Schnucki … @SusiW71 hat sich bereits in ihrem zweiten Beitrag entschieden.
⏳ Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. ⌛️
am 14.12.2014 16:09
am 14.12.2014 17:39
@Nesquik schrieb:
Ich stelle Fest: Es gibt hier zwei Parteien, die unterschiedlicher Meinung sind.
Ich einige mich gerne, dass wir uneinig sind.
@Schnucki
Im übrigen braucht man nichts im nachhinein interpretieren über einen Beitrag der in der Vergangenheit geschrieben wurde.
Schön, dass Nesquik nach exakt 34 Nachrrichten endlich dieser Erkenntnis erlangt hat, dass hier zwei Meinungen aufeinanderprallen. 😄
Welchen Zweck sein letzter Satz an @Schnucki soll, bleibt leider im Dunkeln.
Für eine Interpretation eines Beitrages muss dieser Beitrag ja erstmal verfasst sein. Zwangsläufig liegt ein verfasster Beitrag immer bei seiner Interpretation in der Vergangenheit. Ich sehe daher keinen Sinn in dieser Aussage.
@dasdensch schrieb:
So, da jetzt alles geklärt ist (@saxilus wenn du auch nur ein bisschen was von dyndns weißt, wüsstest du, das die Easybox interne Lösung für den absoluten Laien gedacht ist und richtige Experten das über viel bessere und stabilere Wege regeln....)
Ich äußerte mich bereits hinreichend in Nachricht 23 zu diesem Thema von DynDNS. Warum das hier wiederholt eingebracht wird liegt wohl daran, dass du Beiträge nicht sonderlich aufmerksam ließt. Wäre das geschehen, hättest du dir deinen Appell an mich ersparen können. Weder Du noch ich sind das Maß der Dinge, wenn es um die Nutzung von Diensten geht und wie alternative Lösungen dazu genutzt werden, weil die Vodafone-Hardware dabei versagt und monatlich sogar 2,50€ extra kostet.
Auf eine Kostenerstattung zur Anschaffung brauchbarer Hardware ist man gar nicht darauf eingegangen, obwohl dies durchaus ja relevant ist. Schließlich ist es nicht dem Kunden anzulasten, dass der Router (Easybox803) von Vodafone für gewisse Dienste zwar vorgesehen aber völlig unbrauchbar ist.
@dasdensch schrieb:
Als erstes, wie @Nesquik schon geschrieben hat, ist es wichtig, das man schriftlich mit einer angemessenen Frist zur Nachbesserung aufruft. Sollte dies nachweislich nicht fruchten (Achtung: Du musst belegen, das es immer noch der selbe Mangel ist der nicht behoben wird, falls es zum hier geposteten Rechtsstreit kommt kann es sogar sein, das man einen Gutachter verlangt...) kann man eine fristlose Kündigung aus wichtigen Grund einreichen.
Achtung: Auch dann ist immer noch nicht gekündigt, da eine Kündigung, egal welcher Art, beidseitiges Einverstädnis voraussetzt. Vodafone kann jetzt ebenfalls Rechtsmittel nutzen und gegen deine außerordentliche Kündigung vorgehen, z.B. mit Gutachten/Belegen, das der Grund, den du aufführst, nichtig ist.
Dann geht das alles von vorne los und endet irgendwann vor irgendeinem Gericht.
Deine Geldbörse ist bis dahin schon einige Kilo leichter.
Was die Kosten eines Rechtsstreites angeht sag ich nur eines: Rechtschutzversicherung
Jeder sollte das Recht haben für das gezahlte Geld auch die Leistungen zu bekommen, die vereinbart wurden.
Jetzt als letzten Notanker die Kosten eines solchen Rechtstreits hier als Gegenargument vorzubringen, ist billig und unangebracht, nur um einen Kunden von seinen Rechten abzubringen.
Ob nun "Hobby-Jurisprudenzler" hin oder her. Vom anfänglichen "...gibt es auch jetzt immer noch kein Sonderkündigungsrecht im deutschen Recht..." aus Nachrricht Nr 5 bis zum letzten Beitrag über anfallende Kosten eines Rechtsstreits liegen Welten. Was den Kreis schliesst, dass man erst denken und dann reden sollte. Da lass ich mich doch lieber mal von @dasdensch oder @Nesquik als Hobby-Jurisprudenzler bezeichnen, als täglich sich widersprechenden Meinungen und Ansichten von mir zu geben.
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
14.12.2014 18:48 - bearbeitet 14.12.2014 18:49
Saxilus schrieb:
Nesquik schrieb:
Ich stelle Fest: Es gibt hier zwei Parteien, die unterschiedlicher Meinung sind.
Ich einige mich gerne, dass wir uneinig sind.
@Schnucki
Im übrigen braucht man nichts im nachhinein interpretieren über einen Beitrag der in der Vergangenheit geschrieben wurde.
Schön, dass Nesquik nach exakt 34 Nachrrichten endlich dieser Erkenntnis erlangt hat, dass hier zwei Meinungen aufeinanderprallen. 😄
Welchen Zweck sein letzter Satz an @Schnuckisoll, bleibt leider im Dunkeln.
Für eine Interpretation eines Beitrages muss dieser Beitrag ja erstmal verfasst sein. Zwangsläufig liegt ein verfasster Beitrag immer bei seiner Interpretation in der Vergangenheit. Ich sehe daher keinen Sinn in dieser Aussage.
Würdest du die Beiträge aufmerksam genug lesen, würdest du den Sinn hinter dieser Aussage verstehen.
am 14.12.2014 20:27
@Saxilus schrieb:
Auf eine Kostenerstattung zur Anschaffung brauchbarer Hardware ist man gar nicht darauf eingegangen, obwohl dies durchaus ja relevant ist. Schließlich ist es nicht dem Kunden anzulasten, dass der Router (Easybox803) von Vodafone für gewisse Dienste zwar vorgesehen aber völlig unbrauchbar ist.
Japp, ich plädiere schon seit langer Zeit, das Vodafone ALLES (!) aus der Box rausschmeißen sollte, was nicht dazu dient, das Internet und Telefon zu benutzen. USB: Raus. Dyndns: Raus. Firewall: Raus. Wlan: Raus. Einfach ein gammeliges reines DSL Modem mit TAE und S0 Buchse. Mehr nicht.
Wer mehr will, soll sich das selbst kaufen und konfigurieren.
Dann geht einem auch keiner auf den Sack, das irgendwas nicht geht, was man für die Vertragliche Nutzung nicht benötigt.
Tipp für dich: Kündige dein LTE und schließ über AVM Neu ab. Dann gibts ne Fritze statt Easy zum LTE Vertrag...
@Saxilus schrieb:
Was die Kosten eines Rechtsstreites angeht sag ich nur eines: Rechtschutzversicherung
Vorher Deckungszusage einholen. Die geben ja auch nur Zusagen, wenn Erfolgschancen da sind. Bei dem Thema ist das meist vorher schwer zu bewerten. Aber sonst hilft die natürlich sehr gut bei sowas. Falls es soweit kommt.
Bisher konnte ich mich z.B. immer so mit dem Laden einigen.
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.