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Lösung
am 10.12.2014 16:09
am 13.12.2014 19:27
Wie der Hase zu laufen hat, ist vom Gesetzgeber folgendermaßen ausformuliert worden.
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Inwieweit sich der Sachverhalt (Einschränkungen der Verbindung u. Ausfälle von Telefon) vor Gericht darstellen und seitens des Kunden auch beweisen lässt, mag auf einem ganz anderen Blatt stehen. Das Recht darauf besteht deshalb trotzdem. Vodafone (oder DU, Nesquik) kann nicht aus eigenem Ermessen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches einfach so ignorieren oder außer Kraft setzen. 😉
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
13.12.2014 20:03 - bearbeitet 13.12.2014 20:09
@Saxilus ich weiß zwar nicht, was ein § hier zu suchen hat, der die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers vorgibt, aber naja. Hauptsache ich kopiere mal irgendwas völlig am Thema vorbeigehendes ...
Ach Edit: TeamViewer
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
13.12.2014 20:38 - bearbeitet 13.12.2014 20:47
Man möge mir die falschen Gesetzestext verzeihen. Hab mich leicht vergriffen. Aber nun der richtige Paragraph aus dem BGB
§ 314 BGB - Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
Mag sein, dass Du jeden einzelnen User hier im Forum für dümmer als dich selbst hälst. Das ist eine grobe Fehleinschätzung Deinerseits.
Mir ist schon klar was Teamviewer ist, wie es arbeitet und was man damit macht. Es hilft mir nur nicht bei meinem Problem, dass der DynDNS-Service nur sehr eingeschränkt genutzt werden kann, da die Easybox die Übermittlung der neuen IP (welche ja regelmäßig vom Provider neu vergeben wird) nicht fehlerfrei hinbekommt.
Aus dem Grund kann ich nicht aus der Ferne auf eine angeschlossene Festplatte an der Easybox zugreifen, keinen Fernzugriff auf dem Server Zuhause durchführen und viele viele andere Dinge, welche durch diesen Fehler unmöglich werden, auch nicht machen.
Ich glaube zwar nicht, dass Dir der Begriff VNC etwas sagt, aber damit ist es möglich auch ohne PIN-Eingabe am Gegenrechner einen Fernzugriff durchzuführen. Der Quatsch mit Teamviewer zur regelmäßige Fernverwaltung von verschiedenen PC´s nutzen nur totale Laien, welche sich bei so etwas nicht besser zu helfen wissen - zu denen du zweifellos dazuzählst. Anders sind deine wenig brauchbaren "Ratschläge" für eine nicht funktionierende Weitergabe er IP mit der Easybox an den DynDNS-Service ja nicht zu erklären.
Ich war wirklich fast der Annahme, dass du als SuperUser mir hier ein Angebot unterbreiten wolltest, per Teamviewer bei meinem Problem zu helfen und mit mir diverse Einstellungen an meinem System so mal schnell durchgehen wolltest... 😄
Naja, etwas naiv darf ich ja auch mal sein... wäre ja auch zuviel verlangt gewesen... so etwas überhaupt in Erwägung zu ziehen war schon sehr sehr naiv von mir... Ich Dummerchen. 😉
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 13.12.2014 20:51
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
13.12.2014 22:55 - bearbeitet 13.12.2014 23:14
Danke @Saxilus , dass du den Gesetzestext aus dem BGB hier rein kopiert hast. Im Übrigen gibt der zuvor irrtümlich falsch gepostete sinngemäß eigentlich das gleiche her, insofern war das gar nicht schlimm und das wurde schon auf der ersten Seite dieses Threads geschrieben.
Wenn ich einen Vertrag schließe, muss ich mich an die wesentlichen Bestandteile halten. Immer dann - und ich wiederhole mich hiermit jetzt mittlerweile zum dritten Mal - wenn eine der beiden Parteien einen wesentlichen Vertragsbestandteil - hierzu gehört unzweifelhaft die weitgehend störungsfreie Bereitsstellung einer Internet- bzw. Telefonleitung - schuldhaft nicht einhält (schuldhaft heißt hier, die Gründe hierfür liegen in seiner Macht und nicht an höherer Gewalt oder ähnlichem), kann die andere Partei unter Einhaltung bestimmter Fristen kündigen, und das deutlich vor dem vereinbarten Beendigungstermin. Es kommt hier weder auf Kulanz noch auf irgendein anders geartetes Entgegenkommen desjenigen an, der schuldhaft vertragswidriges Verhalten an den Tag legt. Hier ist einzig und allein der Gesetzgeber maßgebende Instanz.
Natürlich sind das lediglich Richtlinien und diese müssen nicht immer zwingend die Grundlage von etwaigen Auseinandersetzungen bilden. Das liegt dann aber nicht daran, dass "der Hase hier so läuft" sondern allerhöchstens daran, dass eine der beiden Parteien den Weg nicht zuende gegangen ist, oder aber erst garnicht den Mut hatte, diesen Weg einzuschlagen.
Was in diesem Zusammenhang besorgniserregend ist, ist die Tatsache, dass gewisse User hier im Forum anderen genau das Gegenteil als Wahrheit verkaufen wollen und mit einer ziemlich arrogant daher kommenden Penetranz versuchen das mit Allgemeingültigkeitsanspruch zu festigen. Richtig schlimm wird es erst dadurch, dass einer dieser User hier als Superuser auftritt, von dem man eigentlich erwarten würde, anderen zu helfen, oder zumindest Ratschläge zu erteilen, die praxisbezogen und dem Einzelfall angemessen sind.
Ich bin ehrlich gesagt ziemlich überrascht, dass Vodafone offensichtlich das "Superusertum" von der Quantität, anstelle der Qualität der Beiträge hier im Forum abhängig macht, denn es erweckt schließlich den Anschein, da sei Methode hinter. Ich bin sicher, dass das nicht so ist, aber es mag auch Kunden geben, die hier einfach nur mitlesen und sich ihren Teil denken. Das wird dann nicht immer unbedingt positiv sein, was schade ist, denn es würde ein falsches Bild zeichnen.
13.12.2014 23:47 - bearbeitet 14.12.2014 00:20
Das war ja mal ein netter Ausflug in deine geistigen Abschweifungen, voll am Thema vorbei... 🙂
Es steht weiter im Raum, dass die Hardware von Vodafone für den angedachten Zweck (effektive Nutzung einer Internetanbindung inkl. funktionierender Telefonie) völlig unbrauchbar ist.
Keine von Dir genannten und so nett erläuterte "Notlösungen" legitimiert Vodafone dazu, dass u.a. unbrauchbare Hardware dem Kunden angedreht wird, keine zuverlässige Telefonanbindung vorhanden ist, um dafür noch die vollumfassende Vertragserfüllung seitens des Kunden zu erwarten.
Es tut rein gar nichts zur Sache, dass DU irgendwie irgendwas nutzt oder tust, um die Mangelhaftigkeit der LTE-Technik zu kompensieren. (Obwohl ich bezweifle, dass du alternativloser LTE-Nutzer bist, da würde der Clouddienst inkl der Sync als Speichermöglichkeit für alles vertragsbedingt schon ausfallen - "Drossel". ) Es tut auch nichts zur Sache, dass ich mir zu helfen weiß, wie man seine neue IP einen DynDNS-Service auch anderweilig (ohne Easyboxfunktion) übermittelt. Da all das nur Notbehelf für einen mangelhaften Anschluss seitens Vodafone ist, ist es eigentlich nicht erwähnenswert. Nicht jeder ist ein "Technikfreak" und will einer werden. Der normale Bürger möchte eine externe Festplatte an eine weisse Box anschließen, nach Handbuch die Einstellungen im Routermenü vornehmen und sich den **piep** abfreuen, wenn er von unterwegs aus darauf zugreifen kann. Das ist bei Vodafone ja so leider nicht zuverlässig gegeben.
Wenn man schon beim Thema "Notlösungen" und Alternativen ist, wäre eine weitere Möglichkeit genannt - den kompletten Anbieterwechsel. 😉
Es soll in Deutschland doch noch Anbieter geben, wo ein DynDNS-Service (der auch funktioniert) keine Zauberei oder Fachkenntnisse für einen Notbehelf vom Kunden bedarf, nd das Telefon schon über viele Jahrzehnte seinen Dienst tut - und auch klingelt, wenn man dahin mal anruft. 😉
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 14.12.2014 00:31
@dasdensch schrieb:@Saxilus ich weiß zwar nicht, was ein § hier zu suchen hat, der die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers vorgibt, aber naja. Hauptsache ich kopiere mal irgendwas völlig am Thema vorbeigehendes ...
Ach Edit: TeamViewer
Genau dasselbe habe ich mir auch gedacht.
am 14.12.2014 00:49
14.12.2014 11:39 - bearbeitet 14.12.2014 11:43
Die Gesetzestexte wurden hier ja nicht einfach so gepostet, sondern zur Klarstellung der Rechtslage, die eindeutig ist, aber immer wieder aufs neue hinterfragt wurde.
Die Threaderstellerin hat in ihrem ersten Beitrag bereits hinreichend ausgeführt, dass genügend wichtige Gründe für eine vorzeitige Vertragsbeendigung vorliegen und diese bereits mehrfach an Vodafone herangetragen wurden.
Ständige Verbindungsabbrüche Internet. Telefonische Erreichbarkeit oft unterbrochen. Ständige Strörgeräusche.
An dieser Stelle eine weitere Empfehlung: wenn man etwas zum Thema beitragen will, sollte man im Vorfeld die Beiträge durchlesen. Aber das hatten wir ja bereits.
Das einzige, was die Threaderstellerin noch nicht gemacht hatte - bis dato - schriftlich, unter Fristsetzung, zur Störungsbeseitigung aufgefordert. Aber auch diese Frage hat sie längst beantwortet. Und ihr war es demnach auch egal, welcher Ausdruck, der hier die rechtliche Grundlage bildet, der formaljuristisch richtige ist. Sie schrieb, ohne es nachgelesen zu haben, sinngemäß: mir egal wie man das nennt, ich mache das jetzt.
Wie gesagt: wenn man Usern helfen will, sollte man deren Belange lesen. Das haben hier im Thread ein paar Leute gemacht, ein paar nicht. Man braucht die Beiträge nur aufmerksam zu lesen, dann fällt sofort auf, wer zu den Möchtegernrechthabern gehört und wer zu denen, die sich wirklich mit der Thematik befasst haben.
am 14.12.2014 11:52
@Nesquik schrieb:
Mittlerweile behandeln wir hier ja zwei verschiedene Paar Schuhe und meines erachtens schweift es etwas ab (von dem Eingangspost des Threaderstellers).
Wäre es wohl eher angebracht einen weiteren Beitrag zu eröffnen @Saxilus ???
(Deine relevanten Beiträge könnten wir in den neuen Beitrag verschieben)
Es ist sicherlich nicht schwierig sich den Verlauf mehrfach durchzulesen, jedoch verliert man schnell den Überblick.
Das wundert mich bei manchen nicht, dass man das eigentliche Thema gern aus den Augen verliert. Einen weiteren Beitrag zu meinen Beispiel der maßgeblichen Störungen der vereinbarten Vertragsinhalte wird nicht nötig sein.
@Nesquik schrieb:
Zum eigentlichen Thema des TE (Thread-Ersteller)
Wurde denn mittlerweile versucht schriftlich den Kundenservice zur Entstörung mit Fristsetzung zu kontaktieren?
Gab es eventuell ein Gespräch um nach einer Alternativlösung zu suchen - zum Beispiel der wechsel auf DSL?
Bevor man, wie netterweise von @Saxilus die Gesetzestexte postet, sollte man schon Ansatzweise irgendwas unternommen haben.
Die juristische Frage die zu klären ist: Liegt ein wichtiger Grund vor? Wenn ja, wurde der Vertragspartner schriftlich darüber informiert?
Ich möchte an dieser Stelle auch nicht fort fahren - seitens des TE sollte diese Frage erst einmal geklärt werden.
Die Frage war demnach von mir an @SusiW71 gerichtet - daher wünsche ich keine unnötigen Kommentare von Gesetzestext-Kopierer oder Möchtegern-Recht haber zu denen ich mich generell fernab von dieser Diskussion auch zählen würde.
Danke.
Das Spiel einer Kündigung aus wichtigen Grund läuft ganz einfach.
Man erstellt ein Schreiben mit der Androhung der außerordentlichen Kündigung mit Fristsetzung einer Mangelbeseitigung - eben einen Anschluss für Internet und Telefon ohne Einschränkungen, wie vereinbart. In diesem Schreiben wird ebenfalls vermerkt, dass bei Zuwiderhaltung der vereinbarten Lieferung der Vertrag als beendet angesehen wird mit konkreten Datum ab wann die Beendigung des Vertragsverhältnisses eintritt.
Das ganze geht per Einschreiben mit Rückschein an Vodafone.
Warum man als zahlender Kunde mehr unternehmen soll, um die vereinbarten Leistungen, für die man ja monatlich zahlt, auch zu erhalten, entzieht sich jeder Logik. Der Kunde zahlt und Vodafone hat entsprechend zu liefern.
@Nesquik schrieb:
Achja, bevor ich es vergesse: Lieber @Saxilus - falls die EasyBox deinen persönlichen Ansprüchen nicht gerecht wird, steht es dir selbstverständlich frei ein anderes Netzabschlussgerät zu verwenden.
Aha,
nach rechtlicher Betrachtung würde deine Äußerung dann folgendermaßen zu werten sein:
Vodafone ist demzufolge nicht in der Lage eine vereinbarte Leistung in der zugesagten Qualität und dem entsprechenden Umfang zu liefern, da deren Hardware mangelhaft ist. Hier würde dann automatisch §281 des BGB greifen, was das Recht auf Schadensersatz regelt. Vodafone zahlt mir also die Anschaffungskosten eines brauchbaren LTE-Routers eines anderen Herstellers? Gut zu wissen, denn die deutsche Bahn zahlt ja auch Übernachtungskosten, wenn eine Zugverspätung die Weiterreise am selben Tag dem Passagier nicht mehr möglich ist und er ein Hotel benötigt.
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team