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Lösung

Sonderkündigung??
gloriii
Forum-Checker
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Hallo,

 

ich habe folgendes Problem...

Ich habe einen LTE ZuHause Internetvertrag seit nunmehr 2 Jahren.. habe ihn leider grade verlängert vor 2 oder 3 Monaten... Ich muss dazu sagen das icvh bis jetzt mehr als zufrieden war...

Nun ziehe ich aber zu meinem Lebenspartner der schon paar Jahre über einen anderen Anbieter DSL bezieht ...

Ich hätte den Router auch mit in die Wohnung genommen.. nur leider liegt dort kein LTE an... Hat jemand Erfahrung wie es nun mit dem Sonderkündigungsrecht aussieht???

 

Vielen dank schonmal...

 

LG gloriii

50 Antworten 50

Das können wir noch bis ans Ende unserer Tage ausführen, saxilus wird es nicht verstehen.

 

Jetzt sind wir schon so weit Äpfel mit Birnen zu vergleichen, oder meinetwegen auch blaue anstelle von roten Autos.

 

Nach wie vor hat saxilus den Gesetzestext nicht verstanden und interpretiert ihn anhand seiner exklusiven Sichtweise und vermischt jetzt neuerdings den hier angesprochenen Sachverhalt mit irgendwelchen im Netz aufgegabelten "FrageinenAnwalt.de-Gedöns".

 

Dass der Threadersteller einen LTE-Anschluss hat, am neuen Wohnort aber keines zur Verfügung steht und bereits ein Festnetzanschluss vorhanden ist, scheint nicht mehr von Interesse. Da ist es auch völlig egal, ob im TKG steht, dass auch die "sonstigen Vertragsinhalte" eingehalten werden müssen. Dann muss halt eine neue Dose gesetzt, ein kompletter Neuanschluss hergestellt und geschaltet werden (ja, auch dieser Unterschied wurde nicht verstanden) und wenn das alles nicht funktioniert, muss halt eine Antenne her, die das Signal von irgendwoher an den neuen Wohnort transportiert. Dass wir das hier alle nicht verstehen wollen, ist aber auch wirklich ein Dilemma und eine schlechte Beratung noch dazu.

 

Jetzt müsste auch dem letzten hier klar sein, dass wir es nicht schaffen, dass auch bei ihm der Groschen fällt.

 

Aber zumindest haben wir jetzt sogar die vierte Seite sinnlosen Diskutierens hinbekommen. Das ist doch auch ein Erfolg. 

 

LTE 21600 Internet und Telefon

Vodafone Außenantenne

Easy Box 904


PLZ 53804
@Schnucki

Hast natürlich mit deiner Aussage recht - Der springende Punkt ist, man kann dort nichts interpretieren - tut man das doch, hat das nichts mehr mit Gesetz zu tun.
We are here to help.
Pascal220881
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Aha. Der war gut. Mir wurde schon xmal Sonderkündigungsrecht angeboten gegen Ausgleichszahlung und es passiert überhaupt nichts. Ich hab vor 2 Wochen per Einschreiben in das Sonderkündigungsrecht eingewilligt mit Ausgleichszahlung und es passiert überhaupt nichts. Garnichts. Nicht mal eine Bestätigung. Das ist eine sehr gute Politik die Vodafone da hat. Einfach nicht reagieren. Es kann doch nicht sein dass man Schreiben nicht beantwortet.

Hallo Pascal,

 

Genau das ist ja der Punkt. Recht haben und Recht bekommen ist und bleibt in Deutschland ein Fall der bestehenden Finanzlkraft der Vertragsparteien. Um als Verbraucher seine Rechte zu wahren bleibt nur der Klageweg, welcher insgesamt teurer kommt, wie wenn man den Vertrag normal auslaufen lassen würde. Und genau darauf reißen die Provider. Die wenigsten werden den Weg der Klage gehen und es zähneknirschend hinnehmen im Vertrag festzuhängen, ehe man auf einen Haufen Kosten aus einem Verfahren sitzenbleibt, der in einem Vergleich endete....

 

 

 

 

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

Dass Recht haben und Recht bekommen nicht immer miteinander harmonieren, ist überhaupt kein deutsches Phänomen, sondern auf der ganzen Welt zu beobachten. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig.

 

Falls du aber mit dieser Aussage den Eindruck erwecken willst, beim Vertragsrecht sei das hierzulande fast schon die Regel, ist das nicht mehr als eine haltlose, durch nichts belegbare, Behauptung.

 

Wenn die Rechtslage klar ist, was ja z.B. für den hier im Thread behandelten Fall so ist, gibt es überhaupt keine Probleme bei der Abwicklung einer außerordentlichen Kündigung.

 

Deine Aussage zielt darauf ab, dass finanzkräftige Unternehmen fast schon grundsätzlich Rechtsmittel anwenden - oder es zumindest mutwillig darauf ankommen lassen -, um den Vertragspartner einzuschüchtern. Das ist aber nicht so. Und unser Rechtssystem ist auch gar nicht so aufgebaut, dass immer der stärkere gewinnt. Wir haben die Bundesnetzagentur oder den Verbraucherschutz als Zwischeninstanzen, die vermitteln und schlichten, aber auch nur bei unklarer Rechtslage. Und wenn man im Internet ein bisschen stöbert, kommt man sogar eher zur der Überzeugung, dass das eher am Verbraucher liegt und nicht an den bösen großen Unternehmen.

 

 

LTE 21600 Internet und Telefon

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PLZ 53804

@Schnucki schrieb:
...

Falls du aber mit dieser Aussage den Eindruck erwecken willst, beim Vertragsrecht sei das hierzulande fast schon die Regel, ist das nicht mehr als eine haltlose, durch nichts belegbare, Behauptung.

 

Wenn die Rechtslage klar ist, was ja z.B. für den hier im Thread behandelten Fall so ist, gibt es überhaupt keine Probleme bei der Abwicklung einer außerordentlichen Kündigung.

 ...


Wie auch immer du das betrachtest. Ich betrachte es nüchtern und aus eigenen Erfahrungen heraus.

Mein Link wurde letztens als Gedöns hier abgetan. Das ist aber die Regel. Genauso wird nämlich mit dem deutschen Verbraucher regelmäßig umgesprungen. Am längeren Hebel sitzt dann derjenige, der den längeren finanziellen Atem hat und sich nicht von Konzernen einschüchtern oder einlullen lässt.

 

Aber kannst ja gern nochmals meinen Beitrag lesen, wo selbst ein Anwalt von Klage abrät, obwohl nach eurer Rechtsauffassung der Fall eindeutig klar wäre!

 

http://www.frag-einen-anwalt.de/Umzug,-DSL-Kuendigung-nach-46-%288%29-TKG-wegen-reduzierter-Bandbrei...

 

MfG

 

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

Trifft sich sehr gut, dass du einen Link reinstellst, den ich vor einigen Tagen selbst fand und demzufolge natürlich auch durchgelesen habe, zumal das wegen dieser Sinnlosdiskussion hier ja sozusagen auf der Tagesordung stand. Die Ausführungen dort bestätigen meine These einerseits und andererseits zeigt die Tatsache, dass du den Link hier als Beweis zur Stützung deiner zuvor aufgestellten Behauptung ins Feld führst, dass du dir noch nicht mal die Mühe gemacht hast, den Text aufmerksam zu lesen. Mal ganz davon abgesehen, dass du hier einmal mehr einen völlig anders gearteten Fall auftischst, siehst du dadurch auch noch den allgemeinen Missstand, was Rechtsfragen hierzulande angeht, als bewiesen an.

 

Aber da ist dir sicherlich folgendes entgangen:

 

In dem ersten Schreiben des Providers geht es ja nicht etwa um eine Antwort auf das Kündigungsschreiben des Kunden, sondern um eine allgemeine Information nach einer nicht zum Kündigungsakt gehörenden Anfrage (von wem auch immer). Denn vom Erhalt des Kündigungsschreibens (28.12.2012) bis zum Eingang des besagten Schriftstücks (02.01.2013) verging gerade mal ein Werktag. Dir ist schon klar, dass da kein Zusammenhang bestehen kann und erst das danach folgende Schreiben vom 10.01.2013 die erste offizielle Stelllungnahme des Providers ist?

 

Okay, das wirst selbst du nicht verneinen können. Jetzt zu den dort genannten Fakten. Eine tatsächliche Messung hat die Mindestbandbreite zwischen 7900 bis zu 11000 kbits ergeben. Wie wir alle wissen, erreicht kaum jemand mehr, der einen Vertrag hat, in dem unter Bandbreite "bis zu 16000" angegeben wird, vielleicht sind es sogar weniger. Tatsächlich ist also hier in diesem beschrieben Fall absolut nachvollziehbar, weshalb der Anwalt von einem Klageweg abrät, zumal er immer den Weg raten muss, der seiner Einschätzung nach der sicherste ist.

 

Der Kunde selbst möchte unbedingt zum anderen Provider, weil der 50000 anbietet. Das ist nachvollziehbar. Aber natürlich hat der aktuelle Provider das Recht, die tatsächlich erreichbare Bandbreite zu messen und wenn diese nicht niedriger ist, als die am alten Wohnort, wovon ich ausgehe, kann er selbsverständlich so wie beschrieben vorgehen, also die Kündigung ablehnen. Um das abschließend beurteilen zu können, hätte der Kunde hier so ehrlich sein müssen und Messergebnisse seines bisherigen Anschlusses mitteilen müssen. Dazu gibt es ja zig Seiten im Internet, auf denen man das messen kann. Aber er wird schon wissen, weshalb er das nicht gemacht hat. Nun, wie dem auch sei, zumindest dich hat er ja damit ins Bochshorn jagen können, was mich allerdings kein bisschen wundert. 

 

Also nochmal. Keine deiner bisherigen Argumente bzw. Links von "FrageinenAnwalt.de-Gedöns" haben hier wirklich deine Behauptungen untermauert. Im Gegenteil. Smiley (zwinkernd)

 

Und immer noch ging es ja hier um LTE, das am neuen Standort nicht verfügbar ist, nur um noch mal daran zu erinnern. Deshalb bringt es nach wie vor nichts, dass du von Äpfeln schreibst, während alle anderen von Birnen reden.

 

 

 

 

 

 

 

 

LTE 21600 Internet und Telefon

Vodafone Außenantenne

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PLZ 53804
Kleine Ergänzung: "bis zu 16000" also die "16000er Leitung" heißt, man hat Geschwindigkeiten von 6145 bis 16128 kbit/s ....

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
-------------------

Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet. 



Danke.

 

Die Telekom kennt also die tatsächliche Bandbreite am alten Wohnort und diese ist scheinbar in etwa gleich mit der am neuen Wohnort. Der Kunde hätte also schon so fair sein müssen und den am alten Wohnort selbst gemessenen Speed (und den hat er garantiert gemessen, sonst würde es ihm nicht so sehr daruf ankommen) nennen sollen, um dem Anwalt eine objektive Möglichkeit zu geben, den Sachverhalt richtig einzuschätzen. So blieb ihm nichts anderes übrig, als von Rechtsmitteln abzuraten.

 

Es hörte sich natürlich zunächst ziemlich dramatisch an, dass ein Vertrag über eine 16000er Leitung vorliegt und am neuen Wohnort ertsmal von bis zu 6000 die Rede war. Die eigentliche Messung hat dann etwas anderes ergeben. Weshalb der Kunde kein tatschliches Messergebnis seines alten Wohnortes angibt, kann man nur vermuten. Aber ich denke, die Gründe liegen auf der Hand. Smiley (zwinkernd)

 

 

 

 

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@Schnucki schrieb:

Danke.

 

Die Telekom kennt also die tatsächliche Bandbreite am alten Wohnort und diese ist scheinbar in etwa gleich mit der am neuen Wohnort. Der Kunde hätte also schon so fair sein müssen und den am alten Wohnort selbst gemessenen Speed (und den hat er garantiert gemessen, sonst würde es ihm nicht so sehr daruf ankommen) nennen sollen, um dem Anwalt eine objektive Möglichkeit zu geben, den Sachverhalt richtig einzuschätzen. So blieb ihm nichts anderes übrig, als von Rechtsmitteln abzuraten.

 

Es hörte sich natürlich zunächst ziemlich dramatisch an, dass ein Vertrag über eine 16000er Leitung vorliegt und am neuen Wohnort ertsmal von bis zu 6000 die Rede war. Die eigentliche Messung hat dann etwas anderes ergeben. Weshalb der Kunde kein tatschliches Messergebnis seines alten Wohnortes angibt, kann man nur vermuten. Aber ich denke, die Gründe liegen auf der Hand. Smiley (zwinkernd)

 

 

 

 


Du drehst dir es auch immer so wie du es gerade brauchst, oder? Smiley (überglücklich)

 

In den vorangegangenen Beiträgen wird sofort von dem Recht einer SoKü gesprochen, sobald eine minimale Abweichung zwischen der vorhandenen Datenrate zu einer etwas geringeren Datenrate am neuen Wohnort vorliegt - ungeachtet der Angaben "bis zu" in den Verträgen. Was schon allein durch die Tatsache eines shared medium bei einem LTE-Vertrag kaum gewährleistet werden kann. Jedes Argument meinerseits wurde lächerlich gemacht oder schichtweg als dummes ungebildetes und unwissendes Gequatsche abgetan.

 

Nun sind nach deiner Interpredation die vertraglich verankerten 16000kBit/s auf einmal ein Pfifferling wert, da ja keine tatsächliche Messung vom Kunden vorgelegt wurde und der Anbieter eine "ähnliche" Datenrate am neuen Wohnort plötzlich liefern kann? (was allerdings ja noch weiter nach unten abweichen kann und unbewiesen ist - siehe den Passus: "Eine genaue Messung kann erst nach Schaltung des neuen Anschlusses gemacht werden")

 

Auf was stützt du eigentlich deine These, dass der Kunde weit weniger als die vertraglichen 16000 kBit/s am alten Wohnort derzeit anliegen hat? Hoffentlich nicht die unnötigen und rechtlich irrelevaten Speedmessungen von alten Wohnort, denn es zählt ja allein das was im Vertrag geschrieben steht.

Was bringt dich zu der Annahme, dass der Kunde eine Speed-Messung überhaupt vorlegen muss? Hab ich da noch etwas im TKG überlesen, wenn ich so deine vorangegangenen Argumente für eine SoKü so hernehme?

 

 

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team