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Lösung

Sonderkündigung??
gloriii
Forum-Checker
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Hallo,

 

ich habe folgendes Problem...

Ich habe einen LTE ZuHause Internetvertrag seit nunmehr 2 Jahren.. habe ihn leider grade verlängert vor 2 oder 3 Monaten... Ich muss dazu sagen das icvh bis jetzt mehr als zufrieden war...

Nun ziehe ich aber zu meinem Lebenspartner der schon paar Jahre über einen anderen Anbieter DSL bezieht ...

Ich hätte den Router auch mit in die Wohnung genommen.. nur leider liegt dort kein LTE an... Hat jemand Erfahrung wie es nun mit dem Sonderkündigungsrecht aussieht???

 

Vielen dank schonmal...

 

LG gloriii

50 Antworten 50

@Saxilus 

 

Deine Diskussionsführung ist ziemlich fragwürdig. Du hast in deinem vorigen Beitrag folgendes behauptet:

 

"gloriii hat LTE am neuen Standort zu nutzen, notfalls mit einer zusätzlichen Außenantenne. Die Abdeckung mit LTE kann nämlich damit durchaus schon vorhanden sein. Die Kosten für eine zusätzliche Antenne müsste gloriii sogar selbst tragen."

 

Dem habe ich, gestützt durch das TKG, widersprochen und den dazugehörigen Text gleich mitgeliefert. Eine zusätzliche Antenne, um am besagten neuen Standort LTE empfangen zu können, muss der Kunde nicht akzeptieren, wenn dies nicht auch schon am alten Standort so war. Eine zusätzliche Antenne würde gleichzeitig bedeuten, dass das LTE-Signal am neuen Standort schwächer ist. Das muss der Kunde nicht hinnehmen. Da kannst du dich drehen und wenden wie du willst oder auf entsprechende Urteile warten, die höchstwahrscheinlich nicht kommen werden, weil die Provider sich auf einen Rechtsstreit, den sie von Vornehrein verloren haben, gar nicht erst einlassen.

 

Auch "die sonstigen Vertragsbestandteile" ist im Gesetzestext eindeutig und du wirst da nichts eigenes hineininterpretieren können.

 

Ob man gegebenenfalls eine zusätzliche TAE-Dose installieren müsste, um seinen Teil des Vertrages zu erfüllen, stelle ich schon alleine deshlab infrage, weil das Gesetz auch hier eindeutig ist. Es sagt nämlich, dass die Kosten auf keinen Fall höher sein dürften als die "Schaltung eines Neuanschlusses". Um eine neue TAE-Dose zu setzen, bedarf es mehr als die "Schaltung eines Neuanschlusses". Neuanschluss bedeutet hier nicht, dass der Teilnehmer ein neus Kabel ziehen muss, um an das Signal zu kommen. Bauliche Maßnahmen muss man nicht akzeptieren, zumal es sich hier ja auch um eine Mietwohnung handelt und man die Entscheidung gar nicht selbst zu treffen hat. Inwieweit man ein bereits vorhendenes Signal anzapfen kann und damit einen autarken, vom bereits vorhandenen unabhängigen Neuanschluss zu schaffen, vermag ich nicht zu beurteilen. Dazu fehlen mir die Kenntnisse. Ich würde aber einschätzen, dass das eher nicht funktioniert, zumal der Kunde keine Geschwindigkeitseinschränkungen oder Ähnliches hinnehmen muss.

 

Meiner Einschätzung nach stehen, was das angeht, die Chancen des Kunden sehr gut, aus dem alten Vertrag heraus zu kommen. Vodafone muss in den allermeisten Fällen auf Telekomleitungen zurückgreifen und die Kosten für die zusätzliche Arbeit vor Ort selbst tragen. Noch dazu müssten genügend freie Leitungen vorhanden sein.

 

Um diese Frage zuverlässig beantworten zu können, müsste der TE etwas über die Bandbreite, die am neuen Wohnort anliegt, sagen.

 

 

 

LTE 21600 Internet und Telefon

Vodafone Außenantenne

Easy Box 904


PLZ 53804

@Saxilus 

 

Auch der nächste Beitrag, den du zum Thema lieferst, ist einfach zu beantworten:

 

 

 

LTE 21600 Internet und Telefon

Vodafone Außenantenne

Easy Box 904


PLZ 53804

Nicht wer das Recht an den Haaren herbeizieht bekommt Recht @Saxilus  … drum ist @gloriii  auch mit dem eingangs von @Nesquik erteilten Hinweis zur Meldebescheinigung bereits bestens TKG konform beraten worden - und sollte diesem Tipp auch ohne Zögern längst nachgekommen sein. 

 
Wo ein Pochen auf Vertragsbedingungen realitätsfremd anmutet - auch das ist angeklungen - wird der Provider sicherlich Kulanz gewähren.
Danke an alle, die einer anders gearteten, starren Sichtweise fundiert widersprochen haben.

Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.
Saxilus
Digitalisierer
Digitalisierer

Was hier weiterhin unbeachtet und nicht berücksichtigt ist:

 

- Die Bereitstellungskosten bei einem Telekom-Neuanschluss betragen 69,95 €. (der zumutbarer Preis für die Schaltung am neuen Wohnort wäre mit einer solchen Summe noch  völlig legitim laut TKG). Inwieweit das die Kosten für eine weitere TAE-Dose am selben Kabel abdeckt und das Aufklemmen von 2 Drähten im Verteiler möglich macht, sei mal dahingestellt. Theoretisch spricht aber nix dagegen, das Ganze für den Preis von 69,95€ für den Kunden zu realisieren, wenn LTE nicht funktionieren sollte und damit einen ebenwürdigen Internetzugang zu liefern.

 

- Steht im LTE-Vertrage etwas von Outdoor, so kann sehr wohl vom Provider verlangt werden eine Außenantenne zu nutzen, um die vereinbarte Leistung im LTE-Vertrag auch zu bekommen. Auch dieser Punkt wurde bisher nicht weiter berücksichtigt und bei der Diskussion ignoriert. Ihr geht immer vom Idealfall aus, welcher hier noch gar nicht zweifelsfrei belegt wurde. Sollte nämlich einer der genannten Punkte erfüllt sein um den Vertrag weiter bestehen zu lassen, ist kein Recht auf SoKü gegeben. Punkt!

 

Ich gebe mich trotzdem geschlagen, da hier Rechtsexperten sitzen, die alle Einzelheiten der tatsächlichen Gegebenheiten und alle Vertragsvereinbarungen im bestehenden LTE-Vertrag komplett ohne Nachweis vorhersehen und nach ihren Ermessen bereits vorab zu deuten wissen.

 

 

 

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

Das ist eine Diskussionskultur, die du hier an den Tag legst @Saxilus ; zum Haare raufen.

 

Wenn der Threadersteller schreibt, am neuen Wohnort sei kein LTE vorhanden, sollen wir dann antworten:

 

"Wir können dir nicht helfen oder dir zu etwas raten. Zuerst musst du uns beweisen, dass deine Aussagen stimmen."

 

Sehr fragwürdig, was du da kontruierst, um den Anschein zu erwecken, du hättest den Durchblick.

 

Dann das nächste Dilemma:

 

" Inwieweit das die Kosten für eine weitere TAE-Dose am selben Kabel abdeckt und das Aufklemmen von 2 Drähten im Verteiler möglich macht, sei mal dahingestellt. Theoretisch spricht aber nix dagegen, das Ganze für den Preis von 69,95€ für den Kunden zu realisieren, wenn LTE nicht funktionieren sollte und damit einen ebenwürdigen Internetzugang zu liefern."

 

Eine weitere Dose am selben Kabel, einfach so? Bist du Techniker bei der Telekom und weißt dass das geht? Du kannst sogar die Kosten beziffern? Dann ist ja alles klar.

 

Warum hast du das nicht gleich gesagt. Dann hätten wir uns die ganze Diskussion doch sparen können.

 

Bis vor ein paar Tagen hast du noch gar nicht gewusst, dass es ein neues TKG gibt und auf eine uralte Rechtsprechung verwiesen und jetzt unterstellst du anderen Rechtsexpertentum.

 

Du solltest wirklich überlegen, was du schreibst, sonst reitest du dich immer weiter rein und nachher wirds dann auch irgendwann peinlich.

 

 

 

 

 

 

 

LTE 21600 Internet und Telefon

Vodafone Außenantenne

Easy Box 904


PLZ 53804

@Schnucki

Du hämmerst hier auf mir rum, ohne die tatsächlichen Gegebenheiten im Einzelfall zu sehen. Entweder willst du diese nicht erkennen, oder du verdrängst diese aus dem Grund, nur um Recht zu behalten.

 

Nur weil der TE behauptet es gäbe am neuen Wohnort kein LTE, nimmst du das gleich für bare Münze und machst dir nicht mal die Mühe da Näheres du erfragen.

 

1. Mit welcher Technik hat der TE die Messung für den LTE-Empfang überhaupt vollzogen? Ein LTE-fähiges Smartphone taugt zu so einer Messung nicht wirklich. Die Netzabdeckungskarte ist ein Anhaltspunkt, aber nicht rechtsverbindlich für so eine Annahme - LTE gibts da nicht! Aber das sagte ich bereits.

 

2. ist weiterhin nicht beantwortet ob im LTE-Vertrag etwas von Outdoor steht. Darauf bist Du wiederholt gar nicht eingegangen. Wahrscheinlich auf der Tatsache hin, dass er Kunde von Vodafone dann gesagt bekommen kann, er müsse das ganze mit einer Außenantenne betreiben um einen stabilen LTE-Empfang auch am neuen Wohnort zu bekommen. Aber das scheint ja in deiner vorgefertigten Meinung auf ein unumstößliches Recht der SoKü keinen Platz zu haben.

 

3. Sprach ich davon die Kosten für einen alternativen Festnetzanschluss in Höhe von 69,95€ beim Kunden zu berechnen, nicht aber von den dadurch tatsächlich entstehenden Kosten für die Installation und Inbetriebsetzung einer weiteren TAE-Dose am neuen Wohnort.

 

4. Man sollte vor der Aussage: "Man hat prinzipiell Anspruch auf SoKÜ bei Umzug" wenigsten sich mal die Mühe machen alle Gegebenheiten und Sachverhalte zu berücksichtigen und die möglichen Alternativen seitens des Providers mit in Betracht ziehen. Dies ist hier in keinster Weise von Dir geschehen. Solange es Vodafone möglich ist den laufenden Vertrag weiterhin fortzuführen und dies zu akzeptablen Kosten (einmalige 69,95€ für einen Neuanschluss an´s Festnetz z.B.) auch entsprechend zu ermöglichen, solange wird man auch aus dem Vertrag nicht entlassen werden müssen. TKG hin oder her. Abgesehen davon steht in jedem LTE-Vertrag BIS ZU ....MBit/s. Auf welche zu liefernde Geschwindigkeit da überhaupt gepocht werden kann, wäre auch mal sehr interessant, um ein Recht auf die SoKü überhaupt durchzudrücken, wenn am neuen Wohnort mit Außenantenne vielleicht doch 3 MBit/s lieferbar sind. In vielen anderen Beiträgen hier im Forum wird nämlich genau der Fakt der tatsächlichen Geschwindigkeit gegenüber der Vertragsangaben eben NICHT als Recht auf SoKü kommuniziert.

 

MfG

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

Ich wollte eigentlich nicht mehr auf deine Beiträge eingehen, weil mir das nicht sinnvoll erscheint.

 

Du schaffst es aber jedes Mal aufs Neue falsche Behauptungen aufzustellen, Zusammenhänge nicht zu erkennen und nicht zuletzt den Sinn eines Forums falsch zu interpretieren.

 

Der TE hat in seinem ersten Beitrag berichtet, am neuen Wohnort sei kein LTE vorhanden. Ob er es selbst gemessen hat, gegebenenfalls wie, oder ob diese Auskunft sogar von Vodafone kommt, bleibt unerwähnt. Unsere Aufgabe ist es nicht, diese Aussage zu hinterfragen, wenn jemand um Hilfe und Einschätzung der Sachlage bittet. Wenn man als User nur noch das hier reinschreiben kann, was vorher in irgendeiner Weise bewiesen wurde, dann kann man dieses Forum und viele andere gleich schließen, denn dann wirds lustig und endet dann möglicherweise mit der Frage: bist du überhaupt umgezogen, oder hast du dies wirklich vor oder belügst du uns?

 

Du spielst hier den Forumskritiker, der alles hinterfragt, aber den braucht es nicht. Dem TE ging es um eine Einschätzung der Sachlage und nicht darum, seine Schilderungen zu hinterfragen. Im Übrigen hat hier im Verlaufe des Threads lediglich ein User behauptet, eine Sonderkündigung sei in jedem Fall möglich. Ich war das nicht, also hör bitte auf das ständig zu behaupten.

 

Dann zum Thema Outdoor: Du warst es, der die These aufgestellt hat, der Kunde müsse eine "zusätzliche" Außenantenne in Kauf nehmen, wenn diese vonnöten sei. Ich habe lediglich entgegnet, dass diese Einschätzung laut TKG falsch ist. Auf Outdoorempfang bin ich deshalb nicht weiter eingegangen, weil dies gar nicht zur Debatte steht, denn der TE schreibt, am neuen Wohnort sei kein LTE vorhanden. Das mit dem Outdoor ist deine Konstruktion. Alle anderen haben das aus den bereits genannten Gründen (Wahrheitsvermutung der Aussagen des TE) nicht weiter thematisiert.

 

Dann abschließend noch mal zur Bandbreite, die übrigens in jedem Vertrag als "bis zu" ausgewiesen wird und nicht nur bei LTE. Wenn im Vertrag des Kunden steht, man stellt ihm eine Bandbreite von bis 21600 Kbits zur Verfügung, kann der Kunde außerordentlich kündigen, wenn diese Bandbreite am neuen Wohnort nicht möglich ist. Sind am neuen Wohnort lediglich  bis zu 7200 möglich, muss das der Kunde nicht hinnehmen. Das ist die Aussage, gestützt durch das neue TKG.

 

Da steht übrigens auch etwas von der tatsächlichen Bandbreite drin, die beim Kunde ankommen muss, wenn diese vertraglich vereinbart wurde. Muss man nur mal durchlesen. Aber Gesetzestexte scheinen nicht so dein Ding zu sein. Bis vor ein paar Tagen hast du Aussagen nach dem neuen TKG ja noch als Quatsch abgewiesen und nach höchstrichterlichen Urteilen verlangt. Das neue Gesetz, das seit Mai 2012 gilt, war dir gar nicht bekannt.

 

Und das ist auch der Grund für die Verwirrung, die du hier gestiftet hast. Hier noch weiter zu diskutieren, bringt deshalb aus meiner Sicht nichts.

LTE 21600 Internet und Telefon

Vodafone Außenantenne

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PLZ 53804
Zwei Seiten sinnloses Diskutieren, obwohl man das nach TKG46 ganz einfach beantworten kann:


Steht am neuen Wohnort exakt das selbe zur Verfügung, wie am alten, muss man es mitnehmen.
Steht es geringer oder gar nicht oder nur durch Aufwand (Eine zusätzliche Außenantenne ist Aufwand und nicht exakt das selbe wie am alten Wohnort!), hat man 3 Monate Kündigungsfrist ab Kündigungsdatum.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet. 



Ich wollte mit meiner Betrachtung nur klar machen, dass der Provider nicht immer das so akzeptierten muss, wenn ihm eine Kündigung wegen eines Umzuges auf den Tisch flattert. Auch der Anbieter hat das Recht die vereinbarte Leistung anderweilig zu liefen. (eben über Festnetz oder Kabelnetz. Dies ist NICHT durch die neue Gesetzesformulierung ausgeschlossen worden!!)

Dazu gibts ja genügend Texte im Netz, dass es schwer ist eine SoKü durchzusetzen, vorallem wenn diverse Dinge dabei nicht beachtet werden.

 

Nur soviel:

 

http://www.frag-einen-anwalt.de/Umzug,-DSL-Kuendigung-nach-46-%288%29-TKG-wegen-reduzierter-Bandbrei...

 

Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland weiterhin zwei verschiedene paar Schuhe.

Aber von mir aus könnt ihr weiterhin mit einer schlechten Kundenberatung hier versuchen Punkte sammeln. Der Kunde wird es euch mit Sicherheit später danken, wenn er am Ende doch nicht aus dem Vertrag gelassen wurde, weil aus irgendwelchen Gründen dies nicht durchzusetzen war, und diese Gründe vorher hier nicht näher beleuchtet wurden. Das hat nichts mit einem Forenkritiker zu tun, sondern eher etwas mit Vorsicht und bedachten Umgang, da es um Vertragsrechte und Pflichten für beide Seiten geht.

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team


@Saxilus schrieb:

Ich wollte mit meiner Betrachtung nur klar machen, dass der Provider nicht immer das so akzeptierten muss, wenn ihm eine Kündigung wegen eines Umzuges auf den Tisch flattert. Auch der Anbieter hat das Recht die vereinbarte Leistung anderweilig zu liefen. (eben über Festnetz oder Kabelnetz. Dies ist NICHT durch die neue Gesetzesformulierung ausgeschlossen worden!!)


 

Klar ist das im Gesetz nicht formuliert. Jedoch kann doch nicht auf einmal ein rotes Auto bekommen, wenn man doch ein blaues Auto bestellt hat.

 

Immerhin weicht das Produkt gänzlich ab.

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