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Lösung

Sonderkündigung??
gloriii
Forum-Checker
Forum-Checker

Hallo,

 

ich habe folgendes Problem...

Ich habe einen LTE ZuHause Internetvertrag seit nunmehr 2 Jahren.. habe ihn leider grade verlängert vor 2 oder 3 Monaten... Ich muss dazu sagen das icvh bis jetzt mehr als zufrieden war...

Nun ziehe ich aber zu meinem Lebenspartner der schon paar Jahre über einen anderen Anbieter DSL bezieht ...

Ich hätte den Router auch mit in die Wohnung genommen.. nur leider liegt dort kein LTE an... Hat jemand Erfahrung wie es nun mit dem Sonderkündigungsrecht aussieht???

 

Vielen dank schonmal...

 

LG gloriii

50 Antworten 50

 

 

@Saxilus 

Du solltest dich bezüglich des Sonderkündigungsrechtes bei Wohnortwechsel noch mal auf den neusten Stand bringen. Seit Mai 2012 hat man lt. neuem Telekommunikationsgesetz ein Recht auf Sonderkündigung, wenn man den Wohnort wechselt und der Provider am neuen Wohnort die zuvor vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, auch dann, wenn diese nur noch teilweise erbracht werden kann, z.B mit einer geringeren DSL-Geschwindigkeit. Die Frist beträgt dann drei Monate.

 

Lies dich da noch mal ein, bevor du hier Unwahrheiten verbreitest.

 

Es mag sein, dass es noch keine diesbezüglichen Urteile gibt. Das könnte daran liegen, dass die Telekommunikationsunternehmen sich an das neue Gesetz halten. Ich bin ehrlich gesagt auch jetzt zu faul danach zu suchen.

 

Du kannst das aber bei Wiki nachlesen unter Änderungen zum Verbraucherschutz und hier ziemlich am Ende.

 

Rechtliche Grundlage für meine Aussage ist das TKG §46 Absatz 8:

"Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."

 

LTE 21600 Internet und Telefon

Vodafone Außenantenne

Easy Box 904


PLZ 53804

Inwieweit ein vorhandener und bereits belegter Anschluss durch einen anderen Anbieter ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht einräumt, bleibt im Gesetz unerwähnt. Von daher sollte man in genau diesem Sachverhalt mit einer eindeutigen Aussage wie: "Ja, man hat prinzipiell ein Anrecht auf Sonderkündigung..." vorsichtig sein.

 

 

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

Dann macht der Lebenspartner ihr einen Untermietvertrag mit der Einschränkung, dass kein eigener TAE Anschluss zur Schaltung zur Verfügung steht... Und das Thema ist vom Tisch.

 

Als Mieter bzw. Untermieter hat man keinen Rechtsanspruch auf eine TAE-Dose... Außer sie wird im Mietvertrag garantiert. 

 

Und wenn es nach Untermietvertrag keine eigene TAE Dose für den Mieter gibt, kann Vodafone sich auch nicht darauf berufen. 

 

Man kann sich die Dinge schwer machen... Ewig streiten und ggf. klagen... oder man macht es sich eben einfach 😉

Mag alles sein, wie du das hier schilderst @Escorpio , hilft dem Threadersteller aber kein bisschen, denn für den Empfang von LTE braucht man nun mal keine TAE Dose. Smiley (zwinkernd)

LTE 21600 Internet und Telefon

Vodafone Außenantenne

Easy Box 904


PLZ 53804

@Schnucki 

 

Das mit der TAE Dose habe nicht ich in den Raum geworfen. Ich habe lediglich darauf geantwortet. 

 

Hier wurde bereits über eine Alternative Erbringung der Leistung z.b. über Vodafone DSL geschrieben.

 

Einfach mal den Verlauf des Beitrages durchlesen 😉


@Escorpio schrieb:

@Schnucki 

 

Das mit der TAE Dose habe nicht ich in den Raum geworfen. Ich habe lediglich darauf geantwortet. 

 

Hier wurde bereits über eine Alternative Erbringung der Leistung z.b. über Vodafone DSL geschrieben.

 

Einfach mal den Verlauf des Beitrages durchlesen 😉


Genau - einfach mal den Beitrag durchlesen - denn dieser wurde in dem Unterforum LTE Tarife und Vertrag gepostet und handelt ebenso von dem Thema. Daher gebe ich @Schnucki da schon vollkommen recht, dass du das Thema weit verfehlt hast. Ebenso kann ich in dem gesamten Beitrag nichts von einer TAE lesen - da hast du dich wohl vertan.

 

Fernab davon hat jeder laut TKG das Recht auf eine TAE - wird nur nicht so im Gesetz betitelt, sondern eher "Der Vermieter ist dazu verpflichtet Zugang zu einem Telekommunikationsanschluss zu gewähren"

 

 

 

 

We are here to help.
Saxilus
Digitalisierer
Digitalisierer

@gloriii schrieb:

Hallo,

 

ich habe folgendes Problem...

Ich habe einen LTE ZuHause Internetvertrag seit nunmehr 2 Jahren.. habe ihn leider grade verlängert vor 2 oder 3 Monaten... Ich muss dazu sagen das icvh bis jetzt mehr als zufrieden war...

Nun ziehe ich aber zu meinem Lebenspartner der schon paar Jahre über einen anderen Anbieter DSL bezieht ...

Ich hätte den Router auch mit in die Wohnung genommen.. nur leider liegt dort kein LTE an... Hat jemand Erfahrung wie es nun mit dem Sonderkündigungsrecht aussieht???

 

Vielen dank schonmal...

 

LG gloriii


Ich versuche das ganze nochmals etwas zu sortieren:

 

gloriii hat LTE derzeit am alten Wohnort und einen Wohnungswechsel vor. Am neuen Wohnort ist laut Verfügbarkeitskarte oder Selbsttest (bleibt ja noch offen??) kein LTE vorhanden. Was allerdings seitens Vodafone ja nicht bestätigt ist.

Nüchtern betrachtet hat Vodafone nun mehrere Möglichkeiten:

 

gloriii hat LTE am neuen Standort zu nutzen, notfalls mit einer zusätzlichen Außenantenne. Die Abdeckung mit LTE kann nämlich damit durchaus schon vorhanden sein. Die Kosten für eine zusätzliche Antenne müsste gloriii sogar selbst tragen.

 

Wenn LTE definitiv nicht vorhanden ist und alternativ DSL oder gar VDSL zur Verfügung steht, wäre ein Wechsel auf die Festnetzanbindung denkbar. Inwieweit allerdings eine nicht vorhandene TAE-Dose oder ein bereits durch einen Fremdanbieter belegter TAE-Anschluss prinzipiell ein Sonderkündigungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz zulässt, ist nicht so klar geregelt. Dem Kunden ist durchaus zuzumuten die Kosten für einen Neuanschluß am neuen Wohnort zu tragen und eine zweite TAE-Dose dort durch die Telekom installieren zu lassen. Von daher bleibe ich bei der Meinung, dass durch die gegebenen Umstände nicht zwingend ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden muss. Kulanterweise würde ich als Anbieter die Anschlusskosten für die zweite TAE-Dose dem Kunden erlassen. Mehr aber auch nicht.

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

@Saxilus 

 

Tut mir Leid, aber ich muss schon wieder widersprechen.

 

Wenn laut Verfügbarkeitsangabe kein LTE am neuen Wohnort vorhanden ist, oder sich lediglich durch eine zusätzliche Antenne realisieren ließe, braucht sich der Kunde nicht darauf einzulassen, denn es sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen maßgebend. Wenn also kein LTE-Outdoor vereinbart wurde, muss der Kunde dies auch am neuen Wohnort nicht akzeptieren. Er bräuchte das noch nicht mal, wenn die Bandbreite geringer ausfallen würde. Das neue TKG sagt hier eindeutig, dass auch die "sonstigen vertraglichen Bestandteile zu erbringen sind."

 

Unter sonstige vertragliche Bestandteile fallen auch Empfangsart und Bandbreite. Smiley (zwinkernd)

 

Wörtlich heißt es im Gesetz: "Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird."

 

Kann der Anbieter nicht, ist der Kunde, wie wir wissen, zu einer Sonderkündigung im Sinne des TKG mit einer Frist von drei Monaten berechtigt.

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Saxilus
Digitalisierer
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Hallo Schnucki, da weder dir noch mir bekannt ist was konkret am neuen Wohnort genau alles verfügbar ist, die im Internet zugängliche LTE-Netzabdeckungskarte keine rechtsverbindliche Aussage der tatsächlichen Gegebenheiten widerspiegelt, bleibt wohl genügend Zweifel daran, ein Sonderkündigungsrecht einräumen zu müssen.

Da du anscheinend in deiner Glaskugel sehen kannst, dass auch kein DSL- Anschluss dort geschalten werden könnte, wirst wohl recht haben. Ich für meinen Teil zweifle weiterhin, dass trotz eines vorhandener Festnetzanschlusses nur allein deshalb ein Sonderkündigungsrecht zusteht, weil dieser bereits durch einen anderen Anbieter belegt ist.
In diesem Sinne kann man die Diskussion solang fortführen bis jemand ein vergleichbares Urteil hier als Link postet.

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

Saxilus
Digitalisierer
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Im Umkehrschluss würde dies ja bedeuten, dass ich mir vor der Kündigung meines bestehenden Vertrages an einen vorhanden Anschluss in der neuen Wohnung einfach vorab einen anderen Anbieter wähle und ich somit aus einem teuerem Bestandsvertrag rauskomme, da dadurch die Aufrechterhaltung des bestehenden Vertrages vereitelt ist. Ich mags nicht so recht glauben.

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team