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Sonderkündigung??
gloriii
Forum-Checker
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Hallo,

 

ich habe folgendes Problem...

Ich habe einen LTE ZuHause Internetvertrag seit nunmehr 2 Jahren.. habe ihn leider grade verlängert vor 2 oder 3 Monaten... Ich muss dazu sagen das icvh bis jetzt mehr als zufrieden war...

Nun ziehe ich aber zu meinem Lebenspartner der schon paar Jahre über einen anderen Anbieter DSL bezieht ...

Ich hätte den Router auch mit in die Wohnung genommen.. nur leider liegt dort kein LTE an... Hat jemand Erfahrung wie es nun mit dem Sonderkündigungsrecht aussieht???

 

Vielen dank schonmal...

 

LG gloriii

50 Antworten 50
Nesquik
Royal-Techie
Royal-Techie
Meldebescheinigung der neuen Adresse an Vodafone schicken. Dann wird man aus Kulanz Sokü gewähren.
We are here to help.

@Nesquik schrieb:
Meldebescheinigung der neuen Adresse an Vodafone schicken. Dann wird man aus Kulanz Sokü gewähren.

Und so ganz kulant eine Ausgleichszahlung fordern...

"Erinnerungen können mir niemals gerecht werden."
Das wäre dann aber keine Kulanz, sondern der Normalfall @Black_Sky
We are here to help.

Und was spricht jetzt dagegen den "Normalfall" hier anzuwenden?

Vodafone hat keinerlei Grund hier kulant zu sein, denn der Umzug ist eine freie Entscheidung des Vertragsnehmers. Selbst eine Option einen Kunden bei Aufgabe des LTE-Vertrages an DSL oder Kabel-Deutschland zu binden, scheint ja schon aussichtslos. Von daher wird wohl die Ausgleichzahlung für Vodafone die einzig richtige und nachvollziehbare Entscheidung sein. Der Kunde hatte ja die Möglichkeit zeitnah den Vertrag fristgerecht zu kündigen. Nach meinen Ermessen würde ich sagen: Pech gehabt und noch das weitere Jahr zahlen.

 

 

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

D.h. Saxilus hat in seinem Vertrag unterschrieben, das er als Kunde sich dazu verpflichtet, zum Erhalt einer DSL/LTE-Leistung nie oder nur so den Wohnort zu wechseln, dass die Leistung bestehen bleiben kann....also ist er im dümmsten Fall dazu verdammt, nie und niemals den Wohnort wechseln zu dürfen, wenn VF dort nicht schalten kann.


Ob du umziehst, wann du umziehst, ob das berufliche oder Private Gründe sind...ist völlig irrelevant. Das steht dir als Person hier in Deutschland jederzeit zu.

Und auch ob der Vertrag schon 8 Monate läuft oder vor 2 Monaten verlängert wurde, der Vertragszustand ist doch immer der selber: derzeit laufender Vertrag

Wenn du umziehst (und das steht dir absolut frei, in jeder Hinsicht) und der Anbieter kann am neuen Wohnort seine Leistung nicht mehr erbringen, greift an sich das SoKüRecht.

Was VF theoretisch machen könnte, wäre eine zusätzliche TAE-Dose mit einer weiteren TAL an die Wand zu dübeln. Damit würde man die Leistung weiter aufrecht erhalten können, ist aber Praxisfremd.

 

Hier wird doch das Thema "Kulanz oder Ausgleichszahlung" komplett damit gekoppelt, aus welchen persönlichen Gründen der Kunde umzieht...das geht den Anbieter aber genau mal Null an wann, wie und wohin.

 

Weil nach genannter Aussage hast du ja auch "Pech" gehabt, wenn du gerade deinen Vertrag verlängert hast, 2 Monate später tut sich eine berufliche neue Chance auf und du ziehst 5 Monate später um.

Da VF da leider am neuen Wohnort nicht Schalten kann, zahlst du trotzdem weiter...was fällt dir auch ein, umzuziehen 😉 

Wenn Vodafone am neuen Wohnort nicht die vorher vereinbarte Bandbreite zur Verfügung stellen kann, werden sie einen sicherlich vorher aus dem Vertrag raus lassen. Ohne Ausgleichszahlung. Oder auch wenn an der neuen Adresse bereits ein Vodafone-Vertrag vorhanden ist. Auch da wird man sich sicherlich kulant zeigen.
Wenn aber an der neuen Adresse geschaltet werden kann, ist es ja möglich seinen mal unterschriebenen Vertrag von der Mindestlaufzeit her zu erfüllen. Warum sollte Vodafone einen Verlust machen, weil an der neuen Adresse bereits ein anderer Anbieter geschaltet hat?

Eine Ausgleichszahlung wäre aber in jedem Fall gerechtfertigt.
Man hat nun mal einen Vertrag unterschrieben und an diesen hat man sich zu halten. Kann man es nicht - warum auch immer - hat man halt ganz dezent Pech gehabt. Es gibt nicht aus Jux und Tollerei diese tolle Mindestvertragslaufzeit.

"Erinnerungen können mir niemals gerecht werden."

Nach dem derzeit gültigen Telekommunikationsgesetz hast du ein SoKüR wenn die vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz nicht erbracht werden kann. Ob da schon ein DSLer hängt, kein LTE vorhanden ist oder wie auch immer...erstmal egal = Leistung kann nicht erbracht werden und der Vetrag seitens des Providers nicht erfüllt werden.

 

Das kann der Anbieter (hier VF) nur dann aushebeln, wenn er (wie von dir genannt) Schalten kann oder will (zweite TAL mit neuer Dose). Das ganze darf aber nicht teurer wie ein Neuanschluss sein....und deshalb wird das meines Wissens nach auch so nicht durchgeführt.

 

Aber vorher war der BGH genau deiner Meinung. Der war der Ansicht, dass der Umzug doch gerade der Auslöser ist und der Kunde "selber Schuld" wäre...das wurde aber durch das Telekommunikationsgesetzt anschließend wieder "freundlicher dem Kunden gegenüber" gestaltet.

 

 

 

Ok, dass verstehe ich soweit. Kannst Du mir da irgendwelche Beweise für posten? Ich wäre dankbar.

Dieses "freundlicher dem Kunden gegenüber" lässt sich doch sehr weit ziehen. Irgendwann muss ich meinem Anbieter gar kein Geld mehr zahlen für die Leistung. Alles andere wäre ja nicht kundenfreundlich. Vom Service ganz zu schweigen. Smiley (gleichgültig)

"Erinnerungen können mir niemals gerecht werden."

@manudrescher schrieb:

D.h. Saxilus hat in seinem Vertrag unterschrieben, das er als Kunde sich dazu verpflichtet, zum Erhalt einer DSL/LTE-Leistung nie oder nur so den Wohnort zu wechseln, dass die Leistung bestehen bleiben kann....also ist er im dümmsten Fall dazu verdammt, nie und niemals den Wohnort wechseln zu dürfen, wenn VF dort nicht schalten kann.

 


So ein Quatsch. Das habe ich so nie gesagt oder gemeint. Ein Umzug befreit nur nicht von der Leistungserbringung eines Vertrages. Das gilt für beide Seiten. Das heisst ich habe auch nach einem Umzug meine Geldleistung zu erbringen. Ob oder aus welchen persönlichen Gründen (Wohnungswechsel) ich die gelieferte Leistung nicht in Anspruch nehme oder nehmen kann, spielt  an dem Punkt (noch) gar keine Rolle.

 


@manudrescher schrieb:

Ob du umziehst, wann du umziehst, ob das berufliche oder Private Gründe sind...ist völlig irrelevant. Das steht dir als Person hier in Deutschland jederzeit zu.


Richtig. Nur ein Umzug befreit keinen von seinen Vertragspflichten.

 


@manudrescher schrieb:

Wenn du umziehst (und das steht dir absolut frei, in jeder Hinsicht) und der Anbieter kann am neuen Wohnort seine Leistung nicht mehr erbringen, greift an sich das SoKüRecht.


Genau da bist du auf dem Holzweg. Ein Umzug rechtfertigt kein Sonderkündigungsrecht, da die Ursache der Nichterbringbarkeit nicht dem Diensteanbieter zur Last gelegt werden kann. Wenn du anderweilig lautende Gerichtsurteile vorlegen kannst, wäre wahrscheinlich nicht nur ich sehr dankbar.

Es wäre ja schlicht ein Freibrief um aus jeden unangenehmen Vertrag zu kommen, wenn man mal kurzfristig seinen Hauptwohnsitz so verlagert, dass eine Leistungserbringung dem Vertragspartner unmöglich gemacht wird.

Gegenteilige Urteile kannst hier gern posten.

 


@manudrescher schrieb:

Was VF theoretisch machen könnte, wäre eine zusätzliche TAE-Dose mit einer weiteren TAL an die Wand zu dübeln. Damit würde man die Leistung weiter aufrecht erhalten können, ist aber Praxisfremd.


Ob das nun praxisfremd ist oder nicht ist in dem Falle total irrelevant.

Rein rechtlich wäre dem Anbieter eine Lieferung am neuen Wohnort durchaus möglich (alternativ DSL), was aber anscheinend vom Vertragsnehmer gar nicht gewünscht ist - oder besser gesagt, durch einen bereits vorhandenen Anschluss durch einen anderen Anbieter belegt ist, und somit wird eine Erbringung der vereinbarten Leistung gegenüber VF erschwert oder gar vereitelt wird.

Hier sind dem Anbieter Hindernisse seitens des Vertragspartners in den Weg gelegt, welche VF ja nicht zu verantworten hat. Von daher ist ein Recht auf Kündigung aus wichtigen Grund schwer durchsetzbar. Aber auch dahingehend kannst mich durch Beweislinks gern eines Besseren belehren - sofern man dazu eine Urteil findet.

 


@manudrescher schrieb:

Hier wird doch das Thema "Kulanz oder Ausgleichszahlung" komplett damit gekoppelt, aus welchen persönlichen Gründen der Kunde umzieht...das geht den Anbieter aber genau mal Null an wann, wie und wohin.


Auch wieder falsch interpretiert:

Die Gründe für den Umzug interessieren VF nicht wirklich, das stimmt. Die neue Anschrift geht den Anbieter aber sehr wohl etwas an. In den AGB (welche ja Bestandteil des geschlossenen Vertrages sind) hat der Kunde dies auch mit unterzeichnet, dass Adressänderungen und Änderungen der Bankdaten dem Anbieter entsprechend mitzuteilen sind!

 

siehe HIER. Darin  steht (Auszug aus den AGB von Vodafone):

 

6.Pflichten und Haftung des Kunden
6.1Der Kunde informiert Vodafone unverzüglich über jede Änderung seiner
bei Vodafone hinterlegten Daten.

 

 

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team