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am 18.08.2015 19:13 - zuletzt bearbeitet am 19.08.2015 16:12 von HeikeF
Ich habe vor 1,5 Jahren ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt bekommen welches aufgrund massiver probleme in der Verbindung mit LTE eingeräumt wurde. Gilt dieses Kündigungsrecht auch nach verlängerung des Vertrages? Konkret:
Ich hatte damals immer Signalausfälle bzw musste meine Box einmal am Tag neu starten Das war richtig nervig! teilweise bekam ich auf dem Handy ne nachricht warum ich auf Festnetz nicht erreichbar wäre! Alles durch das super LTE!!
Genau die Probleme habe ich jetzt wieder! Teilweise bekommen die Anrufer besetztzeichen, manchmal heißt es der Teilnehmer ist nicht zu erreichen und ab und zu klingelt es durch ohne das ich zuhause je was davon mit bekomme! Wenn dann mal ein Gespräch zustande kommt dann ist die Verbindung so miserabel das man garnicht Sprechen kann! der andere hört mich nicht oder ich höre ihn nicht! Egal ob ich vom Mibilteil 1 oder 2 oder der Feststation telefoniere!
Kann ich mein SKR trotzdem noch durchsetzten auch wenn zwischenzeitlich der Vertrag erneuert wurde oder muß ich jetzt wieder 3 monate jeden Tag bei der Hotline anrufen und hoffen das die nach nem Monat gnädigerweise ein SKR aussprechen?
Edit: Betreff um Produkt ergänzt. Bitte den Betreff aussagekräftig gestalten.
am 18.08.2015 20:29 - zuletzt bearbeitet am 19.08.2015 16:13 von HeikeF
Du hast doch mit der VVL das SKR abgelehnt.
am 19.08.2015 14:52 - zuletzt bearbeitet am 19.08.2015 16:13 von HeikeF
Ok, das war mir fast klar! Also darf ich jetzt wieder Monate lang jeden Tag bei der Hotline anrufen und melden das das Telefon eine zumutung ist weil es Verbindungsabbrüche und knacken in der Leitung hat! Der andere Teilnehmer mich nicht hört oder ich von anderen Teilnehmern erst überhaupt nicht erreicht werde?
Na klasse! Freue mich jetzt schon auf den "Kampf" am Telefon und den **piep**storm!! Weil das kann nicht im Sinne der Firmenpolitik sein das Kunden immer wieder schlechte leistungen bekommen! Damals hats am ausbau des Netzes gelegen das ich ständig Verbindungsabbrüche hatte und an was liegt es nun?
Ach nur mal so zur Info, an der Hardware kanns kaum liegen! Festnetztelefon per Kabel an FritzBox und DECT Telefone per DECT ohne zwischenstation! Über die FritzAPP hab ich im übrigen das selbe Ergebnis!
Dürfte klar sein das ich meinen Bekannten das LTE von Vodafone kaum empfehlen kann!
Werd dann mal den ersten Anruf bei der Serviceline machen!
Wär halt schön wenn man sich das geplänkel über Monate sparen könnte!
21.08.2015 17:32 - bearbeitet 21.08.2015 17:48
UPDATE:
Ich habe mich per Chat am 19.08. bei Vodafone gemeldet und mein Problem mit dem Telefon geschildert (Geswprächsabbrüche, der andere kann mich nicht hören, ich kann den anderen nicht hören, es klingelt nicht wenn jemand anruft,...) da wurde mir gesagt "IN EINER HALBEN STD TUFT MICH EIN TECHNIKER ZURÜCK" auf diesen Anruf warte ich jetzt immernoch! noch jemand fragen zum Service??
es läuft wie ich schon gesagt habe! ich muß jeden Tag da anrufen oder chatten und das Problem wird trotzdem nicht aus der Welt geschafft! Das ist schlicht weg ZUM KOT...!
DAS ist nicht das was ich bestellt habe bzw. was ich bezahle! Wenn ich mein Telefon nicht einwandfrei benutzen kann so ist das eine Einschränkung! UND Vodafone kommt dem Vertraglichen Verpflichtungen nicht nach!
nextes Update: jetzt hat keine 2 min nachdem ich den Chat beendet hatte das Telefon geklingelt!
bin ja mal gespannt was da jetzt raus kommt!
am 04.09.2015 11:15
am 04.09.2015 11:22
Dann nutze deine rechtlichen Möglichkeiten. Das Forum ist dazu nicht geeignet. Wenn für mich eine Situation untragbar ist, dann prüfe ich, ob eine Kündigung aus wichtigem Grund ( § 314 BGB) in Frage kommt. Nach der Prüfung setze ich dann eine angemesse Frist zu Fehlerbeseitigung, anschließend kündige ich fristlos.
Falls dir das alles nicht liegt, lass dich anwaltlich beraten.
am 05.09.2015 20:50
@Bielo schrieb:Dann nutze deine rechtlichen Möglichkeiten. Das Forum ist dazu nicht geeignet. Wenn für mich eine Situation untragbar ist, dann prüfe ich, ob eine Kündigung aus wichtigem Grund ( § 314 BGB) in Frage kommt. Nach der Prüfung setze ich dann eine angemesse Frist zu Fehlerbeseitigung, anschließend kündige ich fristlos.
Falls dir das alles nicht liegt, lass dich anwaltlich beraten.
Das reicht doch schon, mehr wird ein Anwalt in erster Instanz auch nicht machen.