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Rechtsanspruch bei Ausfall AUA Vodafone
Hfre
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Karlsruhe - Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, verkündete der BGH am Donnerstag.

 

Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt. Das gleiche gelte für den Telefonanschluss.
38 Antworten 38

@Keitel0815: Vodafone setzt dieses Gerichtsurteil bereits um. Was ist also das Problem?

Es sollte zunächst zwischen einem Ausfall des Internets und dem Ausfall des Telefons unterschieden werden. Hier gibt es gravierende Unterschiede, da z.B. der Ausfall des Telefons weitaus größere "Schäden" zur Folge haben kann. Der Ausfall eines Telefonanschlusses kann dem Anbieter versicherungstechnisch sehr, sehr teuer kommen. Immer vorausgesetzt, dass der Grund des Ausfalls keine höhere Gewalt war und der Nutzer seine Rechnung bezahlt hat.

 

Eine nicht funktionierende Telefonverbindung kann bei Folgeschäden in berechtigten Notfällen zu nicht unerheblichen Regressansprüchen führen. Fällt hingegen das Internet aus, ist dies bei eventuellen Schadensansprüchen nicht relevant (verpasste EBAY-Aktion z.B.).

 

Da bei VF LTE Zuhause (inkl.Telefonie) oftmals Probleme mit der Telefonie auftreten, bewegt sich VF auf sehr dünnem Eis... so richtig scheint das denen wohl gar nicht bewußt zu sein

 

warten wir die zeit ab.was aus dem "viel wind um nichts " noch wird.denn bei ja so vielen tausend kunden werden nicht alle die füße still halten.

Also was mir nicht so gefällt das einige hier dieses Urteil als Freibrief zum verklagen der Provider sehen. So ist es ja nun nicht. Der Kläger hat so wie ich das sehe ein paar Euro für den Ausfall des Anschlusses erhalten musste aber auch den Streitwert des Verfahren tragen. Aber trotzdem ist dieses Urteil meiner Meinung nach ein sehr wichtiges Urteil. Es wird vom Gericht folgendes festgehalten: "Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht.". Mit diesem Urteil fehlt jetzt zum Beispiel Netzsperren wie es die Film/Musikindustrie gerne sehen würde die Grundlage, da das Gericht der Auffassung ist das ein nicht vorhandener Netzzugang ein weitreichender Eingriff in das Leben der Nutzer ist. Also aus dieser Sicht ist das Urteil wirklich wichtig. Grüße
  1. Wo genau unterscheidet sich die nun vom BGH vorgegebene Verfahrensweise von der bereits seit Jahren durch Vodafone umgesetzten und sogar in den AGB verankerten?
  2. Welchen Vorteil haben Vodafone-Kunden in Summe jetzt von diesem Urteil, den sie vorher nicht auch schon mehrheitlich hatten?
  3. Warum ist es "AUA Vodafone", wenn anscheinend 1und1 ja hier so kundenunfreundlich war und keine entsprechende Regelung hatte?
  4. Welche Schadenersatzhöhe über die (anteilige) monatliche Grundgebühr hinaus wurde denn festgesetzt (sofern bereits eine verbindliche Höhe festgesetzt wurde, was ich bisher nirgends nachlesen konnte?

 

Mal schauen, ob es darauf bereits Antworten gibt.  Und nein, sandhäufchen, das ist weder Schönreden noch Flamen, das sind konkrete Fragen zu dem Sachverhalt, die auch für andere Kunden als nur für mich interessant sein könnten.

 

 

Sie hingegen dürfen gern weiter davon träumen, als kleiner Haufen mal Teil einer richtig großen Sache zu sein.  Und sei es nur ein imaginärer Sh*tstorm hier im Forum.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

@ritter

ich weiß ja nicht ob das öffentliche beleidigen von kunden im interesse von deinem arbeitgeber ist.

naja ist halt kundenfreundlichkeitSmiley (überglücklich)

Erstens sehe ich beim besten Willen keine Beleidigung und zweitens sind Sie mit überaus großer Wahrscheinlichkeit kein Kunde meines Arbeitgebers...von daher:

Megafail. Einmal mehr.


Und wie wäre es, auf meine Fragen zu antworten, statt schon wieder unsubstantiiert und hilf-los provozieren zu wollen?

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


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@sandhaufen39 und Der Ritter hier nochmals der Hinweis auf die Forenregeln

 

Gruß,

Susan

(Moderatorin)

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!
@ Ritter: Warum bist du eigentlich zu jedem Thread hier grundsätzlich negativ eingestellt und stellst die Leute die hier schreiben auf ein Niveau was hier keiner verdient hat??! Ich mein, Keiner will hier irgendwem was böses und wenn Sandhaufen die Nachricht des Gerichtes hier rein stellt dann muss man nicht gleich meinen das ist alles so überzogen, die wissen nicht was sie machen, VF machts viel besser.. .Sie tun es eben nicht. Es gibt nicht viel von deiner Gattung hier. Aber wie gesagt, es ist mittlerweile aufgefallen dass du jedem die totale Unfähigkeit unterstellst. Das ist nicht Sinn und zweck der Sache...

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team