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Rechtsanspruch bei Ausfall AUA Vodafone
Hfre
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Karlsruhe - Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, verkündete der BGH am Donnerstag.

 

Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt. Das gleiche gelte für den Telefonanschluss.
38 Antworten 38
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie
Aha. Doktorand an/Doktortitel von der Uni Bayreuth oder warum wird nicht mal ein einziger Link zu der Information beigefügt?

Und warum "AUA Vodafone"? Wurde konkret Vodafone verurteilt?

Und auf welcher Schadenshöhe wird denn der Ausfall/Schadenersatz kalkuliert? Monatlicher Basispreis anteilig für Ausfallzeit? Sehr beeindruckend, wenn der Basispreis dann runtergerechnet 1€/Tag beträgt...

Ich sag's mal mit William S.: "Much ado about nothing."

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

ritter für vodafone trifft das natürlich nicht zu da klappt ja alles wie am schnürchen.da sind bestimmt die anderen mit gemeint.anscheind seid ihr immer noch so verpeilt .

 

http://www.ad-hoc-news.de/bgh-schadenersatz-bei-internet-ausfall--/de/News/25028001

 

 

kann natürlich auch ein anderer sein.naja denke mal das da wohl mehr geht wie 1 euro.und außer dem gibt es mehr wie einen kunden.

Och, sandhäufchen, sind Sie mal wieder auf dem "Ich habe zwar mal wieder nicht wirklich was beizutragen, aber für einen dümmlichen persönlichen Angriff reicht's gerade noch."-Trip?

 

Wurde denn nun Vodafone konkret verurteilt oder wie ist der Thread-Titel zu verstehen?

 

Immerhin ist es Ihnen ja geglückt, einen halbwegs sinnvollen Link einzustellen.  Chapeau...Sie lernen dazu.  Wobei der Inhalt des Links nicht zwingend aussagekräftig oder inhaltlich beeindruckend ist. 

 

Aber damit paßt er immerhin hervorragend in Ihre/zu Ihren Beiträgen...

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Da gehts um 1&1, siehe hier.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bgh-urteil-schadensersatz-bei-internet-ausfall-vom-provid...

 

"Auch beim Ausfall des Internetzugangs muss nach Ansicht der Richter entsprechend ein Prozentsatz des Monatstarifs zugrunde gelegt werden. ."

 

Joah, also keine große Änderung zum aktuellen Vorgehen seitens Vodafone bei Ausfällen.

für euch ist das alles nicht beeindruckent.aber für uns ist das schon mal gut.du wolltest doch einen link haben.hast du wieder rumgejammert das er keinen mit reingestellt hat.da ist er nun der link und ich kann schadensanspruch stellen.und kann mich immer auf das Az berufen.legt dich wieder hin.oder willste wieder vom thema ablenken.das klappt wohl nicht mehr

Ich finde so ein Urteil schon sehr gut. Ich erinnere mich an meine LTE Zeit als ich 2 Wochen kein Internet hatte aber bezahlen musste ich das ganze trotzdem und zusätzlich musste ich den Internet Ersatz auch noch zahlen... Da finde ich es schon schön das der Kunde sein Recht durchsetzen kann. Es stellt sich nur die Frage ab wann muss ein Provider einen Schadensersatz leisten? Bei einem 2 Stunden Ausfall wird dies ja bestimmt nicht der Fall sein. Grüße

wir wollen uns ja nicht um paar stunden streiten aber wenns denn 2 wochen sind wie bei dir ist ja wohl bissel fett.


@sandhaufen39 schrieb:

für euch ist das alles nicht beeindruckent.


Wo ist der Unterschied zu der aktuellen Vorgehensweise, die bei Vodafone bereits in den AGB verankert ist?

 

 


@sandhaufen39 schrieb:

du wolltest doch einen link haben.hast du wieder rumgejammert das er keinen mit reingestellt hat.da ist er nun der link und ich kann schadensanspruch stellen.und kann mich immer auf das Az berufen.


Sehr beeindruckend.  Ich vermisse nur nach wie vor und immer noch eine klare Aussage dazu, in welcher Höhe der Schadenersatz eingefordert werden kann, auf welche Art der Einschränkung/Nichtnutzbarkeit sich er Link bezieht und ob es um die grundsätzliche Einschränkung/Nichtnutzbarkeit geht oder ob die Einschränkung/Nichtnutzbarkeit in die Risikosphäre des Anbieters fallen muß, bevor ein entsprechender Anspruch angemeldet werden kann.

 

 


@sandhaufen39 schrieb:

legt dich wieder hin.oder willste wieder vom thema ablenken.das klappt wohl nicht mehr


Aha.  Und wieder am Ende der rationalen Argumente angekommen, sandhäufchen?  Wie peinlich für Sie/Ihre (Un-)Fähigkeit im Hinblick auf Argumentation/Diskussion...

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

das ist nicht die antwort zum theama und interessiert hier niemandem.