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Lösung

Mündliche Nebenabreden In AGB nicht ausgeschlossen
LTE_Anschluss
Netzwerkforscher
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Wie ich bereits in einem anderen Beitrag (https://forum.vodafone.de/t5/LTE-Tarife-und-Vertrag/Au%C3%9Ferordentlich-fristlos-gek%C3%BCndigt-wg-... geschrieben hatte, wurde mir damals von einem Vodafone Mitarbeiter (als etwas anderes hat er sich nicht ausgegeben; der Bus, in dem er saß, war mit dem Vodafone Logo und als "Vodafone-LTE-Bus" gekennzeichnet) ein Vertrag vorgelegt, in dem zwar etwas von Drosselung stand, er jedoch ausdrücklich dazu erklärte, diese werden in der Mindestvertragslaufzeit sowieso nicht kommen.

 

Daraufhin habe ich mir nochmals die AGB von Vodafone zu Gemüte geführt und festgestellt, dass mündliche Nebenabreden nicht ausgeschlossen wurden (wie das ansonsten üblicherweise in den AGB größerer Firmen ja gemacht wird. Die Kanzlei, die das verzapft hat, gehört vom Hof gejagt 🙂 ).

 

Die Zusicherung des Mitarbeiters, es werde keine Drosselung geben, ist somit Vertragsbestandteil geworden.

 

Selbst wenn man davon ausgeht, dass es nun einen Widerspruch gibt zwischen der mündlichen Abrede (keine Drosselung) und den AGB (Drosselung) geht diese Unklarheit nach den Regelungen des BGB zu AGB zu Lasten des Anwenders (Vodafone). Es gilt auch in diesem Fall allein die für den Verbraucher günstigere Regelung.

 

Somit dürfte sich bei mir keinen Einzelfall handeln und es nach meiner Auffassung ohne weiteres rechtlich durchsetzbar sein, bei Vorliegen entsprechender mündlicher Zusagen sowie fehlendem Ausschluss der Schriftformklausel in den AGB den LTE-Vertrag nunmehr fristlos zu kündigen.

 

 

 

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

Also: wir sind nun vor einiger Zeit dann doch von Vodafone vorzeitig aus dem Vertrag gelassen worden. Und: nein, weil mich schon einige gefragt haben, wir haben nichts dafür gezahlt (warum auch?). Der Vertrag wurde einfach auf tägliche Kündigung umgestellt.

 

Mangels Alternative haben wir Telekom-LTE gebucht (und nach Bereitstellung dann Vf gekündigt), und siehe da, welch schöner Nebeneffekt: dort gehen im 30GB-Vertrag plötzlich die 50MBit down und 10MBit upload, welche Vodafone uns damals noch "mangels Verfügbarkeit" verweigert hatte.

 

http://www.speedtest.net/result/2766288011.png

 

Und meine Frau hat drei Kreuze gemacht, dass wir nun endlich wieder eine stabile, weil analoge Telefonleitung haben.

 

Für hiesige Pampa-Verhältnisse also: alles bestens !

 

P.S.: seit kurzem kann übrigens bei der Telekom nach Verbrauch der 30GB Volumen dazugekauft werden. Nennt sich "speedon", kostet pro 10GB ca. 15 € und kann beliebig oft dazugebucht werden. Zwar immer noch nicht wirklich günstig, aber im Vergleich zu 1GB für 5 € bei Vodafone ein echtes Schnäppchen Smiley (zwinkernd)

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62 Antworten 62
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie
Und wie so oft schon geschrieben: Als Fordernder sind Sie m.W. dann aber im ersten Schritt in der Beweispflicht. Da wird es dann schon schwierig(er).

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Kein Problem. Ich kann denjenigen namentlich benennen und derjenige hat das auch nachträglich nochmals bestätigt.

Die Beweispflicht wäre in dem Fall ein weiterer Zeuge gewesen.

Qualität ist, wenn die Kunden zurückkommen und nicht die Ware.
Der Name allein hilft wenig und die erneute nachträgliche Bestätigung müßte diese Person dann auch entsprechend vor Gericht erneut zugeben.

Und selbst dann wäre das erstmal nur einer dieser "berühmt-berüchtigten" Einzelfälle, aus denen keine Allgemeingültigkeit abgeleitet werden kann.

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Tja, meine Frau stand aber daneben.

Wenn es so ist muss der das auch vor Gericht bestätigen,obwohl ich das nicht glaube,das sind alles Märchen um von der Drossel weg zu kommen,ansonsen wären alle schon beim Anwalt und nicht im Forum mit angeblichen Beweisen und Geständisen...also wenn ihr ja solche Beweise habt dann geht doch zum Anwalt,das Theather hier ist einfach nur noch erbährmlich.

Bitte keine unaufgeforderten PN an mich, ich kann in kein Callya Kundenkonto was verändern.PN mit Kundendaten die mich erreichen werden ohne Kommentar gelöscht.

D.h. Ihr seid sicher, dass Vodafone es auf eine Feststellungsklage wegen der Paar Euro ankommen lassen will?

 

Ist das auch die Rechtsauffassung der Vodafone-Mitarbeiter? Dann werde ich das Schreiben an Vf als Vorbereitung der späteren Klage mal vorbereiten...

Klage???

 

Das ist gut..... bei den Wartezeiten vergehen Jahre, zumal der Kläger auch über eine Rechtschutzversicherung verfügen und Geduld mit bringen sollte.

 

Komisch das sich niemand über die Drosselung bei 3G/HSPA aufregt, sondern nur bei LTE.

Qualität ist, wenn die Kunden zurückkommen und nicht die Ware.

Eure Aufregung in den letzten 10 Minuten bestätigt allein, dass ich richtig liege.

 

So, und nun nervt bitte andere mit euren flames...

 

Ich werde nur noch auf Mod-Beiträge antworten.