LTE Wechselangebot Formulierung
okmikel
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Hallo,

momentan wird bei uns im Ort massiv für ein Wechselangebot auf LTE geworben.

Konkret geht es um eine Formulierung in dem "Antragsformular für das LTE DSL-Wechselangebot
für LTE Zuhause Internet S-Tarife".

Es soll keine Grundgebühr für LTE anfallen, solange mein alter DSL-Vertrag noch läuft.

So ist die genaue Formulierung auf dem Formular:

Hiermit beantrage ich die Gewährung einer monatlichen Basispreisbefreiung
für meinen o.g. LTE Zuhause Internet S-Vertrag für __ Monate.

Grundlage für die Berechnung der monatlichen Basispreisbefreiung ist die Restlaufzeit meines gekündigten DSL-Vertrages bei einem Fremdanbieter. Eine Kopie der vom Fremdanbieter übersendeten Kündigungsbestätigung, aus dem die Restlaufzeit meines bisherigen DSL-Vertrages hervorgeht, lege ich diesem Antrag bei.

Zu beachtende Hinweise:
• Das LTE DSL-Wechselangebot wird nur für gekündigte DSL-Verträge (außer Vodafone/Arcor) gewährt, die vor dem 01.02.2011
abgeschlossen wurden.
• Die maximale Basispreisbefreiung beträgt 24 Monate. Die einmalige Anschlussgebühr in Höhe von 24,99 € für den Vodafone LTE Zuhause Internet S-Tarif sowie die jeweiligen LTE Hardware-Kosten sind nicht Bestandteil der Preisbefreiung.
• Das LTE DSL-Wechselangebot kann nicht mit anderen Gutschriften/Rabatten kombiniert werden. Die Basispreisbefreiung gilt nur für den Vodafone LTE Zuhause Internet S-Vertrag des o.g. Kunden und kann nicht auf andere Vodafone-Verträge übertragen werden. Wird der VF LTE-Vertrag gekündigt, entfällt auch der Anspruch auf die monatliche Basispreisbefreiung.
• Der Vodafone LTE-Neuvertrag für einen LTE Zuhause Internet S-Tarif muss vor Stellung des vorliegenden Antrags geschlossen worden sein, jedoch spätestens am 30.04.2011.
• Die Wertstellung der monatlichen Basispreisbefreiung beginnt mit der nächstmöglichen monatlichen Rechnungsstellung. Die Bearbeitungszeit Ihres Antrages kann nach Eingang in der VF-Zentrale bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.


Was mich stutzig macht und auch vom unterschreiben abgehalten hat ist dieser Satz:

Wird der VF LTE-Vertrag gekündigt, entfällt auch der Anspruch auf die monatliche Basispreisbefreiung.

Wie ist das zu verstehen? Grundsätzlich kündige ich alle meine Verträge zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit sobald als möglich, damit ich keine Kündigungstermine verpenne.

Heißt das jetzt, ich darf den Vertrag nie kündigen? Oder entfällt die Basispreisbefreiung erst ab dem Datum, an dem die Kündigung wirksam wird? Oder werden bei Kündigung bereits gewährte Gutschriften zurückgefordert?

Ich bin etwas ratlos, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Gruß
Mikel
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