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Lösung
am 01.01.2013 15:15
Hallo an alle Leser dieses Threads und natürlich.........
Sehr geehrte Vodafone Mitarbeiter/in
Ich bin Kunde bei ihnen mit einem LTE Vertrag. Dies ergab sich seiner Zeit daraus, das in der ländlichen Gegend in der ich wohnte keinerlei DSL Verbindung möglich war, und LTE sich als einzig mögliche Alternative anbot. Nun kam es aber dazu das ich mir in einer "Kleinstadt" ein Haus gekauft habe, welches dank besserer Anbindung über eine VDSL Leitung verfügt. Natürlich habe ich damals direkt daran gedacht den DSL Vertrag bei VF abzuschliessen und somit den ja recht teuren LTE Vertrag durch einen günstigerin DSL Vertrag ablösen zu können. Leider machte die 1212 mir dann einen Strich durch die Rechnung da allen anschein nach nur die Telekom dazu in der Lage ist dort DSL anzubieten. Da ich aber lieber auf eine stabile Kabelgebundene Internetlösung setze anstelle einer Funkverbindung, stellt sich meine Frage wie folgt.
Lässt mir Vodafone die möglichkeit mich aus den Vertrag per einmalzahlung freizukaufen?
Mir ist schon klar das eine einfache Auflösung des Vertrages sich nicht so einfach gestaltet, da Vertrag ja nun mal Vertrag ist. Doch ist es ja im Allgemeinen so üblich das man sich bei nichtgefallen der Vertraglichen bedingungen vorzeitig aus dem nichtgewolltem auskaufen kann.
Über eine Information hierzu würd ich mich sehr freuen 🙂
Wenn eine Antwort zu dieser Frage schon irgendwo im Forum aufgetaucht ist, habe ich sie leider übersehen 🙂
Mit freundlichen Grüßen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 04.01.2013 15:31
Hallo Ecolon,
ich habe Ihnen eine PN geschrieben. Schönes Wochenende! ![]()
Viele Grüße,
Katrin
(Moderatorin)
01.01.2013 17:32 - bearbeitet 01.01.2013 17:39
@Ecolon schrieb:Doch ist es ja im Allgemeinen so üblich das man sich bei nichtgefallen der Vertraglichen bedingungen vorzeitig aus dem nichtgewolltem auskaufen kann.
Ähm...ach ja? Seit wann denn und wo genau ist das nachzulesen? Vor allem im Hinblick auf die angebliche "Allgemeingültigkeit" dieser Aussage...
Zumindest bei Mobilfunkverträgen gibt es keine vorzeitige Vertragsbeendigung wegen "Nicht-(mehr-)Gefallens der vertraglich vereinbarten Leistungen" bei Vodafone. Ob das bei LTE anders ist, weiß ich nicht...wage es aber zu bezweifeln.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!" ![]()
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 01.01.2013 18:02
@Der Ritter schrieb:
Ähm...ach ja? Seit wann denn und wo genau ist das nachzulesen?
Würden sich meine Aussagen auf geschriebene tatsachen beruhen, hätte ich meinen Satz anders formuliert. Hingegen war es mir nicht bekannt das bei allen Arten von Mobilfunkverträgen eine solche Engstirnigkeit an den Tag gelegt wird.
Desweiteren geht es hier nicht um "Nicht-(mehr-)Gefallens" sondern um eine Änderung des Lebensumfeldes.
Aber dennoch, Danke für die Antwort
am 01.01.2013 18:23
Nach meinem Kenntnisstand gibt es nach 12 Monaten Möglichkeiten den Tarif zu verändern. Zumindesten kann man in einen niedrigeren Tarif wechseln. Je nach Tarif kann man hier monatlich viel Geld sparen, das man dann in einen Tarif eines regionalen Anbieters investieren kann. Bei mir sind das ca. 30,- € im Monat.
Einzige Nachteile, muss technisch zu hause gekoppelt werden (für mich kein Problem) und man wieder die volle Mindesvertragslaufzeit. Aber nach weiteren 24 Monaten ist endlich das Schrecken vorbei und man brauch sich nicht mehr zu ärgern.
am 01.01.2013 18:39
Da Sie ja äußern, daß es (sinngemäß) im Allgemeinen so üblich ist, mehr oder weniger jeden Vertrag bei Nicht-(mehr-)Gefallen einfach vorzeitig beenden zu können, stellen Sie dies schon als sehr nahe an einer (absolut falschen) Tatsache hin.
Was genau das mit "Engstirnigkeit" zu tun hat, wenn ein gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen eine gewisse Planungssicherheit haben will (und braucht) und deswegen Verträge mit einer (beiden Vertragsparteien bekannten und von beiden Seiten anerkannten) Mindestlaufzeit anbietet, werden Sie möglicherweise selbst nicht so genau wissen, vermute ich mal.
Aber mal anders herum gefragt: Sofern Sie sich in einem Angestellten-Verhältnis befinden, ist es Ihnen doch sicherlich völlig egal, wann Ihr Chef Ihnen das Gehalt überweist, oder? Ich meine, ob jetzt am letzten Tag des Vormonats, in der ersten Woche des neuen Monats oder erst um den 15. herum. Ach, wie jetzt, das ist Ihnen nicht egal? Wie kann man nur so engstirnig sein...
Und sofern es zu einer gravierenden Änderung der eigenen Lebensumstände kommt, läßt sich möglicherweise eine Kulanz(!)-Lösung durch den bzw. gemeinsam mit dem anderen Vertragspartner finden. Ein generelles "Paßt nicht mehr, also darf ich den ja wie allgemein üblich sofort auflösen, den Vertrag." gab und gibt es hier und in der Form nicht.
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am 01.01.2013 20:23
Ich will die Firma VF ja auch nicht um ihr Geld bringen und verstehe es auch wenn sie darauf bestehen. Immerhin sitzen sie am längeren Hebel da ich ja den Vertrag mit VF geschlossen habe. Dennoch ist es bei anderen Institutionen, und ich nehme nun anstelle des Wortes üblich mal das Wort gebräuchlich, das noch laufende Verträge mithilfe einer Ablösezahlung ...... halt abgelöst werden.
Das Wort habe ich mir ja nicht ausgedacht, und den Sinn der dahinter steckt ist ja wohl auch einleuchtend.
Der Kunde hat mit dem Anbieter einen Vertrag. -> Der Anbieter bekommt Monatlich die Summe X , muss aber dafür die Leistung bringen die dem Kunden vertraglich zustehen -> Der Kunde will den Vertrag auflösen, also würde die monatliche Summe X wegfallen -> Der Anbieter Rechnet die Restlaufzeit des Vertrages mit der Summe X auf und die Ersparnisse durch das wegfallen der nicht mehr benötigten Leistung am Kunden ab und am Ende steht die Ablösesumme.
Beide Parteien wären somit zufrieden.
Wenn das bei Vodafone nicht so ist, auch Ok, nur schade für die Kundenzufriedenheit, weil ich dann weiss das ich bei VF keinen Vertrag mehr abschliessen muss.
Achja und zu der netten Passage mit " wann ihnen ihr Chef das Geld überweisst" ...... war zwar schön zu lesen, aber absolut unpassend. In welcher Verbindung soll das denn bitte zu meiner Anfrage stehen? Ich Frage hier doch net ob ich den Tag meiner Tarifüberweisung verändern kann. Naja vielleicht bin ich ja auch einfach nur zu Engstirnig um den Sinn zu verstehen ^^
HF Ritter und flame mal noch nen bissl weiter rum.
am 02.01.2013 11:05
Hallo Ecolon,
frohes neues Jahr! ![]()
Gerne schaue ich mir Dein Anliegen an, sende mir doch bitte Deine Kundendaten, wie Kundennummer und Festnetznummer per PN zu.
Danke und viele Grüße
Katrin
(Moderatorin)
am 04.01.2013 15:31
Hallo Ecolon,
ich habe Ihnen eine PN geschrieben. Schönes Wochenende! ![]()
Viele Grüße,
Katrin
(Moderatorin)
am 04.01.2013 17:48
Vielen dank für die Hilfe und auch ihnen ein schönes Wochenende.
am 06.02.2013 16:36
Ich habe am 10.01.2013 eine Kündigung rausgeschickt. Es gibt ja laut Gesetz ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Das trifft bei mir zu. Dort liegt auch kein LTE an wo ich hinziehe.. Am 24.01.2013 schrieb ich erneut. Stand heute (06.02.2013) Null Reaktion. Muß ich jetzt aller 2 Wochen eine Kündigung schreiben bis mal einer antwortet? Oder besser. Ich werde Vodafone sofort und schriftlich die Einzugsermächtigung von meinem Konto entziehen. Dazu nochmal die Kündigung vom 10.01.2013 beilegen. Spätestens dan müssen die ja reagieren, denn sie dürfen nix mehr abbuchen. Buche ich es halt zuück, dann meldet sich schon mal jemand.