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Irreführende Werbung und Beratung - Warnung bei LTE-Verträgen. Technische Voraussetzung genau prüfen
rost_83
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Gestern erhielt ich einen Anruf eines VF-MA, dieser wollte mir einen Datentarif mit Tablet schmackhaft machen. Da ich diesbezüglich wirklich auf der Suche nach einem Tablet war, klang es ganz gut.

 

Er bot mir ein Note 10.1 und das neue Lenovo an. Beides wollte ich nicht, da ich gerne 8 Zoll haben wollte. Da gibt es nicht viel, also fiel die Entscheidung auf das Samsung Galaxy Note 8.0 mit LTE 21,6 Datentarif.

 

Soweit so gut, nur hatte die Sache einen Haken. Das Note 8.0 so wie es hier bei Vodafone vertrieben wird, unterstützt gar kein LTE. Generell scheint es das Note 8.0 LTE nur bei O2 zu geben, selbst im freien Handel ist es nicht erhältlich.

Somit wird nicht nur durch Mitarbeiter von VF ein Tarif verkauft, welche mit Geräten nicht sinnvoll erscheint, sondern auch online hier auf der Seite.

 

Das wäre ungefähr so, würde man Reifen für ein Auto kaufen, welche bis 240km/h zugelassen sind, das Auto aber nur 140 km/h fahren kann.

 

Daher wäre es seitens Vodafone ratsam, alle Geräte, die LTE "NICHT" unterstützen, auch die Tarife zu ändern bzw. gar nicht erst anzubieten.

Dem Kunden wird hier etwas versprochen, was die Technik gar nicht unterstützt.

 

Das ist nicht nur irreführend, sondern auch illegal und kann zu Abmahnungen führen.

Ich schreibe dies hier als Warnung für andere. Schaut auf die Spezifikationen der Geräte in Verbindung mit den Tarifen. Dies gilt für einige Geräte, auch bei Smartphones.

19 Antworten 19
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

@rost_83 schrieb:

Das ist nicht nur irreführend, sondern auch illegal und kann zu Abmahnungen führen.


Wo genau ist denn die dieser Aussage zugrunde liegende Rechtsnorm definiert?  Links, bitte.  Danke.

 

 

Davon losgelöst:  Wenn Sie Ihre Aussage/Forderung/"Warnung" mal konsequent zu Ende denken, könnten Sie über die Problematik stolpern, daß Vodafone dann z.B. mir (der ich ein S3 ohne LTE nutze) unter keinen Umständen einen der Red-Tarif mit Inklusiv-LTE anbieten dürfte.  Weil ich ja das nicht nutzen kann.

 

Und ob das sinnvoll ist?  Wer weiß, wer weiß...

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

http://dejure.org/gesetze/UWG/5.html

 

Reicht in meinen Augen schon aus. Und ja, wer einen LTE-Tarif hat, aber das Gerät es nicht unterstützt, ist sagen wir mal so, auf VF reingefallen. Es steht zwar in den Tarifdetail detailiert drin, dass LTE entsprechende Hardware vorraussetzt, aber wie in meinem Beispiel wurde diese am Telefon nicht erwähnt und wie gesagt, es ist auf den ersten Weg irreführend.

 

Kombinationen aus Gerät und Vertrag müssen eindeutig hervorgehen. Wenn ich ein Staubsauger im Paket mit ensprechenden Staubsaugerbeutel kaufe, ist es naheliegend, dass entsprechene Beutel auch mit dem Staubsauger kompatibel sind, da sonst die Sache als solches nicht mehr einwandfrei funktioniert.

Auch eine eingeschränkte Funktion wie eine geminderte Leistung in der LTE-Geschwindigkeit, ist ein Mangel der Sache. Unabhängig ob wirklich 21,6 Mbit erreicht werden, mehr wie 7,2 bei S3 geht in ihrem Fall wirklich nicht.

Aber ein Auto zu verkaufen, mit dem Hinweis, es könnte bis zu 220 km/h fahren, tut es aber nicht, ist nun mal nicht rechtens.

Und nicht nur ich sehe dies so: http://www.crn.de/netzwerke-tk/artikel-97416.html

An ihrer Stelle würde ich diesbezüglich VF kontaktieren, weil ein Tarif verkauft wurde, der im Zusammenhang des dazugebuchten technischen Gerätes nie seine volle Leistung bringen wird, bzw. eben nur UMTS kann.

 

Zumindest ein Hinweis muss eindeutig ersichtlich sein, dass die Wahl aus Gerät und Tarif zu Einschränkungen führt und Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Tut es aber nun mal nicht

Hallo,

leider gottes läßt du den Aspekt der erhöten Bandbreitbegrenzung innerhalb der LTE fähigen (fähig nicht zwingend!) Tarifen völlig außen vor.
Soll es deiner Meinung nach also so sein dass, nur weil Ich die entsprechende Hardware nicht haben möchte, Ich auf die größere GB Zahl verzichten muss ?

Mfg
Es geht nicht darum wie weit ich mit dem Auto komme, sondern wie schnell ich damit fahren kann. Unabhängig von den äußeren Gegebenheiten, ob Land, Stadt, wieviele Nutzer etc.

Fakt ist, ein Tarif mit LTE anzubieten und ein dazugehöriges Gerät, was die mögliche Geschwindigkeit gar nicht erfüllt, ist ein Mangel und nicht zulässig.

Natürlich kann ich auch ein Auto fahren mit Reifen, welche bis 240 km/h zugelassen sind. Dies bedarf aber einen eindeutigen Hinweis.

Als Kunde wird mir aber dieser eindeutige Hinweis vorenthalten. Er taucht klein und ganz am Rande auf und wenn noch weniger technisch interessierte Menschen an die Wahl aus Smartphone und Tarif rangehen, ist das nun mal irreführend.

Wer die GB haben möchte und mit der geringen Leistung leben kann, ist das vollkommen legetim, aber darf nicht Bestandteil des Auswahlverfahrens im Bestellvorgang sein, ohne eindeutigen Hinweis an den Käufer.

Wenn ich zu Hause DSL 50.000 bestelle, muss die Hardware (meistens das Modem was vom Anbieter mitgeschickt wird) ebenfalls, die technischen Voraussetzung mitbringen, um das Angebot auch im optimalen Fall nutzen zu können.
Dass man nie im vollen Umfang die ganze Leistung erhält, ist jedem klar. Aber wie schon erwähnt, wenn ein Autobauer angibt, wie schnell ein Auto fahren könnte, so muss dies auch wirklich fahren können, egal ob zulässig, ob erlaubt, ob sinnvoll.
Auch HSDPA+ kann 21,6 Mbit/s
Meine Äußerungen sind rein privat und spiegeln meine persönliche Meinung wieder.

Sofern ich in meiner Funktion als SuperUser auftrete sind meine Kommentare in kursiver Schrift geschrieben.

Verstehen tu Ich deine Argumentation trotzallem nicht. Als stolzer Fuß und Radfahrer kann ich leider mit deinen Auto Vergleichen recht wenig anfangen 😉

Nunja wenn VF sagen würde: "Wenn du diesen Tarif mit dieser Hardware nimmst bekommst du LTE", dann würde Ich dir rechtgeben. Dies ist aber mitnichten der Fall. Ganz im Gegenteil.
Also wenn ich eine LTE Vertrag hier im Netz bestellen will dann such Ich mir als erstes den Tarif (welcher IMMER mit "bis zu" gekenzeichnet ist) aus und danach die Hardware.
Bei der Hardware habe Ich jederzeit die möglichkeit (und nein nicht nur im kleingedruckten) zu schauen welche Netze Ich mit dieser empfangen kann. Da muss Ich leider sagen "Augen auf beim Eierkauf" oder wie sagt man hier in Deutschland nochmal: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Arglistige Täuschung o.ö erkenne Ich hier nun wahrlich nicht.

Mfg

Edit: Und mit dem Punkt von Lif1980 hat sich die ganze Geschichte schon in Luft aufgelöst oder ? 😄


@Lif1980 schrieb:
Auch HSDPA+ kann 21,6 Mbit/s

Das ist richtig, aber 3G und 4G ist nun mal nicht das selbe. LTE=4G, HSDPA+=3G.
HSDPA+ ist nicht LTE.

Hinzu kommt, HSDPA wird bei mir zu Hause noch nicht mal unterstützt, LTE ja. (lt. Vodafonseite).

Aber um es noch mal rechtlich zu verdeutlichen anhand meines Gespräches. Verkauft wurde ein LTE-Tarif, aber ein "Nicht-LTE-fähiges-Gerät".
Auch auf der Internetseite  von Vodafone, wird im Zusammenhang von RealLTE Geräte angezeigt, die die technische Voraussetzung von LTE gar nicht erfüllen.

Da spielt es gar keine Rolle, ob HSDPA+ funktioniert oder nicht.

Verstehe, worauf du hinauswillst. Nichtsdestotroz ist das ein MOBILfunktarif. Mangelnde Netzabdeckung führt hier nicht zu einem Sonderkündigungsrecht. Mit HSDPA+ wollte ich dir ja nur den Wind bzgl. der Geschwindigkeit aus den Segeln nehmen...;)

Was spricht dagegen, jetzt noch die Kundenbetreuung zu kontaktieren und doch das Note 10.1 zu nehmen? Nur die Größe?
Meine Äußerungen sind rein privat und spiegeln meine persönliche Meinung wieder.

Sofern ich in meiner Funktion als SuperUser auftrete sind meine Kommentare in kursiver Schrift geschrieben.
Wo werden denn bitte nicht LTE fähige Geräte als RealLTE angeprießen ? Link bitte.

Mal davon abgesehen hab Ich grad nochmals das MobInternetFlat 21,6 hier auf der Seite angeschaut und festgestellt das dort, Ich zitiere, "LTE Nutzung inklusive - entsprechende Hardware vorausgesetzt ", steht. Wo ist das auch nur ansatzweiße rechtlich angreifbar ?

Mfg