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Antwort
Lösung
am 29.11.2013 18:51
02.02.2014 18:10 - bearbeitet 02.02.2014 18:11
So Leute, genug Spass gehabt. Zurück zum Thema oder Ruhe ![]()
@ks123ks-cv : warst Du schneller 😉 Danke für den Hinweis ![]()
am 02.02.2014 18:38
in der SMS, die ich, nach Verbrauch des Datenvolumens, von Vodafone erhalte, steht zwar, dass ich das gebuchte Datenvolumen bis zu einem gewissen Termin benutzen kann, es steht aber nicht, dass es nach diesem bestimmten Datum ganz verfällt und es dafür keinen Gegenwert gibt. Es wäre ja gerade zu so, als wenn ich mir eine 10er Karte für ein öffentliches Verkehrmittel kaufen müsste (weil es keine kleineren Kontingente gibt), wobei nach zwei Tagen die nicht verbrauchten Fahrten verfielen. Das kann doch nicht sein!
Gruss Thomas
am 02.02.2014 19:00
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!" ![]()
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
02.02.2014 19:04 - bearbeitet 02.02.2014 19:08
Na ja, zumindest haben wir das nun gelernt. Dazu gebuchtes Datenvolumen ist nur bis zum letzten Tag der Abrechnungsperiode nutzbar, danach verfällt es. ggf. sollte man dann auch nicht gleich das größte Paket dazubuchen. Dann verfällt auch nicht soviel. Ist ja nun nicht so, als wenn man nicht die Qual der Wahl hat.
LG
Zitat aus InfoDok 4501:
* Das Datenvolumen steht Ihnen für den aktuellen Berechnungszeitraum zur Verfügung, es kann nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übernommen werden. Wenn Sie Ihr Datenvolumen verbraucht haben, stehen Ihnen höchstens 384 Kbit/szur Verfügung.
am 02.02.2014 19:09
@Thomas1010 schrieb:
Das kann doch nicht sein!
Leider ist es so - auch wenn ich dafür bin, dass der Provider dieses gekaufte Upgrade nicht verfallen lassen sollte. Da spielt halt auch die technische
Umsetzung eine Rolle.
⏳ Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. ⌛️
am 02.02.2014 22:41
@Thomas1010 schrieb:
in der SMS, die ich, nach Verbrauch des Datenvolumens, von Vodafone erhalte, steht zwar, dass ich das gebuchte Datenvolumen bis zu einem gewissen Termin benutzen kann, es steht aber nicht, dass es nach diesem bestimmten Datum ganz verfällt und es dafür keinen Gegenwert gibt. Es wäre ja gerade zu so, als wenn ich mir eine 10er Karte für ein öffentliches Verkehrmittel kaufen müsste (weil es keine kleineren Kontingente gibt), wobei nach zwei Tagen die nicht verbrauchten Fahrten verfielen. Das kann doch nicht sein!
Gruss Thomas
Fast richtig. WEnn du eine MOnatskarte erst am 28. kaufst, gilt die trotzdem nur bis zum 30./31. ... ![]()
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 02.02.2014 22:54
@dasdensch schrieb:
@Thomas1010 schrieb:
... Es wäre ja gerade zu so, als wenn ich mir eine 10er Karte für ein öffentliches Verkehrmittel kaufen müsste (weil es keine kleineren Kontingente gibt), wobei nach zwei Tagen die nicht verbrauchten Fahrten verfielen. Das kann doch nicht sein!
Gruss Thomas
Fast richtig. WEnn du eine MOnatskarte erst am 28. kaufst, gilt die trotzdem nur bis zum 30./31. ...
Jetzt liegst du aber daneben:
Thomas1010 beklagt sich nicht über eine Monatskarte (vgl. GB-Inklusiv-Volumen) sondern eine 10er-Streifen-Karte (vgl. GB-Upgrade)!
Im wirklichen
Leben verfällt die noch nicht vollends ausgenutzte Streifenkarte (ein paar Streifen noch nicht entwertet) eben gerade nicht innerhalb eines Monats.
Sein Vergleich bringt sein Anliegen auf den Punkt. Aber dieser Wunsch ist halt - wenn auch berechtigt! - nur bei ein bislang nicht erfüllter Traum ...![]()
⏳ Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. ⌛️
am 02.02.2014 23:13
@Thomas1010 schrieb:
..., es steht aber nicht, dass es nach diesem bestimmten Datum ganz verfällt und es dafür keinen Gegenwert gibt.
Schau mal ins InfoDok 4501 auf Seite 3
⏳ Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. ⌛️
am 12.02.2016 01:28
am 12.02.2016 20:19
Ich sehe eigentlich zwischen
a) wenn man mir dieses Volumen nach Kauf nicht mehr zubilligt nur weil z.B nach 2 Tagen ein neuer Berechnungszyklus für meine Telefonrechnung beginnt.
und
b) Korrekt wäre z.B wenn diese zugekaufte Volumen ab Kaufdatum 1 Monat zur Verfügung steht, so wie es ja bei dem monatlichen Grundvolumen auch der Fall ist.
keinen Unterschied. Bei a) ist dir bekannt, dass das Volumen nur noch zwei Tage gilt, bei b) einen Monat. Warum soll a) sittenwidrig sein und b) nicht?