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Lösung

Bundesnetzagentur
stepet
Datenguru
Datenguru

Da ich ja auch zu den drosselgeplagten....ähm...leidgeprüften LTE-Kunden von VF gehöre, habe ich einfach mal der Bundesnetzagentur geschrieben.


Leider habe ich dabei festgestellt, das die BNA ein zahnloser Tiger ist.

Mir wurde umfangreich, aber leider nicht wirklich befriedigend geantwortet

Da ich aber der Meinung bin, das auch diese Informationen für uns betroffene Kunden wichtig sind, veröffentliche ich hierden kurzen Mail-Verkehr:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Juli 12 bin ich LTE-Kunde beim Mobilfunkanbieter Vodafone.
Damals wurde mir vollmundig versprochen, dass es eine
Volumenbegrenzung...auch bei meinem Vertrag...niemals geben wird.
Sicherlich kann und muss man argumentieren, dass es ohne schriftliche
Fixierung schwierig bis unmöglich ist, dieses auch zu beweisen.

Mein Vertrag bei der Fa.Vodafone beinhaltet einen LTE Zu Hause-Anschluss
mit einer Bandbreite von 7200MB, einer Telefonieflatrate ins dt.
Telefonnetz und einem Datenvolumen von 10GB.
Der ganze Spaß kostet derzeitig 44,99€/Monat.

Aus Kulanzgründen **piep** bis jetzt das verfügbare Volumen 30GB.

Selbst dieses Volumen reicht nur knapp für einen Haushalt, in dem 4
internetfähige Computer stehen...aber hiermit kann man sich arrangieren.

Dieses Volumen wird jetzt die nächsten Tage auf die vertraglich
festgelegten 10GB reduziert.
Selbstverständlich kann man bei Vodafone auch Volumen dazu buchen, wenn
das vertragliche Volumen aufgebraucht ist...zu "preisgünstigen" 4,99
€/1GB...für mich ist das Wucher!!!

Selbstverständlich könnte ich auch einen "größeren" Vertrag buchen.
Dieser würde mich als Bestandskunde ca.85€/Monat kosten.
Auch das ist für mich Wucher!!!

Diese Kosten, die Vodafone von seinen Kunden fordert bzw fordern möchte
und das damalige Versprechen der Verkaufsberater
(Die Drossel wird nie kommen)
haben mich veranlasst und schreiben Ihnen diese Mail.

Ich bin vor allem darüber enttäuscht, das der Bevölkerung im ländlichen
Raum ohne vernünftige Breitbandanbindung suggeriert wird, dass LTE die
Alternative schlecht hin ist.
Für mich grenzen die Versprechungen der Fa. Vodafone an B*****

Ich bin nicht der einzige, der zutiefst enttäuscht von den
Machenschaften der Fa.Vodafone ist.
Dieses läßt sich sehr leicht im Kundenforum der Fa.Vodafone
nachvollziehen.

Ich habe die Hoffnung, das Sie ein wenig Einfluss auf das B****-gebaren
der Fa.Vodafone nehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

 


Antwort BNA:

 

 

Vorgangsnummer 2013-07-31-0008/216-14

 

 

 

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

 

 

 

Sehr geehrter Herr xxxxx,

 

 

 

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie über Probleme bei der Leistungserbringung an Ihrem Vodafone-Mobilfunk-Anschluss informieren. In diesem Zusammenhang beschweren Sie sich über das Geschäftsgebaren des Unternehmens  und bringen Sie die Erwartung zum Ausdruck, dass die Behörde hier tätig werden sollte.

 

 

 

Erlauben Sie einige allgemeine Erläuterungen hinsichtlich des Zuständigkeitsbereiches der Bundesnetzagentur. Der Gesetzgeber hat mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur im Bereich der Telekommunikation festgelegt. Es ist Aufgabe der Bundesnetzagentur einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb zwischen den Telekommunikationsunternehmen zu sichern, die flächendeckende Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten, Telekommunikationsdienste bei öffentlichen Einrichtungen zu fördern und für die effiziente und störungsfreie Nutzung von Frequenzen zu sorgen. Die Bundesnetzagentur erarbeitet Lösungen im Rahmen der Standardisierung, verwaltet Frequenzen und Rufnummern, bekämpft den Missbrauch von Rufnummern und berät die Verbraucher über neue telekommunikationsrechtliche Regelungen und deren Auswirkungen.

 

 

 

Eine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über Mobilfunkunternehmen hat der Gesetzgeber der Bundesnetzagentur nicht eingeräumt. Insofern steht es ihr generell nicht zu, direkten Zugriff auf Kundenunterlagen bei diesem Unternehmen zu nehmen und diese hinsichtlich des Vorgehens im Einzelfall anzuweisen. Dies gilt auch für das Geschäftsgebaren einschließlich der Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und der Produktvermarktung.

 

 

 

Im Mobilfunkbereich herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Wettbewerb. Der Verbraucher kann sich den Anbieter und das Produkt auswählen, das seinen Anforderungen und Bedürfnissen am nächsten kommt. Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt dabei grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service einschließlich der Störungsbeseitigung. Der Anbieter veröffentlicht seine Leistungsangebote in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.

 

  

 

Verträge mit Mobilfunkunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt dabei grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service einschließlich der Störungsbeseitigung. Der Anbieter veröffentlicht seine Leistungsangebote in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.

 

 

 

Die Leistungskonditionen ergeben sich aus Ihrem Vertrag. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Verfügbarkeit des Netzes. Darin ist häufig geregelt, dass die Verbindungen gemäß dem Stand der technischen Entwicklung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit von 95 % - bei Netzüberlastung unter Umständen in der Dauer begrenzt – hergestellt werden. Auf Grund der technischen und wirtschaftlichen Dimensionierung des Netzes und in Abhängigkeit von den funktechnischen Ausbreitungsbedingungen (z. B. Funkschatten) muss der Kunde damit rechnen, dass eine Telefonverbindung nicht jederzeit und an jedem Ort hergestellt bzw. beeinträchtigt oder unterbrochen werden kann. Der Kunde, der sein Mobiltelefon hauptsächlich an einem bestimmten Standort nutzen möchte, sollte, bevor er einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter abschließt, prüfen, ob eine entsprechende Verfügbarkeit des Netzes an diesem Standort gegeben ist.

 

   

 

Sie können die Unstimmigkeiten nur im direkten Kontakt mit Ihrem Vertragspartner, ggf. auf dem ordentlichen Rechtsweg, klären. Dazu sollten Sie sich, mit allen relevanten Unterlagen, an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder an einen Rechtsanwalt wenden. Ihre nächstgelegene, für Sie zuständige, Verbraucherzentrale finden Sie im Internet unter http://www.verbraucherzentrale.de/.

 

 

 

Wir hoffen, dass Ihnen die Sachlage verständlich dargestellt werden konnte.

 

 

 

Mit freundlichen Grüssen

 

 

 

Ihr Verbraucherservice

 

verbraucherservice@bnetza.de

 

http://www.bundesnetzagentur.de

 

31.07.2013

 

Meine Antwort:

Vielen Dank für die umfassende, wenn auch für mich nicht wirklich befriedigende Antwort.
Leider hatte ich in meiner ersten Mail zu erwähnen versäumt, dass die Geschwindigkeit, sobald das Volumen aufgebraucht ist, auf 384kb/sec. heruntergedrosselt wird.
Aber auch hierzu werde ich wohl bei der Fa.Vodafone nichts erreichen.
Allerdings ist der Tipp mit der Verbraucherzentrale für mich ein Weg, den ich vermutlich beschreiten werde.
 
Nochmal vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort
 
Mit freundlichen Grüßen

 

 


Wie ihr seht, es sind nicht wirklich gute Informationen von Seiten der Behörde gekommen, die eigentlich die Rechte und Pflichten aller Vertragspartner des I-Nets überwachen soll.

 

Gruß stepet

Ironie ist eine stumpfe Waffe, wenn man damit gegen Deppen zu Felde ziehen will.
32 Antworten 32

Wie auch immer, ich habe diesen Test mal durchgeführt.

 

Ergebniss bei gedrosselter Leitung:

 

Down: 0,38Mbit/sec

Up: 0,38Mbit/sec

 

Wenn ich das Ergebniss richtig deute, dann kommt zumindest im gedrosselten Zustand das an, was "versprochen" wurde, nämlich um die 384Kbit/sec.

Ironie ist eine stumpfe Waffe, wenn man damit gegen Deppen zu Felde ziehen will.
da-ta
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Bundesnetzagentur ist eine völlig unnütze Behörde. Schon zu Zeiten der fehlenden Flatrates sind sie komplett untätig gewesen. (Vor ca. 10 Jahren gab es noch in vielen Gegenden keine Möglichkeit eine Flatrate zu bekommen. Man surfte mit ISDN Geschwindigkeit zu Minutenpreisen! Man nannte sich schon damals: "Industrienation").

Das Problem ist: Das Internet gehört nicht zu den Grundrechten, wie z.B. Das Telefon.

 

Hier schön nachzulesen:

http://www.teltarif.de/finnland-breitband-internet-dsl-grundsicherung/news/39284.html

Zitat:

Auch hierzulande existiert ein Recht auf eine gewisse Geschwindigkeit. Diese muss allerdings nur bei 56 kBit/s liegen. Sie erinnert an das Surfen über ein analog Modem, zumal der Anschluss selbst ebenfalls nur analog sein muss. Dem Kunden wird dabei nicht einmal eine ISDN-Leitung per Gesetz zugesichert.

Letzterem Stimme ich schon seit ewigkeiten zu, wird hier aber nicht angenommen...

Jeder neue Haushalt bekommt einen KLingeldraht mit TAE Dose, so stehts vorgeschrieben..

Was da allerdings an Internetspeed ankommt, ist nicht festgelegt. ALlerdings sind es mindestens 56kbit/s 😉
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
-------------------

Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet. 



@da-ta

Vielleicht solltest Du dir mal Wiki zur Hilfe nehmen und schauen wofür die BNetzA da ist, und nicht so einen unqualifizerten Müll erzählen sorry, aber das ist ein No Go.

 

An den TE.... den Brief hättest Du auch an die Pressestelle des Kanzleramtes schicken können, das Ergebnis wäre kaum anders gewesen. Wenn dann einfach mal an die Verbraucherzentrale rantreten.

 

Die Aufgaben einer BNetzA bestehen zum Großteil mit der Vergabe und Erteilung von Funklizenzen. Wir haben in Deutschland 4 Netzbetreiber,von denen jeder tausende von Mast- als auch Dachstandorte haben. Jede Funkstrecke darf nur funken wenn eine Lizenz erteilt wurde. Wenn man sich mal die Zeit nimmt und nachschaut wieviele Antennen an den Basisstationen aufgebaut sind bedeutet das jede funkende Antenne eine Lizenz benötigt. Dazu kommt das gerade beim LTE Ausbau jeder Netzbetreiber Anträge einreichen muss damit die Sendeanlagen in Betrieb gehen können.

 

Es ist mit Sicherheit nicht schön das hier nur begrenzte Datenvolumen vertraglich zur Verfügung stehen, schau mal zum Vergleich bei der Telekom rein. Da bekommst Du bei einem 50 MBit LTE Tarif nur 15GB dabei, kostet gegenüber Vf um die 10€ weniger.... da hör ichaber kein Gemecker...

Qualität ist, wenn die Kunden zurückkommen und nicht die Ware.

@da-ta schrieb:

 

Hier schön nachzulesen:

http://www.teltarif.de/finnland-breitband-internet-dsl-grundsicherung/news/39284.html

Zitat:

Auch hierzulande existiert ein Recht auf eine gewisse Geschwindigkeit. Diese muss allerdings nur bei 56 kBit/s liegen. Sie erinnert an das Surfen über ein analog Modem, zumal der Anschluss selbst ebenfalls nur analog sein muss. Dem Kunden wird dabei nicht einmal eine ISDN-Leitung per Gesetz zugesichert.


hier auch ein offizeller Eintrag von der BNA

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/...

da-ta
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

@Scholli schrieb:

@da-ta

Vielleicht solltest Du dir mal Wiki zur Hilfe nehmen und schauen wofür die BNetzA da ist, und nicht so einen unqualifizerten Müll erzählen sorry, aber das ist ein No Go.

 

 


Bist du sicher, dass du mich meinst?
Deine Wortwahl zeigt, was für ein aggressiver Typ du bist.
da-ta
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Genau - das Telekommunikationsgesetz müsste man ändern. Da müsste die Übergeordnete Institution tätig werden - nämlich die Regierung.

 

@da-ta

Das bin ich bei weitem nicht, aber bevor man sowas schreibt, dann erst mal informieren wofür die BNetzA überhaupt da ist, wie z.B. das ein vernünftiger Wettbewerb im Bereich Telekommunikation auf dem deutschen Markt möglich ist und nicht durch Einschreiten in die Tarifstrukturen der Anbieter.

 

Auszug der BNetzA Seite:

"Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen . Diese allgemeinen Regeln finden auch Anwendung auf Verträge zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern.

Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt dabei dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service, einschließlich der Störungsbeseitigung. Der Anbieter veröffentlicht sein Leistungsangebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.

Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vertrages hat der Endkunde die Möglichkeit sich an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt zu wenden."

 

Wenn ich ein Problem mit einem Anbieter habe, das so nicht zu lösen ist, wende ich mich an Verbraucherberatung oder nötigenfalls einem Rechtsbeistand.

Qualität ist, wenn die Kunden zurückkommen und nicht die Ware.

@Scholli schrieb:
An den TE.... den Brief hättest Du auch an die Pressestelle des Kanzleramtes schicken können, das Ergebnis wäre kaum anders gewesen. Wenn dann einfach mal an die Verbraucherzentrale rantreten.

 

Die Aufgaben einer BNetzA bestehen zum Großteil mit der Vergabe und Erteilung von Funklizenzen. Wir haben in Deutschland 4 Netzbetreiber,von denen jeder tausende von Mast- als auch Dachstandorte haben. Jede Funkstrecke darf nur funken wenn eine Lizenz erteilt wurde. Wenn man sich mal die Zeit nimmt und nachschaut wieviele Antennen an den Basisstationen aufgebaut sind bedeutet das jede funkende Antenne eine Lizenz benötigt. Dazu kommt das gerade beim LTE Ausbau jeder Netzbetreiber Anträge einreichen muss damit die Sendeanlagen in Betrieb gehen können.

 


Vielleicht schreibe ich tatsächlich auch mal ans Kanzleramt Smiley (zwinkernd)

Ob ich von da allerdings überhaupt eine Reaktion bekomme, das wage ich zu bezweifeln.

Wie auch immer, für mich war es durchaus interessant und hören bzw. lesen mal eine Stellungnahme einer Behörde.

Und ich denke, dass auch andere LTE-Kunden diesen kurzen Mailverkehr für ihre weitere Entscheidungsfindung interessant finden.

 

Zum Thema Lizenzen denke ich, das Deutschland sowiso überreglementiert ist und das der Netzausbau vermutlich wesentlich schneller vonstatten gehen würde, wenn die Netzbetreiber "Lizenz-Pakete" bekommen würden.

Das ist aber wie gesagt nur meine eigene Meinung.

Ironie ist eine stumpfe Waffe, wenn man damit gegen Deppen zu Felde ziehen will.
da-ta
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Meine Empfehlung: lese bitte noch mal meinen ersten Beitrag.


Ich bemängele nicht die Tarifstruktur. Ich kritisiere eine Behörde, die im Bereich der Telekomunikation ein zahnloser Löwe ist und somit zum nix.