Frage
Antwort
Lösung
am 08.01.2013 08:48
Ich hatte am Montag letzter Woche außerordentlich fristlos den gesamten LTE-Vetrag per Fax gekündigt, bis heute allerding keine Rückmeldung bekommen. Auch die Einzugsermächtigung wurde widerufen. Die Hotline weiß nicht weiter und sieht nur, dass die Kündigung angekommen ist.
Hintergrund war die Tatsache, dass mir bei Vertragsschluss im "Vodafone LTE-Bus" Anfang 2011 gesagt wurde, die Drosselung stehe zwar im Vertrag, werde aber in den ersten 2 Jahren sowieso nicht kommen.
Auch wurde der Vertrag ca. 1 1/2 Jahre "ungedrosselt" erfüllt und damit ein Vertrauenstatbestand geschaffen, auf den man sich redlicherweise verlassen konnte. Vf hat auch mir schriftlich bestätigt, dass es weder gewollt noch technisch möglich war, bis Oktober 2012 das Volumen zu erfassen.
Nun kenne ich die Meinung einiger Foren-Mitglieder (bzw. getarnter Vf-Mitarbeiter 🙂 ) hierzu bereits. Ich vertrete dennoch eine andere juristische Auffassung. Weitere Diskussionen darüber möchte ich mir (und anderen) ersparen.
Auch der von mir angeschriebene Foren-Mod hat leider nicht geantwortet.
Schließlich steht laut "Mein Vodafone" bei Einzugsermächtigung immer noch "erteilt". Diese wurde aber widerrufen !
Meine offene Frage an Vf: soll die Sache jetzt einfach ausgesessen werden?
am 08.01.2013 08:51
Nu du kriegst wahrscheinlich eine Kündigungsbesätigung zum Ender der MVLZ
am 08.01.2013 08:54
@nemesh89 schrieb:Lesen dann unterschreiben,hinterher wirst du nicht leiden
Genau solche Antworten wollte ich mir (und anderen) ersparen.
am 08.01.2013 09:16
Aha,das ist meine Sigantur....
am 08.01.2013 11:18
@nemesh
Am besten die Signatur entsprechend kennzeichnen... dann ist das auch nicht irreführend.
Die Bearbeitung der Kündigung oder auch die Aufträge benötigen Zeit, die nicht immer sofort verfügbar ist. Denn es gibt auch andere Kunden mit Problemen. sicherlich ist es ärgerlich, aber ein wenig Geduld sollte vorhanden sein.
am 08.01.2013 11:21
@Scholli schrieb:Am besten die Signatur entsprechend kennzeichnen... dann ist das auch nicht irreführend.
Ich habe meine Signatur (sogar farblich!) gekennzeichnet...genützt hat es wenig, es wird sich immer noch daran hochgezogen. ![]()
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!" ![]()
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 08.01.2013 11:23
Und im diesen Thread obs sich der TE nun ersparen wollte oder nicht trift die Signatur vollkommen zu auch wenn ers nicht lesen will ist das die einzig richtige Antwort.
am 08.01.2013 14:30
du bist berechtigt deine vertragserklärung auf der grundlage des §123 BGB wegen arglistiger täuschung anzufechten.
am 08.01.2013 14:44
Der Anwalt wird sich freuen über leicht verdientes Geld.
am 08.01.2013 14:51