sonderkündigungsrecht
favorit1
Daten-Fan
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hallo ziehe zum 1.2.2020 um in eine wohnung mit dsl.wie kündige ich jetzt mein dsl anschluss vorzeitig und wie verhält es sich mit der kündigungsfrist da mein vertrag noch bis september läuft

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sevensens
Daten-Fan
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Hallo,

 

ich ziehe ebenfalls zum 01.02.2020 um. 

Rein rechtlich dauert unser Vertrag mit Sonderkündigungsrecht noch 3 Monate über den Umzug hinaus an. Sprich bis zum 01.05.


Daran muss sich Vodafone halten. Die Mitarbeiter im Kundensupport sagten mir, dass wir uns bzgl. Kulanz schriftlich an das Kundencenter in Essen wenden müssten. Das Kundenportal funktioniere sowieso seit Monaten nicht

 

Ich habe das bereits vor Wochen getan, zahllose E-Mails und Briefe verschickt, aber nie eine Rückmeldung bekommen, vielleicht hast du da ja mehr Glück.

Da ich Vodafone in der neuen Wohnung leider nicht Empfangen kann, obwohl ich dies gerne würde, hatte ich gehofft, dass man Kulant ist...

 

Ich poste jetzt auch hier in der Hoffnung, dass uns vielleicht hier jemand helfen kann, da wir ein ähnliches Anliegen teilen. 

@favorit1 Was heißt, du ziehst in eine Wohnung mit DSL? Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur dann, wenn der bisherige Vertrag an der neuen Anschrift nicht erbracht werden kann. Ausnahmen sind denkbar, wenn an der neuen Anschrift bereits ein Vodafoneanschluss besteht.

@sevensens Ich will dich nicht entmutigen, aber die Ausssichten auf Hilfe durch die community sind denkbar schlecht. Verträge sind nunmal einzuhalten und damit man u.U. nicht für viele Monate einen nicht nutzbaren Vertrag zu bezahlen hat, hat der Gesetzgeber eben dieses Sonderkündigungsrecht in das TKG geschrieben. Hier ist kein Raum für Kulanz und wie gesagt, wird auch ein Moderator nichts anderes schreiben.

Wichtig auch noch:

Bitte UNBEDINGT die Sache erst einmal als Umzug melden und NICHT GLEICH kündigen. Sollte VF bei der Prüfung feststellen, dass am neuen Ort der Vertrag NICHT erfüllt werden kann, so kommt eine entsprechende Kündigungsbestätigung.

 

In jedem Fall ist aber nach dem Umzug zur korrekten Anpassung der Laufzeit (3 Monate ab Umzug oder 3 Monate ab Eingang der Umzugsmeldung/Kündigung, je nachdem, was später ist) eine Kopie der Ummeldebescheinigung nachzureichen!

 

Und ja, um die 3 Monate ab Umzug/Kündigungseingang gemäß TKG kommt man nicht drum herum. Einzige Ausnahme: In die 3 Monate fällt der reguläre Kündigungstermin -UND- man hat rechtzeitig vorher gekündigt. Dann läuft der Vertrag natürlich nur bis zum Kündigungstermin und nicht die vollen 3 Monate weiter.

 

Und wie von @Díaz_de_Vivar bereits angeklungen:

Es gab ein BGH-Urteil, dass die Verträge bei Umzug bis zum Ende der MVLZ zu bezahlen sind - selbst wenn man dann monatelang die Leistung nicht mehr nutzen kann - denn Verträge sind einzuhalten und der Umzug (und damit auch die Nichtnutzbarkeit) fällt alleinig in den Einflussbereich des Kunden. Aufgrund dieses Urteils hat der Gesetzgeber das Sonderkündigungsrecht im TKG bei Umzug "zusätzlich" eingebaut, welches die Laufzeit zumindest auf 3 Monate und nicht die gesamte Restlaufzeit (wie vom BGH festgelegt) begrenzt. An diese 3 Monate halten sich die Provider - und da wird auch auf Kulanz nicht mehr viel passieren.