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Antwort
Lösung
am 20.06.2019 14:50
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 20.06.2019 22:08
am 20.06.2019 22:44
Das Gespräch wurde, wenn überhaupt, nur für Schulungszwecke aufgezeichnet. Dabei wird aber, auch wenn du zu Beginn deine Einwilligung gibst, nicht jedes Gespräch aufgezeichnet, sondern nur zufällig ausgewählte Gespräche.
Weiterhin sind diese Aufzeichnungen NICHT mit deinem Kundenkonto verknüpft, sondern anonymisiert.
Und selbst wenn du nachfragen würdest:
VF muss dir keinen Mitschnitt rausgeben - insbesondere auch deshalb nicht, weil der Hotline-Mitarbeiter dem aufgrund des Fernmeldegeheimnisses separat zustimmen müsste.
am 20.06.2019 23:41
am 20.06.2019 23:52
Auch an die Staatsanwaltschaft muss VF keine Aufnahmen rausgeben - denn die Aufnahme fällt auch dann noch immer unter das Fernmeldegeheimnis! Davon abgesehen weiß ich nicht, was die Staatsanwaltschaft mit der Sache zu tun haben soll - dein Problem, also die (Nicht-)Zahlung der 99,50 €, ist alleine ein privatrechtliches Problem zwischen dir und Vodafone, da machen weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei auch nur einen Finger krumm. Wenn du privatrechtlich gegen VF vorgehen willst, musst du das schon selbst initiieren...
Davon abgesehen: Es wird -selbst wenn du zugestimmt hast- nicht jedes Gespräch aufgezeichnet. Es kann also gut sein, dass gar keine Aufnahme existiert. Und wie gesagt - selbst wenn eine Aufnahme existieren würde, ist die nicht dir oder deinem Kundenkonto zugeordnet, d.h. VF könnte auch keine Aufnahme vorweisen.
Weiterhin: Mit dem Einsatz eines eigenen Endgeräts hast du bei der Aktivierung bestätigt, dass VF keinerlei Support übernehmen muss - steht in den besonderen Bedingungen zur Nutzung eigener Endgeräte drin -und- das du bei Problemen die Kosten alleine trägst, sofern die Probleme nicht auch mit dem Leihgerät auftreten. Sollte also ein Techniker kommen und feststellen, dass dein eigenes Endgerät das Problem verursacht und mit dem Leihgerät das Internet sauber funktioniert, dann ist das NICHT Verschulden von VF und wird nach Preisliste für eben jene 99,50 € berechnet. Diese AGB sowie die Sonderbedingungen hast du mit deinem Vertragsschluss erhalten respektive bei Aktivierung des eigenen Endgeräts angezeigt bekommen und musstest sie bestätigen.
Sei froh, dass VF dafür wenigstens eine Pauschale hat - bei der Telekom gibt's dafür keine Pauschale, da wird nach Aufwand bezahlt - incl. Anfahrt. Da kann die Einrichtung deines eigenen Endgeräts auch schnell mal mehrere 100 € kosten.
am 22.06.2019 09:02
Hallo vinicio,
der Auftrag für den Techniker ist vollkommen sinnfrei. Der Kollege der den Techniker beauftragt, hat hat den Fehler gemacht. Der Auftrag hätte nie an den Außendienst gehen dürfen. Er hat es einfach falsch aufgenommen. Im Auftrag steht auch drin, das das Mietmodem mit guten Werten online ist. Schon da hätte es auch beim Techniker hell werden müssen. Wir sind für Dein Eigentum nicht zuständig und somit kommt auch kein Techniker. Ich erstatte Dir die 99,50 Euro. Woher sollst Du denn wissen, wie bei uns die Abläufe sind. Einfach falsch und schlecht beraten. Leider 😞
Grundsätzlich haben die anderen hier aber Recht. Wenn der Techniker kommt und der Einsatz ist wegen dem Kundenendgerät, kostet es 99,50 Euro. Vollkommen egal, ob der Kollege in der Hotline was gesagt hat. Alles zur Servicepauschale steht in den AGBs. Du selbst bist für die Funktionalität Deiner Geräte zuständig. Und es werden auch nicht alle Gespräche aufgezeichnet. Wenn was aufgezeichnet wird, ist dies anonymisiert und wird ausschließlich zu Schulungszwecken verwendet. Eine nachträglich Zuordnung zu einer bestimmten Zeit oder zu einem Kunden oder Mietarbeiter ist nicht möglich. Wir halten uns an den Datenschutz.
Zum Thema:
Was genau für eine Fehlermeldung kommt, wenn Du Deine Fritz!Box registrieren möchtest? Schreib mal ein bisschen was zu dem eigentlichen Problem.
Gruß Fred
am 22.06.2019 09:43
am 23.06.2019 15:42