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am 15.09.2020 21:06
Hallo,
ich habe heute eine Werbe-E-Mail von Vodafone KD erhalten, obwohl ich dies explizit untersagt hatte. Kann mir bitte ein Moderator erklären, wie das möglich ist, und wie sich Vodafone zukünftig rechtskonform verhalten möchte?
Gruß.
am 15.09.2020 21:36
Was hast du untersagt? Und vor allem wie?
Hast du ggfs. im Kundenportal dein "Profil vervollständigt" und dabei eben jene Werbeeinwilligung (unbewusst) doch wieder erteilt? Oder bei einer Vertragsverlängerung nicht aufgepasst und das Häckchen für die Werbeeinwilligung war dann doch gesetzt?
Soweit ich weiß, kannst du die Werbepräferenzen im Kundenprofil selbst einstellen - bei mir kommt seit Jahren nichts an. Sollte die Werbung dort aktiv sein, hast du sie irgendwann auch mal erlaubt - und solange diese Einwilligung nicht schriftlich oder über das Kundenportal zurückgezogen wird, bleibt sie bestehen.
am 15.09.2020 21:40
Da solltest du dich besser an die Datenschutzbeauftragte der Vodafone Kabel Deutschland GmbH wenden.
https://www.vodafone.de/unternehmen/soziale-verantwortung/datenschutz-im-dialog.html
am 15.09.2020 21:42
Im Kundencenter hatte ich das schon immer entsprechend eingestellt und zusätzlich vor einer Woche per Kontaktformular ein unmissverständliches Verbot ausgesprochen.
am 15.09.2020 21:48
Das Verbot per kontatkformular wird wahrscheinlich noch nicht verarbeitet sein.
Aber ich sag mal so, lieber Vodafone Werbung als viagra oder so 😄
15.09.2020 22:18 - bearbeitet 15.09.2020 22:21
Das ist im Zweifel nicht rechtswidrig. Und wenn doch, so müsste es im deutschen Zivilrecht (um mehr geht es hier in keinem Fall) der Prüfung der Rechtsgutsverletzung standhalten und letztlich auch ein Verschulden erkennbar sein. Da ist dann sicherlich auch Schluss.
Werfen Sie nicht mit Begriffen um sich. Die Richtigkeit des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes einmal unterstellt, kommt lediglich eine Wettbewerbswidrigkeit in Betracht. Diese können Sie als einfache natürliche Person aber nicht ahnden, nicht einmal rechtswirksam abmahnen. Sie werden zudem auch keinen Rechtswanwalt finden, der so eine Lappalie als Mandat annimmt, außer er macht eine gepfefferte Honorarvereinbarung mit Ihnen.
Das Einzige was Sie tun könnten, außer sich als Wutbürger im Forum aufzuspielen oder evtl. noch mit einem Aluhut vorm Reichstag aufzumarschieren: Alle Verträge mit Vodafone kündigen. So einfach mal aus Rache. Aber Vorsicht: Fristlos wird das nichts, ein wenig Geduld sollten Sie mitbringen.
am 15.09.2020 22:33
Die Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) tangiert auch europäische Rechtsnormen. Dort sind auch die Sanktionen geregelt. Hier kann jeder Kunde in eigener Sache taetig werden und sowohl die Datenschutzbeauftragte des betroffenen Unternehmens als auch externe Hilfe in Anspruch nehmen.
Den Mitforisten mit seinem berechtigten Anliegen in dieser Form anzugehen finde ich unerträglich.
am 16.09.2020 08:05
Stimmt. Der Mitforist teilt nur eine offenbar mittlerweile gängige Rechtsauffassung. Das macht die Sache aber noch nicht zutreffend.
Z.B. gilt hier möglicherweise -der zugegebener Maße in der Rspr. nicht einheitlich bewertete-§ 7 III UWG. Nach Art. 95 DSGVO gilt die Vorschrift des § 7 Abs. 3 UWG als „besondere Regelung“ aus der ePrivacy-Richtlinie (Art. 13 2002/58/EG) auch unter der DSGVO fort. Das bedeutet: § 7 Abs. 3 UWG bleibt auch unter der DSGVO erhalten, mit der Folge, dass Email-Werbung im Rahmen bestehender Kundenverhältnisse weiterhin ohne Einwilligung möglich ist. Liegen also kumulativ die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG vor, benötigen Online-Händler auch nach dem 25.05.2018 keine Einwilligung ihrer Kunden für den Versand.
Davon mal abgesehen, ich kritisiere ja nicht, dass der Mitforist auf einen möglichen Missstand hinweist, wohl aber die übertriebene Wortwahl. Daher auch meine übertriebene Wortwahl.
Auch die Art und Weise des Opt-In bzw -Out
16.09.2020 08:50 - bearbeitet 16.09.2020 09:01
Die herrschende Meinung und die Mindermeinung zu diesem Thema der Juristen hier im Diskurs auszutauschen ist wenig zielführend. Das gehört dann eher in ein juristisches Fachforum. Was im Einzelfall zutreffend ist, entscheidend im Rechtsstreit kein Forist sondern ein ordentliches Gericht. Viele juristische Auftragsgutachten zu diesem Thema beruhigen Unternehmensfuehrungen - haben den Haertetest vor den höchsten Gerichten aber bisher nicht bestanden.
Als Impuls mal das Urteil 2-03 O 372/17 vom Landgericht Frankfurt studieren
In einigen Bundeslaendern koennte aber bei der "übertriebenen" Wortwahl gegenueber einen Mitforisten ein Termin bei einer Schiedsperson die Folge sein. 🤔
am 16.09.2020 09:02
@hyperactives: deinen ersten Beitrag empfinde ich als Beleidigung, da du mich in die Ecke der Aluhüte stellst. Bitte bedenke deine Wortwahl.