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Antwort
Lösung
am 14.02.2019 13:05
Hallo liebe Community,
ich habe am 29. Januar 2019 noch per Email fristgerecht von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Jetzt nimmt Unitymedia diese nicht an, da ich nicht explizit reingeschrieben habe, dass ich mich auf das Sonderkündigungsrecht durch Preiserhöhung beziehe, sondern nur auf das mir überlassene Sonderkündigungsrecht.
Ist das tatsächlich korrekt? Greift meine Kündigung jetzt nicht, nur weil ich den konkreten Bezug nicht gebracht habe?
Eure Hilfe dazu wäre sehr lieb.
Beste Grüße
Björn
Edit: Überschrift zum besseren Verständnis angepasst;
am 14.02.2019 13:35
Eine "normale" Kündigung wird auf das Ende der aktuellen Laufzeit bestätigt.
Der Hinweis auf die Preiserhöhung in der Kündigung ermöglicht die vorzeitige Kündigung.
Kein Hinweis - keine vorzeitige Kündigung.
am 14.02.2019 13:40
am 14.02.2019 13:59
am 14.02.2019 14:26
am 14.02.2019 14:29
am 15.02.2019 19:02
Hallo Brosemeier,
fristgerecht sollte es ja gewesen sein, aber ohne den genauen Wortlaut ist es schwer zu sagen, ob das noch im Bereich einer Kulanzentscheidung ist. Ich würde dir raten im Chat oder über Facebook/Twitter (Unitymedia Hilfe) nachzufragen. Vielleicht findest du ja auch mit den Kollegen eine Möglichkeit auf einen für dich passenden Tarif umgestellt zu werden, dann bräuchtest du gar kein Sonderkündigungsrecht.
Liebe Grüße Jakob
am 17.02.2019 11:47